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   FG Hamburg, 28.10.2022 - 4 K 34/21   

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https://dejure.org/2022,39779
FG Hamburg, 28.10.2022 - 4 K 34/21 (https://dejure.org/2022,39779)
FG Hamburg, Entscheidung vom 28.10.2022 - 4 K 34/21 (https://dejure.org/2022,39779)
FG Hamburg, Entscheidung vom 28. Oktober 2022 - 4 K 34/21 (https://dejure.org/2022,39779)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 27 Abs 1 Nr 1 EnergieStG, § 60 EnergieStV, § 5 AO, § 171 Abs 3a AO, § 30 Abs 2 EnergieStG
    Energiesteuer: Besteuerung von Schiffsdiesel bei nicht ausschließlich gewerblicher oder forschender Tätigkeit, echte Kassation wegen fehlerhaftem Auswahlermessen, erneutes Auswahlermessen nach Festsetzungsverjährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Energiesteuer: Besteuerung von Schiffsdiesel bei nicht ausschließlich gewerblicher oder forschender Tätigkeit, Echte Kassation wegen fehlerhaftem AuswahlermessenErneutes Auswahlermessen nach Festsetzungsverjährung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 21.01.2013 - VII B 44/12

    Energiesteuerbefreiung der gewerblichen Schifffahrt

    Auszug aus FG Hamburg, 28.10.2022 - 4 K 34/21
    Ohne eine tendenziell bestehende Gewinnerzielungsabsicht liegt kein wirtschaftliches Verhalten vor, das eine Befreiung von der Steuer rechtfertigen würde (FG Hamburg, Urteile vom 9. Juni 2009, 4 K 119/07 und vom 25. Januar 2012, 4 K 195/10, rechtskräftig nach Entscheidung des BFH über die Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss vom 21. Januar 2013, VII B 44/12).

    Die Ausschließlichkeit soll auch bei einem Schiff nicht gegeben sein, das zumindest auch für Zwecke eines gemeinnützigen Vereins eingesetzt wird (BFH, Urteil vom 21. Januar 2013, VII B 44/12, BFH/NV 2013, 732; siehe auch FG Bremen, Urteil vom 19. September 2019, 1 K 13/18 (6)).

    Die Ausnahme von diesem Grundsatz über dem Gericht nicht bekanntes ausländisches Recht ist evident nicht einschlägig, da sie nicht für die unionsrechtliche Energiesteuerrichtlinie gilt, die zudem in der hier maßgeblichen - bereits vom FG Bremen zitierten - BFH-Entscheidung vom 21. Januar 2013, VII B 44/12, ausdrücklich geprüft wurde.

  • BFH, 09.09.2009 - VII B 11/09

    Zoll - Festsetzung der Einfuhrabgaben gegen Gesamtschuldner - Ermessen -

    Auszug aus FG Hamburg, 28.10.2022 - 4 K 34/21
    Ob es unbillig ist, den letzten verbliebenen vormals mehrerer Gesamtschuldner auf Zahlung in Anspruch zu nehmen, wenn die Inanspruchnahme aller anderen Gesamtschuldner wegen Ablauf der Festsetzungsfrist nicht mehr in Betracht kommt, ist eine Frage des Erlasses/der Erstattung (vgl. BFH, Beschluss vom 9. September 2009, VII B 11/09, BFH/NV 2010, 263, juris Leitsätze).(Rn.71).

    Ob es unbillig ist, den letzten verbliebenen vormals mehrerer Gesamtschuldner auf Zahlung in Anspruch zu nehmen, wenn deren Inanspruchnahme wegen Ablauf der Festsetzungsfrist nicht mehr in Betracht kommt, ist eine Frage des Erlasses/der Erstattung (vgl. BFH, Beschluss vom 9. September 2009, VII B 11/09, BFH/NV 2010, 263, juris Leitsätze), welchen die Klägerin parallel gegenüber dem Beklagten geltend macht.

  • FG Hamburg, 22.05.2020 - 4 K 113/18

    In Teilen inhaltsgleich mit dem Urteil des FG Hamburg vom 22.05.2018 4 K 85/19 -

    Auszug aus FG Hamburg, 28.10.2022 - 4 K 34/21
    Gemäß Art. 6 RL 2003/96/EG steht es den Mitgliedstaaten frei, die in dieser Richtlinie vorgesehenen Steuerbefreiungen entweder nach lit a) direkt zu gewähren oder nach lit c), indem sie die entrichteten Steuern vollständig oder teilweise erstatten (FG Hamburg, Urteil vom 22. Mai 2020, 4 K 113/18, juris, Rn. 84f.).
  • EuGH, 02.06.2016 - C-418/14

    ROZ-SWIT - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbrauchsteuern - Richtlinie

    Auszug aus FG Hamburg, 28.10.2022 - 4 K 34/21
    Insoweit könnten die Mitgliedstaaten für die Verletzung formeller Anforderungen zwar die Verhängung einer Geldbuße vorsehen (EuGH, Urteil vom 2. Juni 2016, ROZ-SWIT, C-418/14, Rn. 40), jedoch dürfe die in Art. 14 Abs. 1 lit. a) der RL 2003/96/EG vorgesehene Befreiung nicht in Frage gestellt werden, wenn die materiellen Voraussetzungen für ihre Anwendung erfüllt seien (EuGH, Urteil vom 13. Juli 2017, Vakaru Baltijos laivu statykla, C-151/16, Rn. 51).
  • BFH, 16.04.2013 - VII R 44/12

    Maßgebliche Sach- und Rechtslage bei Anfechtungsklage; Rückforderung einer

    Auszug aus FG Hamburg, 28.10.2022 - 4 K 34/21
    Zwar folgt die Steuerentstehung nach der zitierten BFH-Rechtsprechung (VII R 44/12, a.a.O.) im vorliegenden Fall materiellen Gründen.
  • BFH, 28.12.1998 - VII B 280/98

    Beiladung

    Auszug aus FG Hamburg, 28.10.2022 - 4 K 34/21
    Die Geltendmachung zivilrechtlicher Ausgleichsansprüche ist kein solches Interesse (BFH, Beschluss vom 28. Dezember 1998, VII B 280/98, BFH/NV 1999, 815, juris, Rn. 7).
  • BFH, 30.05.2012 - VII B 15/11

    Keine Energiesteuerbefreiung für ein von einem Verein für eigene Transportzwecke

    Auszug aus FG Hamburg, 28.10.2022 - 4 K 34/21
    Eine solche Nutzung dient nicht kommerziellen Zwecken i.S.v. Art. 14 Abs. 1 lit. c) UA 2 RL 2003/96/EG (BFH, Urteil vom 30. Mai 2012, VII B 15/11, ZfZ 2012, 244).
  • BFH, 29.01.2007 - V B 160/06

    NZB: ausländische Zeugen, Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus FG Hamburg, 28.10.2022 - 4 K 34/21
    Hiervon unabhängig wäre der Zeuge dem Gericht von der Klägerin in der mündlichen Verhandlung zu stellen gewesen, denn der im Ausland ansässige Zeuge hätte allenfalls zu einer (ohnehin nur anteiligen) gewerblichen bzw. forschenden Tätigkeit von Schiffen außerhalb inländischer Gewässer befragt werden können (vgl. BFH, Urteile vom 29. Januar 2007, V B 160/06, BFH/NV 2007, 759; vom 15. Februar 2000, X B 121/99, BFH/NV 2000, 1450).
  • FG Hamburg, 09.06.2009 - 4 K 119/07

    Energiesteuerrecht: Ausübung des Auswahlermessens

    Auszug aus FG Hamburg, 28.10.2022 - 4 K 34/21
    Ohne eine tendenziell bestehende Gewinnerzielungsabsicht liegt kein wirtschaftliches Verhalten vor, das eine Befreiung von der Steuer rechtfertigen würde (FG Hamburg, Urteile vom 9. Juni 2009, 4 K 119/07 und vom 25. Januar 2012, 4 K 195/10, rechtskräftig nach Entscheidung des BFH über die Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss vom 21. Januar 2013, VII B 44/12).
  • EuGH, 10.11.2011 - C-505/10

    Sea Fighter - Richtlinie 92/81/EWG - Verbrauchsteuern auf Mineralöle - Befreiung

    Auszug aus FG Hamburg, 28.10.2022 - 4 K 34/21
    Die entgeltliche Dienstleistung muss unmittelbar mit der Fahrt des Schiffes zusammenhängen (EuGH, Urteil vom 1. April 2004, C-389/02; vom 1. März 2007, C-391/05; vom 10. November 2011, C-505/10; Milewski in Möhlenkamp/Milewski, EnergieStG, StromStG, 2. Aufl. 2020, § 27 EnergieStG, Rn. 9).
  • FG Hamburg, 25.01.2012 - 4 K 195/10

    Energiesteuer: Begriff der privaten nichtgewerblichen Schifffahrt, leichtfertige

  • EuGH, 01.04.2004 - C-389/02

    Deutsche See-Bestattungs-Genossenschaft

  • EuGH, 01.03.2007 - C-391/05

    Jan De Nul - Verbrauchsteuern - Befreiung von der Mineralölsteuer - Richtlinie

  • FG Hamburg, 22.06.2020 - 4 K 144/17

    Energiesteuer: Steuerfreie Verwendung von Dieselkraftstoff für die Schifffahrt

  • BFH, 15.02.2000 - X B 121/99

    Wegfall der Passivierungspflicht für Verbindlichkeiten; Hinweispflicht des

  • BFH, 29.11.2022 - VII R 36/20

    Steuerfreie Verwendung von Energieerzeugnissen für die Schifffahrt

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