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   FG Hamburg, 29.10.2008 - 1 K 191/08   

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FG Hamburg, 29.10.2008 - 1 K 191/08 (https://dejure.org/2008,17099)
FG Hamburg, Entscheidung vom 29.10.2008 - 1 K 191/08 (https://dejure.org/2008,17099)
FG Hamburg, Entscheidung vom 29. Oktober 2008 - 1 K 191/08 (https://dejure.org/2008,17099)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    UStG § 1 Abs. 1a; ; InsO § 85; ; InsO § 179 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die Veräußerung des einzigen Grundstücks durch einen Bauträger ist keine Geschäftsveräußerung gem. § 1 Abs. 1 a UStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Die Veräußerung des einzigen Grundstücks durch einen Bauträger ist keine Geschäftsveräußerung gem. § 1 Abs. 1 a UStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 366
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • FG Hamburg, 29.10.2008 - 1 K 263/06

    Teilbestandskraft eines Feststellungsbescheides - Grundstück eines Bauträgers als

    Auszug aus FG Hamburg, 29.10.2008 - 1 K 191/08
    Die unterzeichnenden Gesellschafter vertraten in diesem Vertrag sowohl die G mbH & Co als auch die H mbH & Co (die Gesellschaft im Verfahren 1 K 263/06).

    Hiergegen hat die Gesellschaft am 19.12.2006 Klage eingereicht, welche unter dem Aktenzeichen 1 K 263/06 beim Finanzgericht geführt wird.

    Wegen der Einzelheiten wird auf den Schriftsatz der Gesellschaft im Verfahren 1 K 263/06 vom 28.05.2008 verwiesen.

  • BFH, 28.11.2002 - V R 3/01

    Unentgeltliche Betriebsübertragung

    Auszug aus FG Hamburg, 29.10.2008 - 1 K 191/08
    Dabei ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung die Art der übertragenen Vermögensgegenstände und der Grad der Übereinstimmung oder Ähnlichkeit zwischen den vor und nach der Übertragung ausgeübten Tätigkeiten zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 28. November 2002 V R 3/01, BFHE 200, 160, BStBl II 2004, 665 ).

    Die Wesentlichkeit einzelner Betriebsgrundlagen und die Möglichkeit zur Unternehmensfortführung ohne großen finanziellen Aufwand (BFH vom 4. Juli 2002 V R 10/01, BFHE 199, 66, BStBl II 2004, 662) stellen in diesem Zusammenhang keine eigenständigen Voraussetzungen für die Nichtsteuerbarkeit dar, sondern sind im Rahmen der Gesamtwürdigung zu berücksichtigen, aus der sich ergibt, ob das übertragene Unternehmensvermögen als hinreichendes Ganzes die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit ermöglicht (BFHE 200, 160, BStBl II 2004, 665 ).

  • BFH, 24.02.2005 - V R 45/02

    Keine Geschäftsveräußerung mangels Fortführung der wirtschaftliche Tätigkeit des

    Auszug aus FG Hamburg, 29.10.2008 - 1 K 191/08
    Nach dieser Rechtsprechung, der sich der BFH angeschlossen hat, ist die Übertragung verpachteter oder vermieteter (Gewerbe-)Immobilien unter Fortführung des Pacht-/Mietvertrages durch den Erwerber eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung i. S. des § 1 Abs. 1 a UStG (vgl. BFH-Beschluss vom 1. April 2004 V B 112/03, BFHE 205, 511, BStBl II 2004, 802), falls der Veräußerer ein Vermietungsunternehmen, das der Erwerber fortführen kann, betrieben hat (siehe BFH vom 06.09.2007 V R 41/05, BFHE 217, 338 unter Hinweis auf BFH-Urteile vom 18. Januar 2005 V R 53/02, BFHE 208, 491, BFH/NV 2005, 810;vom 24. Februar 2005 V R 45/02, BFHE 210, 146, BFH/NV 2005, 1467; anders Sächsisches Finanzgericht vom 16.12.2004 3 K 891/03, hier hat der BFH im Rahmen des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens die Revision zugelassen).

    Dies gilt auch dann, wenn der Erwerber die Mietverträge des Veräußerers fortführt (siehe BFH vom 24.02.2005 V R 45/02, BFHE 210, 146, BStBl II 2007, 61).

  • BFH, 18.01.2005 - V R 53/02

    Keine Geschäftsveräußerung bei Veräußerung eines im Besitzunternehmen nicht mehr

    Auszug aus FG Hamburg, 29.10.2008 - 1 K 191/08
    § 1 Abs. 1 a UStG dient der Umsetzung von Art. 5 Abs. 8 und Art. 6 Abs. 5 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) in nationales Recht und ist richtlinienkonform auszulegen (vgl. z.B. Urteil des BFH vom 18. Januar 2005 V R 53/02, BFHE 208, 491, BFH/NV 2005, 810).

    Nach dieser Rechtsprechung, der sich der BFH angeschlossen hat, ist die Übertragung verpachteter oder vermieteter (Gewerbe-)Immobilien unter Fortführung des Pacht-/Mietvertrages durch den Erwerber eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung i. S. des § 1 Abs. 1 a UStG (vgl. BFH-Beschluss vom 1. April 2004 V B 112/03, BFHE 205, 511, BStBl II 2004, 802), falls der Veräußerer ein Vermietungsunternehmen, das der Erwerber fortführen kann, betrieben hat (siehe BFH vom 06.09.2007 V R 41/05, BFHE 217, 338 unter Hinweis auf BFH-Urteile vom 18. Januar 2005 V R 53/02, BFHE 208, 491, BFH/NV 2005, 810;vom 24. Februar 2005 V R 45/02, BFHE 210, 146, BFH/NV 2005, 1467; anders Sächsisches Finanzgericht vom 16.12.2004 3 K 891/03, hier hat der BFH im Rahmen des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens die Revision zugelassen).

  • BFH, 04.09.2008 - V R 23/06

    Geschäftsveräußerung im Ganzen: Fortführung des Unternehmens erforderlich -

    Auszug aus FG Hamburg, 29.10.2008 - 1 K 191/08
    Die Revision wird gem. § 115 Abs. 2 FGO zugelassen, da beim BFH zur Zeit zwei Verfahren (V R 23/06 und V R 21/07) anhängig sind, die eine ähnliche Problematik zu Streitgegenstand haben.
  • BFH, 18.09.2008 - V R 21/07

    Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Übereignung eines noch zu bebauenden

    Auszug aus FG Hamburg, 29.10.2008 - 1 K 191/08
    Die Revision wird gem. § 115 Abs. 2 FGO zugelassen, da beim BFH zur Zeit zwei Verfahren (V R 23/06 und V R 21/07) anhängig sind, die eine ähnliche Problematik zu Streitgegenstand haben.
  • BFH, 04.07.2002 - V R 10/01

    Umsatzsteuerfreie Geschäftsveräußerung

    Auszug aus FG Hamburg, 29.10.2008 - 1 K 191/08
    Die Wesentlichkeit einzelner Betriebsgrundlagen und die Möglichkeit zur Unternehmensfortführung ohne großen finanziellen Aufwand (BFH vom 4. Juli 2002 V R 10/01, BFHE 199, 66, BStBl II 2004, 662) stellen in diesem Zusammenhang keine eigenständigen Voraussetzungen für die Nichtsteuerbarkeit dar, sondern sind im Rahmen der Gesamtwürdigung zu berücksichtigen, aus der sich ergibt, ob das übertragene Unternehmensvermögen als hinreichendes Ganzes die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit ermöglicht (BFHE 200, 160, BStBl II 2004, 665 ).
  • BFH, 23.08.2007 - V R 14/05

    Vorliegen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG 1999

    Auszug aus FG Hamburg, 29.10.2008 - 1 K 191/08
    Die Übertragung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen und die Möglichkeit zur Unternehmensfortführung ohne großen finanziellen Aufwand ist keine eigenständige Voraussetzung für die Nichtsteuerbarkeit, sondern im Rahmen der Gesamtwürdigung zu berücksichtigen, aus der sich ergibt, ob das übertragene Unternehmensvermögen als hinreichendes Ganzes die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit ermöglicht (BFH vom 23.08.2007 V R 14/05, BFH/NV 2008, 256).
  • BFH, 26.09.2006 - X S 4/06

    Streitwertbestimmung bei Aufnahmen des durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus FG Hamburg, 29.10.2008 - 1 K 191/08
    Neuer Kläger infolge Parteiwechsels kann daher insbesondere der Insolvenzverwalter sein (siehe BFH vom 26.09.2006 X S 4/06, BStBl 2007, 55).
  • BGH, 14.04.2005 - IX ZR 221/04

    Wann liegt Aktivprozeß der Masse vor?

    Auszug aus FG Hamburg, 29.10.2008 - 1 K 191/08
    Nicht entscheidend ist dabei die formelle Parteirolle, sondern allein, ob in dem anhängigen Rechtsstreit über eine Pflicht zu einer Leistung gestritten wird, die in die Masse zu gelangen hat (Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 14. April 2005 IX ZR 221/04, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht --ZIP-- 2005, 952, m.w.N.).
  • FG Sachsen, 16.12.2004 - 3 K 891/03

    Veräußerung eines vermieteten Grundstücks als Geschäftsveräußerung im Ganzen;

  • BFH, 06.09.2007 - V R 41/05

    Keine Vorsteuerkorrektur gemäß § 15a UStG bei Übertragung eines Hälfteanteils an

  • EuGH, 27.11.2003 - C-497/01

    Zita Modes

  • BFH, 01.04.2004 - V B 112/03

    Grundstücksverkauf als nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung

  • BFH, 07.03.2006 - VII R 11/05

    Geltendmachung eines Haftungsanspruchs als Insolvenzforderung; Aufnahme eines

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