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FG Hamburg, 30.03.2005 - V 115/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Steuerbefreiung von Abfindungen wegen Auflösung eines Dienstverhältnisses
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Steuerbefreiung von Abfindungen wegen Auflösung eines Dienstverhältnisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Steuerfreiheit einer Abfindungszahlung bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber; Begriff des Dienstverhältnisses im Sinne der Lohnsteuerdurchführungsverordnung (LStDV); Abfindung als Zuwendung zum Ausgleich von Nachteilen wegen Verlustes des ...
- FG Hamburg (Leitsatz)
Einkommensteuer: Steuerbefreiung von Abfindungen wegen Auflösung eines Dienstverhältnisses
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 11.01.1980 - VI R 165/77
Steuerliche Behandlung von Abfindungen für Beträge, auf die der Arbeitnehmer bei …
Auszug aus FG Hamburg, 30.03.2005 - V 115/00
"Abfindungen" im Sinne der Vorschrift sind dementsprechend Zuwendungen, die ein Arbeitnehmer von seinem - ehemaligen - Arbeitgeber anlässlich der Auflösung des Dienstverhältnisses zum Ausgleich von Nachteilen wegen Verlustes des Arbeitsplatzes erhält (vgl. BFH-Urteil vom 16.6.2004, XI R 55/03, BFH/NV 2004, 1705 unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 11.1.1980, VI R 165/77, BFHE 129, 479 , BStBl II 1980, 205 ). - BFH, 16.06.2004 - XI R 55/03
Vorruhestandsgeld als Teil der Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes
Auszug aus FG Hamburg, 30.03.2005 - V 115/00
"Abfindungen" im Sinne der Vorschrift sind dementsprechend Zuwendungen, die ein Arbeitnehmer von seinem - ehemaligen - Arbeitgeber anlässlich der Auflösung des Dienstverhältnisses zum Ausgleich von Nachteilen wegen Verlustes des Arbeitsplatzes erhält (vgl. BFH-Urteil vom 16.6.2004, XI R 55/03, BFH/NV 2004, 1705 unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 11.1.1980, VI R 165/77, BFHE 129, 479 , BStBl II 1980, 205 ). - BFH, 12.06.1996 - XI R 43/94
Entgelt für umfassendes Wettbewerbsverbot im Zusammenhang mit Beendigung eines …
Auszug aus FG Hamburg, 30.03.2005 - V 115/00
Der Begriff der Entschädigung in § 24 Nr. 1 EStG umfasst aber in seiner allgemeinen und für alle Fallgruppen der Buchstaben a bis c maßgeblichen Bedeutung ausschließlich Zahlungen, die eine finanzielle Einbuße ausgleichen sollen, die ein Steuerpflichtiger infolge einer Beeinträchtigung seiner Rechtsgüter erlitten oder zu erwarten hat (vgl. BFH-Urteile vom 12.6.1996, XI R 43/94, BStBl. II 1996, 516 unter II 2 b der Entscheidungsgründe m.w.N.).