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   FG Hamburg, 30.03.2005 - V 115/00   

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https://dejure.org/2005,20334
FG Hamburg, 30.03.2005 - V 115/00 (https://dejure.org/2005,20334)
FG Hamburg, Entscheidung vom 30.03.2005 - V 115/00 (https://dejure.org/2005,20334)
FG Hamburg, Entscheidung vom 30. März 2005 - V 115/00 (https://dejure.org/2005,20334)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerbefreiung von Abfindungen wegen Auflösung eines Dienstverhältnisses

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerbefreiung von Abfindungen wegen Auflösung eines Dienstverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Steuerfreiheit einer Abfindungszahlung bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber; Begriff des Dienstverhältnisses im Sinne der Lohnsteuerdurchführungsverordnung (LStDV); Abfindung als Zuwendung zum Ausgleich von Nachteilen wegen Verlustes des ...

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Einkommensteuer: Steuerbefreiung von Abfindungen wegen Auflösung eines Dienstverhältnisses

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 11.01.1980 - VI R 165/77

    Steuerliche Behandlung von Abfindungen für Beträge, auf die der Arbeitnehmer bei

    Auszug aus FG Hamburg, 30.03.2005 - V 115/00
    "Abfindungen" im Sinne der Vorschrift sind dementsprechend Zuwendungen, die ein Arbeitnehmer von seinem - ehemaligen - Arbeitgeber anlässlich der Auflösung des Dienstverhältnisses zum Ausgleich von Nachteilen wegen Verlustes des Arbeitsplatzes erhält (vgl. BFH-Urteil vom 16.6.2004, XI R 55/03, BFH/NV 2004, 1705 unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 11.1.1980, VI R 165/77, BFHE 129, 479 , BStBl II 1980, 205 ).
  • BFH, 16.06.2004 - XI R 55/03

    Vorruhestandsgeld als Teil der Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes

    Auszug aus FG Hamburg, 30.03.2005 - V 115/00
    "Abfindungen" im Sinne der Vorschrift sind dementsprechend Zuwendungen, die ein Arbeitnehmer von seinem - ehemaligen - Arbeitgeber anlässlich der Auflösung des Dienstverhältnisses zum Ausgleich von Nachteilen wegen Verlustes des Arbeitsplatzes erhält (vgl. BFH-Urteil vom 16.6.2004, XI R 55/03, BFH/NV 2004, 1705 unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 11.1.1980, VI R 165/77, BFHE 129, 479 , BStBl II 1980, 205 ).
  • BFH, 12.06.1996 - XI R 43/94

    Entgelt für umfassendes Wettbewerbsverbot im Zusammenhang mit Beendigung eines

    Auszug aus FG Hamburg, 30.03.2005 - V 115/00
    Der Begriff der Entschädigung in § 24 Nr. 1 EStG umfasst aber in seiner allgemeinen und für alle Fallgruppen der Buchstaben a bis c maßgeblichen Bedeutung ausschließlich Zahlungen, die eine finanzielle Einbuße ausgleichen sollen, die ein Steuerpflichtiger infolge einer Beeinträchtigung seiner Rechtsgüter erlitten oder zu erwarten hat (vgl. BFH-Urteile vom 12.6.1996, XI R 43/94, BStBl. II 1996, 516 unter II 2 b der Entscheidungsgründe m.w.N.).
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