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   FG Hamburg, 31.07.2018 - 6 K 192/17   

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https://dejure.org/2018,32539
FG Hamburg, 31.07.2018 - 6 K 192/17 (https://dejure.org/2018,32539)
FG Hamburg, Entscheidung vom 31.07.2018 - 6 K 192/17 (https://dejure.org/2018,32539)
FG Hamburg, Entscheidung vom 31. Juli 2018 - 6 K 192/17 (https://dejure.org/2018,32539)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • IWW

    § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. c EStG 2009, § 62 EStG 2009, § 63 EStG 2009, EStG VZ 2016, EStG VZ 2017
    EStG 2009, EStG VZ 2016, ESTG VZ 2017

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kindergeld für ein erkranktes Kind

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Festsetzung von Kindergeld für ein volljähriges Kind; Unmöglichkeit des Ausbildungsbeginns mangels eines Ausbildungsplatzes

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2c
    Voraussetzungen für den Anspruch auf Festsetzung von Kindergeld für ein volljähriges Kind; Unmöglichkeit des Ausbildungsbeginns mangels eines Ausbildungsplatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kindergeld | Kindergeld für ein erkranktes, aber weiterhin ausbildungswilliges Kind

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Kindergeld für kranke Kinder

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Kindergeld für ein erkranktes Kind, welches sich aus gesundheitlichen Gründen nicht um einen Ausbildungsplatz bemühen kann

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 1956
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Rheinland-Pfalz, 20.02.2018 - 2 K 2487/16

    Kindergeld ist auch bei Unterbrechung der Ausbildung wegen dauerhafter Erkrankung

    Auszug aus FG Hamburg, 31.07.2018 - 6 K 192/17
    Hat ein Kind einen Ausbildungsplatz und ist ausbildungswillig, ist aber aus objektiven Gründen zeitweise nicht in der Lage, die Ausbildung fortzusetzen, ist es ebenso zu behandeln wie ein Kind, das sich ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht, einen solchen aber nicht findet und deshalb nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG zu berücksichtigen ist (Urteil, FG Rheinland-Pfalz vom 20. Februar 2018 2 K 2487/16, zitiert nach juris).

    Das Gericht geht davon aus, dass es sich bei diesen Regelungen in der Dienstanweisung der Beklagten lediglich um verwaltungsökonomische Regelungen handelt (im Ergebnis ebenso Urteil, FG Rheinland-Pfalz vom 20. Februar 2018 2 K 2487/16, zitiert nach juris).

  • FG Schleswig-Holstein, 15.09.1999 - II 537/98

    Kindergeld/-freibetrag: Kinder ohne Ausbildungsplatz

    Auszug aus FG Hamburg, 31.07.2018 - 6 K 192/17
    Ausbildungswillig in diesem Sinne sind Kinder, wenn sie für den frühestmöglichen Zeitpunkt eine Berufsausbildung anstreben (vgl. Urteil, Schleswig-Holsteinisches FG vom 15. September 1999 II 537/98, EFG 2000, 221).
  • FG Nürnberg, 07.05.1998 - VI 10/98

    Kindergeld bei Anmeldung zur weiterführenden Schule

    Auszug aus FG Hamburg, 31.07.2018 - 6 K 192/17
    Nach § 32 Abs. 4 Nr. 2 c EStG soll ein Kind also nicht deshalb benachteiligt werden, weil es trotz ernsthafter Bemühungen - u.U. jahrelang keinen Ausbildungsplatz findet (Grönke-Reimann in Herrmann/Heuer/Raupach, Kommentar zum EStG, § 32 Rn. 103; Urteil, FG Nürnberg vom 7. Mai 1998 VI 10/98, EFG 1998, S. 1204).
  • BFH, 12.11.2020 - III R 49/18

    Kindergeldrechtliche Berücksichtigung eines Kindes, das wegen einer Erkrankung

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 31.07.2018 - 6 K 192/17 aufgehoben.

    Das FG gab der Klage, mit welcher der Kläger Kindergeld für den Zeitraum September 2016 bis Mai 2017 begehrte, nach einer Beweisaufnahme statt (Urteil vom 31.07.2018 - 6 K 192/17, Finanz-Rundschau 2018, 1012).

  • FG Hamburg, 17.01.2020 - 5 K 24/19

    Kindergeld für ein erkranktes Kind, welches sich aus gesundheitlichen Gründen

    Nach § 32 Abs. 4 Nr. 2 lit. c EStG soll ein Kind also nicht deshalb benachteiligt werden, weil es trotz ernsthafter Bemühungen - u.U. jahrelang - keinen Ausbildungsplatz findet (FG Hamburg, Urt. v. 31. Juli 2018, 6 K 192/17, juris - Revision anhängig unter III R 49/18; FG Schleswig Holstein, Urt. v. 15. November 2018, 3 K 76/18, juris - Revision anhängig unter III R 42/19).

    Nichts anderes kann dann gelten, wenn eine Ausbildung wegen einer Erkrankung nicht begonnen oder gesucht werden kann (so auch FG Hamburg, Urt. v. 31. Juli 2018, 6 K 192/17, juris; FG Schleswig Holstein, Urt. v. 15. November 2018, 3 K 76/18, juris).

  • FG Schleswig-Holstein, 15.11.2018 - 3 K 76/18

    Anspruch auf Kindergeld bei krankheitsbedingten Einschränkungen während der

    Nach § 32 Abs. 4 Nr. 2 c EStG soll ein Kind also nicht deshalb benachteiligt werden, weil es trotz ernsthafter Bemühungen - u.U. jahrelang - keinen Ausbildungsplatz findet (Grönke-Reimann in Herrmann/Heuer/Raupach, Kommentar zum EStG, § 32 Rn. 103; Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 31. Juli 2018, 6 K 192/17, juris; Finanzgericht Nürnberg, Urteil vom 7. Mai 1998 VI 10/98, EFG 1998, 1204).

    Nichts anderes kann dann gelten, wenn eine Ausbildung wegen einer Erkrankung nicht begonnen oder gesucht werden kann (so auch Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 31. Juli 2018, 6 K 192/17, juris).

    Bei den Regelungen in der Dienstanweisung der Beklagten handelt es sich um verwaltungsökonomische Regelungen, die die Finanzgerichte nicht binden (Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 31. Juli 2018, 6 K 192/17, juris; vgl. auch Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Februar 2018, 2 K 2487/16, juris).

  • FG Düsseldorf, 26.04.2019 - 7 K 1093/18

    Kindergeld: Ausbildungswilligkeit des Kindes kann durch eine nachträgliche

    Grundsätzlich sollen ausbildungswillige Kinder ohne Ausbildungsplatz, solchen gleichgestellt sein, die sich in Ausbildung befinden (FG Hamburg, Urteil vom 31.7.2018 6 K 192/17 a.a.O., m.w.N).

    Entgegen dieser Anweisung genügt es nach der zutreffenden finanzgerichtlichen Rechtsprechung, von der abzuweichen keine Veranlassung besteht, wenn die Sachverhaltsumstände im Entscheidungszeitpunkt vollständig und glaubhaft dargelegt sind (vgl. FG Düsseldorf Urteile vom 28.5.2018, 7 K 123/18 Kg und 7 K 2356/17 Kg; vom 18.7.2018 7 K 1480/18 Kg; vom 11.01.2018 9 K 994/17 Kg, alle in juris; FG Münster Urteil vom 31.10.2018 7 K 1015/18 Kg; FG Hamburg Urteil vom 31.7.2018, 6 K 192/17 a.a.O. m.w.N.).

  • FG Hamburg, 25.09.2019 - 1 K 66/19

    Kindergeld für ein volljähriges erkranktes Kind

    Dabei geht der Senat unter Berücksichtigung der Zwecksetzung der Vorschrift davon aus, dass auch ein Kind, das ausbildungswillig ist, aber aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht in der Lage, sich um einen Ausbildungsplatz zu bemühen, ebenso zu behandeln ist, wie ein Kind, das sich ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht, einen solchen aber nicht findet und deshalb nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG zu berücksichtigen ist (vgl. dazu ausführlich FG Hamburg, Urteil vom 31. Juli 2018, 6 K 192/17, juris; FG Düsseldorf, Urteile vom 26. April 2019, 7 K 1093/18 Kg, juris und vom 20. August 1997, 10 K 1177/97 Kg).

    Das Gericht schließt sich mit dieser Entscheidung in der Sache den Entscheidungen des FG Hamburg (Urteil vom 31. Juli 2018, 6 K 192/17, juris) und des FG Düsseldorf (Urteil vom 26. April 2019, 7 K 1093/18 Kg, juris) an.

  • FG Schleswig-Holstein, 21.01.2019 - 3 K 18/18

    Kindergeldanspruch bei Ausbildungsunfähigkeit wegen zeitweiliger bzw.

    Zweck der Vorschrift ist die Gleichstellung der "Kinder ohne Ausbildungsplatz" mit den in Ausbildung befindlichen Kindern nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a EStG, weil ein Kind nach Nr. 2 c finanziell ebenso abhängig ist und in typisierender Betrachtungsweise davon ausgegangen wird, dass dem Kindergeldberechtigten regelmäßig Unterhaltsaufwendungen in einer Höhe erwachsen, die die Gewährung von Kindergeld rechtfertigen (vgl. zuletzt Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 31.07.2018 6 K 192/17 - juris mit weiteren Nachweisen).

    Das Gericht schließt sich insoweit den überzeugenden rechtlichen Erwägungen des Finanzgerichts Hamburg in seinem Urteil vom 31.07.2018 6 K 192/17 - juris -, auf das zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, an.

  • FG Schleswig-Holstein, 06.01.2020 - 2 K 91/19

    Anerkennung der Absichtserklärung eines vor Beginn der Ausbildung erkrankten

    Nach § 32 Abs. 4 Nr. 2 c EStG soll ein Kind also nicht deshalb benachteiligt werden, weil es trotz ernsthafter Bemühungen - u.U. jahrelang - keinen Ausbildungsplatz findet (Grönke-Reimann in Herrmann/Heuer/Raupach, Kommentar zum EStG, § 32 Rn. 103; Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 31. Juli 2018, 6 K 192/17, juris; Finanzgericht Nürnberg, Urteil vom 7. Mai 1998 VI 10/98, EFG 1998, 1204).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2019 - 1 K 186/17

    Unschädlichkeit einer Unterbrechung der Berufsausbildung eines volljährigen

    Bei der DA-KG handelt es sich aber lediglich um interne Verwaltungsvorschriften, die zwar die Beklagte, nicht aber die Gerichte binden (ebenso FG Hamburg, Urteil vom 31.07.2018 6 K 192/17, FR 2018, 1012).
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