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   FG Hessen, 01.12.2009 - 13 K 820/05   

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https://dejure.org/2009,59172
FG Hessen, 01.12.2009 - 13 K 820/05 (https://dejure.org/2009,59172)
FG Hessen, Entscheidung vom 01.12.2009 - 13 K 820/05 (https://dejure.org/2009,59172)
FG Hessen, Entscheidung vom 01. Dezember 2009 - 13 K 820/05 (https://dejure.org/2009,59172)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sperrfrist bei Wiederbestellung als Steuerberater

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Sperrfrist bei Wiederbestellung als Steuerberater

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 22.08.1995 - VII R 63/94

    1. Die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalles bei Eintragung ins

    Auszug aus FG Hessen, 01.12.2009 - 13 K 820/05
    Die Aufrechterhaltung einer Widerrufsverfügung durch die beklagte Behörde würde in diesem Fall gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn sie noch in einem Zeitpunkt verteidigt würde, in dem die Behörde einen Antrag auf Wiederbestellung stattgeben müsste (BFH-Urteil vom 22.08.1995 VII R 63/94, BStBl. II 1995, 909 m. w. N.).

    Angesichts der rechtsdogmatischen Unterschiede zwischen der gerichtlichen Überprüfung einer Ermessensentscheidung im Rahmen einer Verpflichtungsklage einerseits und Anfechtungsklage betreffend den Widerruf einer Bestellung als Steuerberater andererseits hält der Senat eine Übertragung der dargestellten Grundsätze der Entscheidung des BFH BStBl. II 1995, 909 betreffend eine Anfechtungsklage auf das vorliegende Verfahren für nicht möglich.

  • BFH, 21.11.1989 - VII B 143/89

    Klage auf Wiederbestellung als Steuerbevollmächtigte - Ablehnung wegen der

    Auszug aus FG Hessen, 01.12.2009 - 13 K 820/05
    Die mangelnde Rechtskraft eines Urteils führt nicht zu einem Verwertungsverbot hinsichtlich der darin enthaltenen Feststellungen (BFH-Beschluss vom 21.11.1989 VII B 143/89, Juris).
  • BFH, 25.02.1986 - VII R 76/83

    Rechtsanspruch eines Steuerberaters auf Wiederbestellung - Besorgnis, ein

    Auszug aus FG Hessen, 01.12.2009 - 13 K 820/05
    Zwar besteht grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf Wiederbestellung, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (BFH-Urteil vom 25.2.1986 VII R 76/83, BFH/NV 1986, 497; Gehre/Koslowski, Steuerberatungsgesetz, 6.Aufl. § 48 Tz.3; Kuhls a. a. O. § 48 Tz. 4 jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 18.12.1974 - 1 BvR 430/65

    Arbeitnehmerkammern

    Auszug aus FG Hessen, 01.12.2009 - 13 K 820/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - nehmen die Steuerberaterkammern legitime öffentliche Aufgaben wahr, so dass auch eine Pflichtmitgliedschaft notwendig und nicht verfassungswidrig ist (vgl. BVerfG-Beschluss vom 18.12.1974 1 BvR 430/65, 1 BvR 259/66, BVerfGE 38, 281).
  • FG Münster, 28.03.2012 - 6 K 4441/10

    Anspruch auf Erteilung von Kontoauszügen und auf Akteneinsicht im

    Auf den Erlass der letzten Verwaltungsentscheidung kommt es dagegen an, wenn der Erlass einer Ermessensentscheidung erstrebt wird (Hessisches FG, Urteil vom 01.12.2009, 13 K 820/05, juris; von Groll in Gräber, FGO, 6. Aufl., § 101 Tz.6; Lange in H/H/Sp, FGO, § 101 Tz. 25 ff je m. w. N.).
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