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   FG Hessen, 02.03.2018 - 6 K 1407/17   

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FG Hessen, 02.03.2018 - 6 K 1407/17 (https://dejure.org/2018,8013)
FG Hessen, Entscheidung vom 02.03.2018 - 6 K 1407/17 (https://dejure.org/2018,8013)
FG Hessen, Entscheidung vom 02. März 2018 - 6 K 1407/17 (https://dejure.org/2018,8013)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.04.2013 - 2 StR 525/11

    Unbegründete Anhörungsrüge; unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen Richter des BGH

    Auszug aus FG Hessen, 02.03.2018 - 6 K 1407/17
    Der Senat sieht sich in seiner Ansicht bestätigt durch die vom Bundesgerichtshof (BGH) in ständiger Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze zur Verbindung eines Ablehnungsgesuchs mit einer Anhörungsrüge gemäß § 356a der Strafprozessordnung (StPO), wobei der BGH von einer Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs selbst dann ausgeht, wenn die Anhörungsrüge nur unbegründet ist (vgl. Beschlüsse des BGH vom 24.01.2012 4 StR 469/11; vom 11.04.2013 2 StR 525/11, NStZ-RR 2013, 289 und vom 24.04.2014 4 StR 479/13, juris).
  • BGH, 24.01.2012 - 4 StR 469/11

    Unzulässige Befangenheitsanträge gegen Richter des 4. Strafsenats des BGH wegen

    Auszug aus FG Hessen, 02.03.2018 - 6 K 1407/17
    Der Senat sieht sich in seiner Ansicht bestätigt durch die vom Bundesgerichtshof (BGH) in ständiger Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze zur Verbindung eines Ablehnungsgesuchs mit einer Anhörungsrüge gemäß § 356a der Strafprozessordnung (StPO), wobei der BGH von einer Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs selbst dann ausgeht, wenn die Anhörungsrüge nur unbegründet ist (vgl. Beschlüsse des BGH vom 24.01.2012 4 StR 469/11; vom 11.04.2013 2 StR 525/11, NStZ-RR 2013, 289 und vom 24.04.2014 4 StR 479/13, juris).
  • BFH, 11.01.1995 - IV B 104/93
    Auszug aus FG Hessen, 02.03.2018 - 6 K 1407/17
    Ausschlaggebend ist vielmehr, ob der Beteiligte, der das Ablehnungsgesuch angebracht hat, von seinem Standpunkt aus bei Anlegung des angeführten objektiven Maßstabs Anlass hat, Voreingenommenheit zu befürchten (ständige Rechtsprechung, Bundesfinanzhof [BFH] vom 28.06.2002, IV B 75/01, BFH/NV 2003, 45; vom 11.01.1995, IV B 104/93, BFH/NV 1995, 629 und vom 04.07.1985 V B 3/85, BStBl II 1985, 555).
  • BFH, 01.10.1990 - X B 119/90

    Möglichkeit der Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus FG Hessen, 02.03.2018 - 6 K 1407/17
    Das Ablehnungsgesuch ist statthaft mit Anhängigkeit des Verfahrens, an dessen Mitwirkung die betreffende Gerichtsperson gehindert werden soll; dagegen besteht für den Ausschluss einer Gerichtsperson in einem erst künftig anhängig werdenden Verfahren kein Rechtsschutzinteresse (Beschlüsse des BFH vom 01.10.1990 X B 119/90, BFH/NV 1991, 331 und vom 12.08.1991 I B 27/91, BFH/NV 1992, 316).
  • BFH, 12.08.1991 - I B 27/91

    Ausschluß der Richter an der Mitwirkung in einem erst künftig anhängig werdenden

    Auszug aus FG Hessen, 02.03.2018 - 6 K 1407/17
    Das Ablehnungsgesuch ist statthaft mit Anhängigkeit des Verfahrens, an dessen Mitwirkung die betreffende Gerichtsperson gehindert werden soll; dagegen besteht für den Ausschluss einer Gerichtsperson in einem erst künftig anhängig werdenden Verfahren kein Rechtsschutzinteresse (Beschlüsse des BFH vom 01.10.1990 X B 119/90, BFH/NV 1991, 331 und vom 12.08.1991 I B 27/91, BFH/NV 1992, 316).
  • BFH, 04.07.1985 - V B 3/85

    Finanzgerichtsverfahren - Richter - Befangenheitsantrag

    Auszug aus FG Hessen, 02.03.2018 - 6 K 1407/17
    Ausschlaggebend ist vielmehr, ob der Beteiligte, der das Ablehnungsgesuch angebracht hat, von seinem Standpunkt aus bei Anlegung des angeführten objektiven Maßstabs Anlass hat, Voreingenommenheit zu befürchten (ständige Rechtsprechung, Bundesfinanzhof [BFH] vom 28.06.2002, IV B 75/01, BFH/NV 2003, 45; vom 11.01.1995, IV B 104/93, BFH/NV 1995, 629 und vom 04.07.1985 V B 3/85, BStBl II 1985, 555).
  • BFH, 28.06.2002 - IV B 75/01

    Beschwerdefähiger Beschluss; Richterablehnung, dienstliche Stellungnahme

    Auszug aus FG Hessen, 02.03.2018 - 6 K 1407/17
    Ausschlaggebend ist vielmehr, ob der Beteiligte, der das Ablehnungsgesuch angebracht hat, von seinem Standpunkt aus bei Anlegung des angeführten objektiven Maßstabs Anlass hat, Voreingenommenheit zu befürchten (ständige Rechtsprechung, Bundesfinanzhof [BFH] vom 28.06.2002, IV B 75/01, BFH/NV 2003, 45; vom 11.01.1995, IV B 104/93, BFH/NV 1995, 629 und vom 04.07.1985 V B 3/85, BStBl II 1985, 555).
  • BGH, 24.04.2014 - 4 StR 479/13

    Unbegründete Anhörungsrüge; unzulässiges Ablehnungsgesuch

    Auszug aus FG Hessen, 02.03.2018 - 6 K 1407/17
    Der Senat sieht sich in seiner Ansicht bestätigt durch die vom Bundesgerichtshof (BGH) in ständiger Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze zur Verbindung eines Ablehnungsgesuchs mit einer Anhörungsrüge gemäß § 356a der Strafprozessordnung (StPO), wobei der BGH von einer Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs selbst dann ausgeht, wenn die Anhörungsrüge nur unbegründet ist (vgl. Beschlüsse des BGH vom 24.01.2012 4 StR 469/11; vom 11.04.2013 2 StR 525/11, NStZ-RR 2013, 289 und vom 24.04.2014 4 StR 479/13, juris).
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