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   FG Hessen, 02.09.2009 - 11 K 3200/08   

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https://dejure.org/2009,37073
FG Hessen, 02.09.2009 - 11 K 3200/08 (https://dejure.org/2009,37073)
FG Hessen, Entscheidung vom 02.09.2009 - 11 K 3200/08 (https://dejure.org/2009,37073)
FG Hessen, Entscheidung vom 02. September 2009 - 11 K 3200/08 (https://dejure.org/2009,37073)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 249 Abs. 1; AO § 322
    Ermessensausübung bei der Beantragung einer Zwangsversteigerung von Grundbesitz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ermessensausübung bei der Beantragung einer Zwangsversteigerung von Grundbesitz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zwangsvollstreckung; Versteigerung; Grundstück; Ermessen; Verhältnismäßigkeit

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 28.06.2000 - X R 24/95

    Ablehnung eines Antrags auf Fristverlängerung

    Auszug aus FG Hessen, 02.09.2009 - 11 K 3200/08
    Mit anderen Worten hat das Gericht nur zu prüfen, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens nicht beachtet oder das Ermessen fehlerhaft ausgeübt wurde (vgl. BFH, Urteil vom 26. März 1991 VII R 15/89, BStBl II 1991, 552 ; Urteil vom 28. Juni 2000 X R 24/95, BStBl II 2000, 514 ).

    Die für die Entscheidungsfindung maßgebenden Erwägungen müssen dem Betroffenen grundsätzlich bis zur letzten Verwaltungsentscheidung in überprüfbarer Form mitgeteilt sein (vgl. BFH, Urteil vom 28. Juni 2000 X R 24/95, BStBl II 2000, 514 ).

  • BGH, 30.01.2004 - IXa ZB 233/03

    Aufhebung der Zwangsversteigerung mangels zu erwartenden Erlöses

    Auszug aus FG Hessen, 02.09.2009 - 11 K 3200/08
    Hierbei führte er unter Berufung auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 30. Januar 2004 IXa ZB 233/03 (Rpfleger 2004, 302 ) aus, dass - auch wenn angesichts der gegebenen Wertverhältnisse und Vorbelastungen im Grundbuch eine Befriedigung der Gläubigerforderung aussichtslos erscheint - ein Schuldner mit dieser Begründung keine Aufhebung des Verfahrens erreichen könne, da vor Beendigung des Verfahrens keine Prognose über dessen Ausgang gestellt werden könne und auch nicht gestellt werden müsse.

    Denn der Beklagte hat auch in der Einspruchsentscheidung unter Berufung auf den Beschluss des BGH vom 30. Januar 2004 IXa ZB 233/03 (Rpfleger 2004, 302 ) eine Prüfung der Zweckmäßigkeit seines Zwangsversteigerungsantrags im Hinblick auf die Einwendungen des Klägers gänzlich unterlassen und lediglich ausgeführt, dass ein Schuldner - auch wenn angesichts der gegebenen Wertverhältnisse und Vorbelastungen im Grundbuch eine Befriedigung des Gläubigers aussichtslos erscheine - mit dieser Begründung keine Aufhebung des Zwangsversteigerungsverfahrens erreichen könne.

  • BFH, 15.12.1992 - VII B 131/92

    Aussetzungsfähigkeit der Vollstreckungsmaßnahmen des Finanzamtes in das

    Auszug aus FG Hessen, 02.09.2009 - 11 K 3200/08
    Bei einem Antrag auf Anordnung der Zwangsversteigerung handelt es sich um einen Verwaltungsakt (vgl. BFH, Beschluss vom 15. Dezember 1992 VII B 131/92, BFH/NV 1993, 460).
  • BFH, 23.05.1985 - V R 124/79

    Beim Erlaß von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit ist zu

    Auszug aus FG Hessen, 02.09.2009 - 11 K 3200/08
    Eine fehlerfreie Ermessensausübung setzt voraus, dass die Finanzbehörde ihre Ermessensentscheidung auf Grund einer einwandfreien und erschöpfenden Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhalts getroffen (vgl. BFH, Urt. vom 30. Oktober 1990 VII R 106/87, BFH/NV 1991, 509) und alle für die Ermessensausübung nach dem Zweck der Ermächtigungsnorm wesentlichen Gesichtspunkte tatsächlicher und rechtlicher Art. spätestens zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung berücksichtigt hat (vgl. BFH, Urteil vom 23. Mai 1985 V R 124/79, BStBl II 1985, 489 ).
  • BFH, 30.10.1990 - VII R 106/87

    Haftung eines Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

    Auszug aus FG Hessen, 02.09.2009 - 11 K 3200/08
    Eine fehlerfreie Ermessensausübung setzt voraus, dass die Finanzbehörde ihre Ermessensentscheidung auf Grund einer einwandfreien und erschöpfenden Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhalts getroffen (vgl. BFH, Urt. vom 30. Oktober 1990 VII R 106/87, BFH/NV 1991, 509) und alle für die Ermessensausübung nach dem Zweck der Ermächtigungsnorm wesentlichen Gesichtspunkte tatsächlicher und rechtlicher Art. spätestens zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung berücksichtigt hat (vgl. BFH, Urteil vom 23. Mai 1985 V R 124/79, BStBl II 1985, 489 ).
  • BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 34/80

    Erzwingungshaft zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

    Auszug aus FG Hessen, 02.09.2009 - 11 K 3200/08
    Im Vollstreckungsverfahren ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten; jeder Vollstreckungseingriff muss geeignet und erforderlich sein, seinen Zweck zu erreichen; er darf den Betroffenen nicht übermäßig belasten, muss diesem also zumutbar sein (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. Oktober 1982 1 BvL 34/80, 1 BvL 55/80, BVerfGE 61, 126 ).
  • BFH, 26.03.1991 - VII R 15/89

    Ablehnung einer Zurücknahme (§ 130 Abs. 1 AO 1977) wegen Umständen, die bei

    Auszug aus FG Hessen, 02.09.2009 - 11 K 3200/08
    Mit anderen Worten hat das Gericht nur zu prüfen, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessens nicht beachtet oder das Ermessen fehlerhaft ausgeübt wurde (vgl. BFH, Urteil vom 26. März 1991 VII R 15/89, BStBl II 1991, 552 ; Urteil vom 28. Juni 2000 X R 24/95, BStBl II 2000, 514 ).
  • BFH, 02.06.2004 - IV B 56/02

    Ermessensentscheidung - nachträgliche Ergänzung

    Auszug aus FG Hessen, 02.09.2009 - 11 K 3200/08
    Nach dieser Vorschrift ist aber weder eine erstmalige Ermessensausübung noch eine komplette Ersetzung der Ermessenserwägungen noch eine die bisherigen Argumente in ihrem Wesen verändernde Begründung zulässig (vgl. BFH, Beschluss vom 2. Juni 2004 IV B 56/02, BFH/NV 2004, 1536 ).
  • FG Niedersachsen, 02.02.2015 - 15 V 207/14

    Anfechtung einer gegenüber dem anderen Ehegatten als Schuldner ergangene

    Dies impliziert, dass weder eine erstmalige Ermessensausübung oder eine komplette Ersetzung der Ermessenserwägungen noch eine die bisherigen Argumente in ihrem Wesen verändernde Begründung zulässig wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 2. Juni 2004 IV B 56/02, BFH/NV 2004, 1536; Hessisches FG, Urteil vom 2. September 2009 11 K 3200/08, juris, Rz 15).
  • FG Niedersachsen, 28.01.2015 - 15 V 208/14

    Widerruf einer Anordnung über die teilweise Nichtberücksichtigung einer

    Dies impliziert, dass weder eine erstmalige Ermessensausübung oder eine komplette Ersetzung der Ermessenserwägungen noch eine die bisherigen Argumente in ihrem Wesen verändernde Begründung zulässig wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 2. Juni 2004 IV B 56/02, BFH/NV 2004, 1536; Hessisches FG, Urteil vom 2. September 2009 11 K 3200/08, juris, Rz 15).
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