Rechtsprechung
FG Hessen, 02.11.2005 - 6 K 4022/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 46 Abs 2 AO, § 46 Abs 5 AO, § 35 Abs 1 HGB, § 181 BGB, § 125 Abs 2 S 2 HGB
(Wirksamkeit einer dem FA vom Zessionar übermittelten Anzeige über die Abtretung von Umsatzsteuervergütungsansprüchen - Voraussetzungen für Beiladung nach § 60 Abs. 1 FGO) - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 46 Abs. 5; FGO § 60
Wirksamkeit einer Abtretungsanzeige - Abtretung; Erstattung; Wirksamkeit; Abtretungsanzeige; Vertretungsmacht; Vollmacht; Beiladung; Abrechnung; Geschäftsführer - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Wirksamkeit einer Abtretungsanzeige
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erlöschen eines Umsatzsteuer-Vergütungsanspruch infolge der formgültigen Anzeige der Abtretung des Anspruchs infolge der Überweisung durch das Finanzamt ; Umfang der Vertretungsmacht eines nicht alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführers; Wirksamkeit der ...
Verfahrensgang
- FG Hessen, 02.11.2005 - 6 K 4022/04
- BFH, 24.04.2006 - VII B 322/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 16.03.1994 - II R 40/91
Voraussetzung einer erforderlichen Beiladung
Auszug aus FG Hessen, 02.11.2005 - 6 K 4022/04
- Das Gericht ist befugt, die Entscheidung über die Beiladungsanträge im Urteil auszusprechen (vgl. BFH-Urteil vom 16.3.1994 II R 40/91, BFH/NV 1994, 841). - BGH, 25.11.1985 - II ZR 115/85
Ermächtigung eines Gesamtvertreters zur Alleinvertretung
Auszug aus FG Hessen, 02.11.2005 - 6 K 4022/04
Es ist höchstrichterlich anerkannt (Bundesgerichtshof in Zivilsachen, Urteil vom 25.11.1985, II ZR 115/85 m. w. Nw.; juris), dass Gesamtvertreter, auch wenn sie ihre Vertretungsmacht aus rechtsgeschäftlicher Vollmacht herleiten, in entsprechender Anwendung von §§ 125 Absatz 2 Satz 2, 150 Absatz 2 Satz 1 HGB einzelne von ihnen zur Vornahme bestimmter Geschäfte oder bestimmter Arten von Geschäften ermächtigen können. - BFH, 22.03.1994 - VII R 117/92
Die Abtretung eines Steuererstattungsanspruchs ist auch dann wirksam, wenn die …
Auszug aus FG Hessen, 02.11.2005 - 6 K 4022/04
Das Gericht schließt sich insoweit dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22.3.1994 (VII R 117/92, BStBl II 1994, 789) an, dass jedenfalls in Fällen wie dem vorliegenden, in dem der Zedent dem Zessionar die auf amtlichem Vordruck unterschriebene Abtretungsanzeige wissentlich und willentlich überlässt, auf die Bevollmächtigung des Zessionars zu schließen ist, die Anzeige zum Wirksamwerden dem FA zu übermitteln.