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   FG Hessen, 02.11.2016 - 4 K 90/16   

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https://dejure.org/2016,50379
FG Hessen, 02.11.2016 - 4 K 90/16 (https://dejure.org/2016,50379)
FG Hessen, Entscheidung vom 02.11.2016 - 4 K 90/16 (https://dejure.org/2016,50379)
FG Hessen, Entscheidung vom 02. November 2016 - 4 K 90/16 (https://dejure.org/2016,50379)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2
    Dienstwagen; Listenpreis; Sonderausstattung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bemessungsgrundlage für die sog. 1%-Regelung bei Sonderausstattungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 16.02.2005 - VI R 37/04

    Bemessungsgrundlage für die 1 v.H.-Regelung umfasst auch den Aufpreis für ein

    Auszug aus FG Hessen, 02.11.2016 - 4 K 90/16
    Dies gilt auch für vom Hersteller in der Preisliste als "Sonderausstattung" bezeichnete Ausstattungsmerkmale (Anschluss an BFH, Urteil vom 16.02.2005 VI R 37/04, BFHE 209, 221, BStBl. 2005, 563).

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesfinanzhof (vgl. Urteil vom 16.02.2005 VI R 37/04, BFHE 209, 221, BStBl. II 2005, 563), der sich das Gericht anschließt.

  • BFH, 17.03.2016 - VI R 3/15

    Kein Lohnsteuer-Haftungsbescheid gegen den Arbeitgeber bei Festsetzungsverjährung

    Auszug aus FG Hessen, 02.11.2016 - 4 K 90/16
    Nachdem das Gericht den Beklagten auf die Regelung des § 191 Abs. 5 der Abgabenordnung und das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17.03.2016 VI R 3/15, BFH/NV 2016, 994 hingewiesen hatte, erließ der Beklagte am 18.07.2016 einen geänderten Haftungs- und Nachforderungsbescheid, in dem er die Haftung für Lohnsteuer für den Zeitraum März 2005 bis November 2006 aufhob.
  • BFH, 21.03.2013 - VI R 31/10

    Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - Entkräftung des Anscheinsbeweises -

    Auszug aus FG Hessen, 02.11.2016 - 4 K 90/16
    Der geldwerte Vorteil fließt dem Arbeitnehmer bereits mit der Inbesitznahme des Dienstwagens zu (vgl. BFH, Urteil vom 21.03.2013 VI R 31/10, BFHE 241, 167, BStBl. II 2013, 700).
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