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   FG Hessen, 03.09.2002 - 9 K 3071/97   

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https://dejure.org/2002,25367
FG Hessen, 03.09.2002 - 9 K 3071/97 (https://dejure.org/2002,25367)
FG Hessen, Entscheidung vom 03.09.2002 - 9 K 3071/97 (https://dejure.org/2002,25367)
FG Hessen, Entscheidung vom 03. September 2002 - 9 K 3071/97 (https://dejure.org/2002,25367)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kindergeld für verheiratete Kinder bei geringen Einkünften des Ehegatten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeld für verheiratete Kinder bei geringen Einkünften des Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 550
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 19.04.2007 - III R 65/06

    Anspruch auf Kindergeld für ein verheiratetes Kind

    Ein Mangelfall ist bei kinderlosen Ehen anzunehmen, wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes einschließlich der Unterhaltsleistungen des Ehepartners unterhalb des steuerrechtlichen Existenzminimums liegen, das dem --am Existenzminimum eines Erwachsenen ausgerichteten (vgl. BFH-Urteile vom 21. Juli 2000 VI R 153/99, BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566, und vom 16. November 2006 III R 15/06, BFH/NV 2007, 561)-- Jahresgrenzbetrag in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG entspricht (vgl. auch Urteile des Hessischen FG vom 3. September 2002 9 K 3071/97, EFG 2003, 550, und des FG Münster vom 14. Mai 2003 13 K 7033/01 Kg, EFG 2003, 1484).

    Unterhaltsleistungen sind daher in Höhe der Hälfte der Differenz zwischen den Einkünften des unterhaltsverpflichteten Ehepartners und den geringeren eigenen Mitteln des Kindes anzunehmen (vgl. auch Urteile des FG Hamburg vom 8. August 1997 I 68/97, EFG 1998, 106, und des Hessischen FG in EFG 2003, 550).

  • FG Bremen, 19.07.2007 - 4 K 69/05

    Aufhebung der Gewährung von Kindergeld wegen Überschreitung der

    Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Ehepartner ein ausreichendes Einkommen haben, um ihren Lebensunterhalt zu sichern, vgl. Urteil des Hessischen FG vom 03.09.2002 9 K 3071/97, EFG 2003, 550; Urteil des FG München vom 17.10.2001 9 K 3263/97 zitiert nach [...]).
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