Rechtsprechung
   FG Hessen, 03.12.2013 - 3 K 1184/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,48149
FG Hessen, 03.12.2013 - 3 K 1184/11 (https://dejure.org/2013,48149)
FG Hessen, Entscheidung vom 03.12.2013 - 3 K 1184/11 (https://dejure.org/2013,48149)
FG Hessen, Entscheidung vom 03. Dezember 2013 - 3 K 1184/11 (https://dejure.org/2013,48149)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,48149) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 6 Abs1 Nr 4 S 2 EStG, § 57 Abs 1 StBerG, § 203 Abs 1 Nr 3 StGB, § 102 Abs 1 Nr 3 Buchst b AO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansetzen einer Nutzungsentnahme für einen im betrieblichen Anlagevermögen eines Steuerberaters gehaltenen Pkw wegen des Gebrauchs zu privaten Zwecken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung der 1%-Methode bei einem Steuerberater

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anwendung der 1%-Methode bei einem Steuerberater

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 28.10.1988 - III B 184/86

    Klage - Zurückgewiesener Einspruch - Fortsetzung des Klageverfahrens - Erneute

    Auszug aus FG Hessen, 03.12.2013 - 3 K 1184/11
    Das Klageverfahren wird fortgesetzt, ohne dass eine erneute Klage erforderlich oder zulässig wäre (vgl. BFH-Urteil vom 16.11.1984 VI R 176/82, BStBl II 1985, 266, und BFH-Beschluss vom 28.10.1988 III B 184/86, BStBl II 1989, 107).
  • FG München, 03.12.2009 - 14 K 527/09

    Vorsteuerkürzung bei Kfz-Privatnutzung - Nachweis der betrieblichen Nutzung eines

    Auszug aus FG Hessen, 03.12.2013 - 3 K 1184/11
    Darüber hinaus haben verschiedene Finanzgerichte klar und eindeutig die Auffassung vertreten, ein Steuerpflichtiger habe in dem jeweiligen Fahrtenbuch trotz des Bestehens einer berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht nähere Angaben zu machen zu den Personen, die während der betrieblichen bzw. beruflichen Fahrten aufgesucht worden seien (vgl. Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 17.01.2007 8 K 74/06, EFG 2007, 669, für einen Wirtschaftsprüfer; Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 14.12.2007 2 K 1785/07, Juris, für Augenärzte; Finanzgericht München Urteil vom 20.07.2007 13 K 1877/04, Juris, für eine Ärztin; Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.11.2005 5 K 2497/01, Juris, für den Direktor einer Kreissparkasse; im Ergebnis ähnlich zur Umsatzsteuer: Finanzgericht München, Urteil vom 03.12.2009 14 K 527/09, Juris, für einen Steuerberater).
  • FG München, 20.07.2007 - 13 K 1877/04

    Anforderungen an ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch; Beleg der nicht als

    Auszug aus FG Hessen, 03.12.2013 - 3 K 1184/11
    Darüber hinaus haben verschiedene Finanzgerichte klar und eindeutig die Auffassung vertreten, ein Steuerpflichtiger habe in dem jeweiligen Fahrtenbuch trotz des Bestehens einer berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht nähere Angaben zu machen zu den Personen, die während der betrieblichen bzw. beruflichen Fahrten aufgesucht worden seien (vgl. Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 17.01.2007 8 K 74/06, EFG 2007, 669, für einen Wirtschaftsprüfer; Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 14.12.2007 2 K 1785/07, Juris, für Augenärzte; Finanzgericht München Urteil vom 20.07.2007 13 K 1877/04, Juris, für eine Ärztin; Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.11.2005 5 K 2497/01, Juris, für den Direktor einer Kreissparkasse; im Ergebnis ähnlich zur Umsatzsteuer: Finanzgericht München, Urteil vom 03.12.2009 14 K 527/09, Juris, für einen Steuerberater).
  • BFH, 13.02.2003 - X R 23/01

    1%-Regelung gilt auch für Geländewagen

    Auszug aus FG Hessen, 03.12.2013 - 3 K 1184/11
    Die pauschale Bewertungsregelung beruht auf dem allgemeinen Erfahrungssatz, dass bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen, namentlich vor allem Pkw, typischerweise nicht nur vereinzelt und gelegentlich für private Zwecke genutzt werden (vgl. BFH-Urteil vom 13.02.2003 X R 23/01 BStBl II 2003, 472).
  • BFH, 04.12.2012 - VIII R 42/09

    Anscheinsbeweis und 1 %-Regelung - Klagebefugnis einer aufgelösten GbR

    Auszug aus FG Hessen, 03.12.2013 - 3 K 1184/11
    Über die Frage, ob der für eine Privatnutzung sprechende Beweis des ersten Anscheins erschüttert ist, entscheidet das Finanzgericht unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung (vgl. BFH-Urteil vom 04.12.2012 VIII R 42/09, BStBl II 2013, 365 mit zahlreichen Nachweisen zur bisherigen Rechtsprechung).
  • FG Hamburg, 17.01.2007 - 8 K 74/06

    Einkommensteuer: Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch

    Auszug aus FG Hessen, 03.12.2013 - 3 K 1184/11
    Darüber hinaus haben verschiedene Finanzgerichte klar und eindeutig die Auffassung vertreten, ein Steuerpflichtiger habe in dem jeweiligen Fahrtenbuch trotz des Bestehens einer berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht nähere Angaben zu machen zu den Personen, die während der betrieblichen bzw. beruflichen Fahrten aufgesucht worden seien (vgl. Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 17.01.2007 8 K 74/06, EFG 2007, 669, für einen Wirtschaftsprüfer; Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 14.12.2007 2 K 1785/07, Juris, für Augenärzte; Finanzgericht München Urteil vom 20.07.2007 13 K 1877/04, Juris, für eine Ärztin; Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.11.2005 5 K 2497/01, Juris, für den Direktor einer Kreissparkasse; im Ergebnis ähnlich zur Umsatzsteuer: Finanzgericht München, Urteil vom 03.12.2009 14 K 527/09, Juris, für einen Steuerberater).
  • BFH, 03.01.2007 - XI B 128/06

    Rechtsanwalt; Fahrtenbuch

    Auszug aus FG Hessen, 03.12.2013 - 3 K 1184/11
    Er hat aber klargestellt, diesem Einwand sei "eindeutig zu widersprechen" (Beschluss vom 03.01.2007 XI B 128/06, BFH/NV 2007, 706).
  • FG Rheinland-Pfalz, 21.11.2005 - 5 K 2497/01

    Keine von der 1%-Regel abweichende Schätzung bei Nichtordnungsmäßigkeit des

    Auszug aus FG Hessen, 03.12.2013 - 3 K 1184/11
    Darüber hinaus haben verschiedene Finanzgerichte klar und eindeutig die Auffassung vertreten, ein Steuerpflichtiger habe in dem jeweiligen Fahrtenbuch trotz des Bestehens einer berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht nähere Angaben zu machen zu den Personen, die während der betrieblichen bzw. beruflichen Fahrten aufgesucht worden seien (vgl. Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 17.01.2007 8 K 74/06, EFG 2007, 669, für einen Wirtschaftsprüfer; Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 14.12.2007 2 K 1785/07, Juris, für Augenärzte; Finanzgericht München Urteil vom 20.07.2007 13 K 1877/04, Juris, für eine Ärztin; Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.11.2005 5 K 2497/01, Juris, für den Direktor einer Kreissparkasse; im Ergebnis ähnlich zur Umsatzsteuer: Finanzgericht München, Urteil vom 03.12.2009 14 K 527/09, Juris, für einen Steuerberater).
  • FG Sachsen, 14.12.2007 - 2 K 1785/07

    Voraussetzungen der Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuches; Anforderungen an die

    Auszug aus FG Hessen, 03.12.2013 - 3 K 1184/11
    Darüber hinaus haben verschiedene Finanzgerichte klar und eindeutig die Auffassung vertreten, ein Steuerpflichtiger habe in dem jeweiligen Fahrtenbuch trotz des Bestehens einer berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht nähere Angaben zu machen zu den Personen, die während der betrieblichen bzw. beruflichen Fahrten aufgesucht worden seien (vgl. Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 17.01.2007 8 K 74/06, EFG 2007, 669, für einen Wirtschaftsprüfer; Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 14.12.2007 2 K 1785/07, Juris, für Augenärzte; Finanzgericht München Urteil vom 20.07.2007 13 K 1877/04, Juris, für eine Ärztin; Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.11.2005 5 K 2497/01, Juris, für den Direktor einer Kreissparkasse; im Ergebnis ähnlich zur Umsatzsteuer: Finanzgericht München, Urteil vom 03.12.2009 14 K 527/09, Juris, für einen Steuerberater).
  • BFH, 16.11.1984 - VI R 176/82

    Zur Verbindung eines Lohnsteuer-Pauschalierungsbescheids mit

    Auszug aus FG Hessen, 03.12.2013 - 3 K 1184/11
    Das Klageverfahren wird fortgesetzt, ohne dass eine erneute Klage erforderlich oder zulässig wäre (vgl. BFH-Urteil vom 16.11.1984 VI R 176/82, BStBl II 1985, 266, und BFH-Beschluss vom 28.10.1988 III B 184/86, BStBl II 1989, 107).
  • BFH, 26.02.2004 - IV R 50/01

    Angabe der Teilnehmer und des Anlasses einer Bewirtung trotz Schweigepflicht

  • BFH, 24.02.2000 - III R 59/98

    Verfassungsmäßigkeit der 1%-Regelung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht