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   FG Hessen, 04.02.2019 - 11 K 621/18   

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https://dejure.org/2019,63375
FG Hessen, 04.02.2019 - 11 K 621/18 (https://dejure.org/2019,63375)
FG Hessen, Entscheidung vom 04.02.2019 - 11 K 621/18 (https://dejure.org/2019,63375)
FG Hessen, Entscheidung vom 04. Februar 2019 - 11 K 621/18 (https://dejure.org/2019,63375)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 27.07.2000 - VII R 113/98

    Revision, Mehrfacheinlegung

    Auszug aus FG Hessen, 04.02.2019 - 11 K 621/18
    Vor dem Hintergrund, dass eine Revision auf unterschiedliche Revisionsgründe gestützt werden kann, ist in der Rechtsprechung des BFH anerkannt, dass das in § 120 Abs. 1 Satz 1 FGO ausgestaltete Recht, Revision gegen ein und dasselbe Urteil einzulegen, innerhalb der Revisionsfrist von einem Beteiligten wiederholt wahrgenommen werden kann (vgl. Beschluss des BFH vom 27. Juli 2000 VII R 113/98, BFH/NV 2001, 184; Beschluss des BFH vom 19. Juli 1984 IX R 16/81, BStBl II 1984, 833; Gräber/Ratschow FGO, 120 Rz. 35).

    Beschluss des BFH vom 26. Juli 2000 VII R 113/98, BFH/NV 2001, 184;.

  • BFH, 22.01.2004 - III R 52/01

    Eigenheimzulage für nicht genehmigtes Einfamilienhaus

    Auszug aus FG Hessen, 04.02.2019 - 11 K 621/18
    Die Kläger stützen sich weiter auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. Januar 2004 III R 52/01, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2004, 542, in welchem der BFH entschieden habe, dass im Falle der bereits erfolgten Zulassung der Revision es sich bei einer erneuten Einlegung der Revision.

    Urteil des BFH III R 52/01, BStBl II 2004, 542).

  • BFH, 23.11.1999 - VII B 186/99

    NZB; Einrede der Rechtshängigkeit

    Auszug aus FG Hessen, 04.02.2019 - 11 K 621/18
    Die anderweitige Rechtshängigkeit einer Klage mit demselben Streitgegenstand stellt im Finanzgerichtsprozess eine negative Sachentscheidungsvoraussetzung dar, die zur Abweisung der Klage als unzulässig führt (vgl. Beschluss des BFH vom 23. November 1999 VII B 186/99, BFH/NV 2000, 476; Urteil des BFH vom 27. Juni 2006 VII R 43/05, BFH/NV 2007, 396).
  • BFH, 19.07.1984 - IX R 16/81

    Revision - Mehrfache Einlegung - Entscheidung über mehrfach eingelegte Revision -

    Auszug aus FG Hessen, 04.02.2019 - 11 K 621/18
    Vor dem Hintergrund, dass eine Revision auf unterschiedliche Revisionsgründe gestützt werden kann, ist in der Rechtsprechung des BFH anerkannt, dass das in § 120 Abs. 1 Satz 1 FGO ausgestaltete Recht, Revision gegen ein und dasselbe Urteil einzulegen, innerhalb der Revisionsfrist von einem Beteiligten wiederholt wahrgenommen werden kann (vgl. Beschluss des BFH vom 27. Juli 2000 VII R 113/98, BFH/NV 2001, 184; Beschluss des BFH vom 19. Juli 1984 IX R 16/81, BStBl II 1984, 833; Gräber/Ratschow FGO, 120 Rz. 35).
  • BFH, 27.06.2006 - VII R 43/05

    Einfuhrabgaben; Erlass

    Auszug aus FG Hessen, 04.02.2019 - 11 K 621/18
    Die anderweitige Rechtshängigkeit einer Klage mit demselben Streitgegenstand stellt im Finanzgerichtsprozess eine negative Sachentscheidungsvoraussetzung dar, die zur Abweisung der Klage als unzulässig führt (vgl. Beschluss des BFH vom 23. November 1999 VII B 186/99, BFH/NV 2000, 476; Urteil des BFH vom 27. Juni 2006 VII R 43/05, BFH/NV 2007, 396).
  • BFH, 29.07.1992 - IV B 44/91

    Steuerliche Behandlung von Einkünften einer Erbengemeinschaft - Weiterführung

    Auszug aus FG Hessen, 04.02.2019 - 11 K 621/18
    Verfahrenserklärungen sind in entsprechender Anwendung des § 133 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB - auszulegen, auch wenn sie von rechtskundigen Personen abgegeben werden (vgl. z.B. Urteil des BFH vom 29. Juli 1992 IV B 44/91, juris).
  • BFH, 26.09.2000 - VII B 104/00

    Zu Unrecht als unzulässig verworfener Einspruch

    Auszug aus FG Hessen, 04.02.2019 - 11 K 621/18
    Wird ein Einspruch zu Unrecht als unzulässig verworfen, kann im Wege der Anfechtungsklage die Aufhebung der Einspruchsentscheidung begehrt werden, damit die Behörde Gelegenheit erhält, in einem erneuten Einspruchsverfahren über die Rechtmäßigkeit ihres Verwaltungsaktes sachlich-rechtlich zu entscheiden und der Steuerpflichtige keine Tatsacheninstanz verliert (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Beschluss des BFH vom 26. September 2000 VII B 104/00, BFH/NV 2001, 459; Tipke/Kruse/Seer AO/FGO, § 44 FGO Rz. 17).
  • BFH, 29.07.1986 - IX R 123/82

    Anspruch auf Aufhebung einer Einspruchsentscheidung - Einspruch gegen einen

    Auszug aus FG Hessen, 04.02.2019 - 11 K 621/18
    Voraussetzung ist allerdings, dass die Erklärung auslegungsbedürftig ist, also nicht nach Wortlaut und Zweck einen eindeutigen Inhalt hat (vgl. Urteil des BFH vom 29. Juli 1986 IX R 123/82, BFH/NV 1987, 359).
  • BFH, 16.12.2020 - VIII B 141/19

    Berechtigtes Interesse als Sachurteilsvoraussetzung der isolierten

    Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 04.02.2019 - 11 K 621/18 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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