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   FG Hessen, 04.06.2021 - 9 V 336/21   

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https://dejure.org/2021,18544
FG Hessen, 04.06.2021 - 9 V 336/21 (https://dejure.org/2021,18544)
FG Hessen, Entscheidung vom 04.06.2021 - 9 V 336/21 (https://dejure.org/2021,18544)
FG Hessen, Entscheidung vom 04. Juni 2021 - 9 V 336/21 (https://dejure.org/2021,18544)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 119 Abs. 1 AO, § 278 Abs. 2 AO, § 11 AnfG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 119 Abs. 1 ; AO § 278 Abs. 2 ; AnfG § 11
    Ein in Umsetzung des § 278 Abs. 2 AO ergangener Duldungsbescheid ist wegen mangelnder Bestimmtheit rechtswidrig, wenn aus seiner Begründung nicht deutlich wird, ob die Finanzbehörde tatsächlich nach § 278 Abs. 2 AO oder nach dem Anfechtungsgesetz vorgehen will.

  • rechtsportal.de

    AO § 119 Abs. 1 ; AO § 278 Abs. 2 ; AnfG § 11
    Hinreichende Bestimmtheit des Duldungsbescheides durch Begründung hinsichtlich Duldung der Zwangsvollstreckung in das Grundstück

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Handlungsgrundlage nicht deutlich: Duldungsbescheid rechtswidrig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Niedersachsen, 31.05.2012 - 1 K 110/10

    Erforderlichkeit von Angaben über unentgeltliche Zuwendungen bei einem

    Auszug aus FG Hessen, 04.06.2021 - 9 V 336/21
    b) Darüber hinaus muss der in Umsetzung des § 278 Abs. 2 AO erlassene Bescheid gemäß § 119 Abs. 1 AO hinreichend bestimmt sein (vgl. Finanzgericht --FG-- Niedersachsen, Urteil vom 31.05.2012 - 1 K 110/10, EFG 2012, 2181).
  • BFH, 28.05.2002 - IX B 208/01

    EigZul; eigene Wohnzwecke i.S.v. § 4 EigZulG

    Auszug aus FG Hessen, 04.06.2021 - 9 V 336/21
    Die Entscheidung hierüber ergeht bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen summarischen Prüfung aufgrund des Sachverhalts, der sich aus dem Vortrag der Beteiligten und der Aktenlage ergibt (vgl. nur Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Mai 2002, IX B 208/01, BFH/NV 2002, 1284 mit zahlreichen Rechtsprechungs- und Literaturnachweisen; ständige Rechtsprechung).
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