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   FG Hessen, 06.04.2006 - 3 K 1524/04   

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https://dejure.org/2006,3483
FG Hessen, 06.04.2006 - 3 K 1524/04 (https://dejure.org/2006,3483)
FG Hessen, Entscheidung vom 06.04.2006 - 3 K 1524/04 (https://dejure.org/2006,3483)
FG Hessen, Entscheidung vom 06. April 2006 - 3 K 1524/04 (https://dejure.org/2006,3483)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 21 Abs 1 Nr 1 EStG, § 546a Abs 1 BGB, § 546 Abs 2 BGB, § 571 Abs 1 BGB, § 41 Abs 1 S 1 AO
    Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht bei Veräußerung einer vermieteten Wohnung nach Zwangsräumung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kosten einer Zwangsräumung als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung; Negative Einkünfte durch Zwangsräumung bei Veräußerungsabsicht; Fortdauer der Einkunftserzielungsabsicht trotz vertragswidriger Weiternutzung durch Mieter und gleichzeitiger Veräußerungsabsicht ...

  • hessen.de (Pressemitteilung und Volltext)

    Zur Fortdauer der Einkünfteerzielungsabsicht trotz vertragswidriger Nutzung der Wohnung durch die Mieter und gleichzeitiger Veräußerungsabsicht des Vermieters

  • hessen.de (Pressemitteilung und Volltext)

    Zur Fortdauer der Einkünfteerzielungsabsicht trotz vertragswidriger Nutzung der Wohnung durch die Mieter und gleichzeitiger Veräußerungsabsicht des Vermieters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 § 2 § 21 Abs. 1
    Einkünfteerzielungsabsicht; Nutzungsentgelt; Veräußerungsabsicht; Räumungskosten; Werbungskosten; Vermietung und Verpachtung; Zwangsräumung - Einkünfteerzielungsabsicht bei vertragswidriger unentgeltlicher Weiternutzung einer Wohnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkünfteerzielungsabsicht bei vertragswidriger unentgeltlicher Weiternutzung einer Wohnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fortdauer der Einkunftserzielungsabsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Vermietung - Einkunftserzielung bei geplantem Verkauf

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 11 (Kurzinformation)

    Einkünfteerzielungsabsicht, Räumungsklage und gleichzeitige Veräußerungsabsicht - Steuerliche Einordnung von Aufwendungen für die Zwangsräumung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 07.07.2005 - IX R 38/03

    Abstandszahlungen an Mieter bei beabsichtigter Selbstnutzung keine Werbungskosten

    Auszug aus FG Hessen, 06.04.2006 - 3 K 1524/04
    Sind Aufwendungen aber nicht (allein) durch die Einnahmeerzielung (§ 21 Abs. 1 EStG), sondern auch, und zwar nicht unerheblich, durch die private Lebensführung veranlasst (§ 12 Nr. 1 EStG), können sie nicht als Werbungskosten abgezogen werden (BFH-Urteil vom 07.07.2005 IX R 38/03, BStBl II 2005, 760 m. w. N.).

    So ist ein Werbungskostenabzug ausgeschlossen, wenn der Vermieter an den Mieter eine Abfindung zahlt für die Räumung einer Wohnung, die er dann anschließend selbst nutzt (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2005, 760).

    Die Rechtsprechungsgrundsätze, wonach Erhaltungsaufwendungen, die während der Vermietungstätigkeit durchgeführt werden, in typisierender Weise noch dem Bereich der Einkünfteerzielung zugeordnet werden, stehen dem nicht entgegen (vgl. BFH-Urteil vom 23.02.1988 IX R 151/86, BFH/NV 1989, 485, sowie BFH-Urteil in BStBl II 2005, 760).

  • BFH, 05.05.1971 - I R 166/69

    Zahlungen eines Mieters - Vertragswidrige Vorenthaltung der Mietsache -

    Auszug aus FG Hessen, 06.04.2006 - 3 K 1524/04
    Dies gilt selbst dann, wenn es dabei um eine Entschädigung für den Ausfall von Einnahmen geht, die der Vermieter bei einer anderweitigen Vermietung in höherem Umfang als bisher erhalten hätte (vgl. BFH-Urteil vom 05.05.1971 I R 166/69, BStBl II 1971, 624).

    Hätte er die vorgenannten Entschädigungs- bzw. Schadensersatzleistungen während des Streitjahres tatsächlich erhalten, wären sie nach den Grundsätzen des BFH-Urteils in BStBl II 1971, 624 als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen gewesen.

  • BFH, 11.03.2003 - IX R 16/99

    VuV: Vermietereigenschaft bei Miteigentum; Aufwendungen vor Veräußerung nach

    Auszug aus FG Hessen, 06.04.2006 - 3 K 1524/04
    Stellt der Steuerpflichtige seine auf Einkünfteerzielung gerichtete Tätigkeit ein, sind die bis zur Beendigung der Vermietungstätigkeit entstandenen Aufwendungen jedoch weiterhin durch die ursprünglich zur Erzielung von Einkünften begonnene und unverändert fortgeführte Tätigkeit veranlasst (ständige Rechtsprechung des BFH; vgl. BFH-Urteil vom 11.03.2003 IX R 16/99, BFH/NV 2003, 1043 m. w. N.).

    Maßgebend für die Annahme einer steuerlich relevanten Tätigkeit im Sinne des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG und damit für die Abziehbarkeit von Werbungskosten ist das Bestehen eines Mietverhältnisses (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 1043).

  • BFH, 23.02.1988 - IX R 151/86

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Werbungskosten

    Auszug aus FG Hessen, 06.04.2006 - 3 K 1524/04
    Die Rechtsprechungsgrundsätze, wonach Erhaltungsaufwendungen, die während der Vermietungstätigkeit durchgeführt werden, in typisierender Weise noch dem Bereich der Einkünfteerzielung zugeordnet werden, stehen dem nicht entgegen (vgl. BFH-Urteil vom 23.02.1988 IX R 151/86, BFH/NV 1989, 485, sowie BFH-Urteil in BStBl II 2005, 760).
  • BFH, 23.09.2003 - IX R 20/02

    Vermietung - Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobilienverkauf

    Auszug aus FG Hessen, 06.04.2006 - 3 K 1524/04
    Entsprechendes gilt, wenn der Vermieter an die finanzierende Bank eine Entschädigung für die vorzeitige Beendigung des Darlehensvertrags leistet, um die bisher vermietete Wohnung anschließend lastenfrei veräußern zu können (vgl. BFH-Urteil vom 23.09.2003 IX R 20/02, BStBl II 2004, 57).
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

    Auszug aus FG Hessen, 06.04.2006 - 3 K 1524/04
    So ist in der Rechtsprechung des BFH anerkannt, dass Aufwendungen, die schon vor dem Zufluss von Einnahmen angefallen sind, einkommensteuerlich berücksichtigt werden können (vorab entstandene Werbungskosten), und dass dies auch gilt für Aufwendungen, die letztendlich nicht zum Erfolg geführt haben (vergebliche Werbungskosten; vgl. Beschluss des Großen Senats vom 04.07.1990 GrS 1/89, BStBl II 1990, 830 unter C. III. 2. a; s. a. Schmidt-Drenseck, a. a. O., § 9 Rdnr. 35 ff.).
  • BFH, 14.12.2004 - IX R 34/03

    Instandsetzungsaufwendungen während der Vermietungszeit als Veräußerungskosten

    Auszug aus FG Hessen, 06.04.2006 - 3 K 1524/04
    Solange das Mietverhältnis Bestand hat, ist in typisierender Betrachtung davon auszugehen, dass Aufwendungen, die bis dahin angefallen sind, der Einkünfteerzielung dienen und damit als Werbungskosten abziehbar sind (vgl. BFH-Urteil vom 14.12.2004 IX R 34/03, BStBl II 2005, 343).
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