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FG Hessen, 06.05.2021 - 8 K 1565/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
EStG § 22 Nr. 5 S. 11; EStG § 19 Abs. 2
Beschränkung und Aufteilung der Versorgungsfreibeträge auf den Höchstbetrag i.R.v. sonstigen Einkünften aus einer betrieblichen Altersvorsorge bei der Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- haufe.de (Kurzinformation)
Berücksichtigung des Versorgungsfreibetrags bei mehreren Versorgungsbezügen
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Aufteilung des Versorgungsfreibetrages bei mehreren Versorgungsleistungen
Verfahrensgang
- FG Hessen, 06.05.2021 - 8 K 1565/19
- BFH - X R 13/21 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 09.12.2014 - X R 7/14
Sonderausgabenabzug bei Versorgungsausgleich
Auszug aus FG Hessen, 06.05.2021 - 8 K 1565/19
Die Versorgungsbezüge aus dem Pensionsfond der A-AG sind gemäß § 19 Abs. 2 EStG in Höhe des Versorgungsfreibetrags sowie des Zuschlags hierzu steuerfrei, unterliegen also insoweit nicht der Besteuerung (vgl. BFH, Urteil vom 09.12.2014, X R 7/14, BFH/NV 2015, 824, Rn. 20, 22).Grundsätzlich handelt es sich bei dem Versorgungsfreibetrag um keinen einkunftsartübergreifenden Freibetrag (BFH, Urteil vom 09.12.2014, X R 7/14, BFH/NV 2015, 824, Rn. 22).
- FG Köln, 26.06.2019 - 14 K 2436/18
Versorgungsausgleich: Umfang der Steuerpflicht von Ausgleichzahlungen infolge …
Auszug aus FG Hessen, 06.05.2021 - 8 K 1565/19
Mit der an sich im Rahmen der Einkünfte nach § 22 EStG systemfremden Anwendungsbestimmung des § 22 Nr. 5 Satz 11 Halbsatz 1 EStG für § 19 Abs. 2 EStG hat der Gesetzgeber dabei zum Ausdruck gebracht, dass die Ermittlung eines insgesamt berücksichtigungsfähigen Höchstbetrags einkunftsartübergreifend auch die Einkünfte nach § 22 Nr. 5 EStG erfasst (FG Köln, Urteil vom 26.06.2019, 14 K 2436/18, juris).