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   FG Hessen, 06.07.2022 - 4 K 702/20   

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https://dejure.org/2022,27281
FG Hessen, 06.07.2022 - 4 K 702/20 (https://dejure.org/2022,27281)
FG Hessen, Entscheidung vom 06.07.2022 - 4 K 702/20 (https://dejure.org/2022,27281)
FG Hessen, Entscheidung vom 06. Juli 2022 - 4 K 702/20 (https://dejure.org/2022,27281)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Zum Zinslauf von Erstattungszinsen bei freiwilligen Vorauszahlungen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Niedersachsen, 27.06.2013 - 6 K 66/11

    Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen gem. § 163 AO;

    Auszug aus FG Hessen, 06.07.2022 - 4 K 702/20
    Insoweit mache die Klägerin auf das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 27. Juni 2013 (6 K 66/11), die AEAO zu § 233a Tz. 53 S. 1 und die Kommentierung in Tipke/Kruse zu § 233a AO Rn. 58 und damit auf die Bedeutung des Zeitpunkts der Zahlung aufmerksam.

    Auch das Niedersächsische Finanzgericht habe in einem vergleichbaren Fall wie dem vorliegenden die nach den vorgenannten Grundsätzen vorgenommene Berechnung ab dem Tag der freiwilligen Zahlung bestätigt (Finanzgericht Niedersachsen, Urteil vom 27 Juni 2013 6 K 66/11).

    Der Gesetzgeber wollte danach durch die gesetzlichen Regelungen des § 233a AO eine Verzinsung freiwillig geleisteter Zahlungen auf nicht festgesetzte Steuern vermeiden (Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 27. Juni 2013 6 K 66/11, EFG 2014, 103).

    a) Soweit sich die Klägerin zur Begründung ihrer Rechtsauffassung, wonach Erstattungszinsen nicht vom Zeitpunkt der Änderungsfestsetzung, sondern vom Zeitpunkt der freiwilligen Zahlungen an zu berechnen sind, auf das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 27. Juni 2013 (6 K 66/11, EFG 2014, 103) bezieht, ist dazu festzustellen, dass sich der Leitsatz des Urteils eher gegen als für die Auffassung der Klägerin anführen lässt.

    Der Senat weicht mit seiner Entscheidung auch nicht von der Rechtsprechung des von der Klägerin zitierten Niedersächsischen Finanzgerichts vom 27. Juni 2013 (6 K 66/11, EFG 2014, 103) ab.

  • BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14

    6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig

    Auszug aus FG Hessen, 06.07.2022 - 4 K 702/20
    Vor diesem Hintergrund bedarf es keiner Ausführungen zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Verzinsung, auch wenn der Verweis auf die dazu ergangene Entscheidung des BVerfG nicht unerwähnt bleiben soll, wonach die Verzinsung ab dem Verzinsungszeitraum 2014, jedoch erst mit Wirkung ab dem Verzinsungszeitraum 2019 verfassungswidrig ist (BVerfG-Beschluss vom 8. Juli 2021 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17, BVerfGE 158, 282).
  • BFH, 21.12.2016 - I B 57/16

    Reichweite und gerichtliche Überprüfung einer Teil-Einspruchsentscheidung

    Auszug aus FG Hessen, 06.07.2022 - 4 K 702/20
    Denn im Falle der Klage gegen eine Teil-Einspruchsentscheidung im Sinne des § 367 Abs. 2a S. 2 AO sind die von der Finanzbehörde ausgeklammerten Besteuerungsgrundlagen nicht Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung und der Einspruch bleibt insoweit anhängig (BFH-Beschluss vom 21. Dezember 2016 I B 57/16, BFH/NV 2017, 881).
  • BFH, 06.11.2002 - V R 75/01

    Nachzahlungszinsen bei freiwilligen Zahlungen

    Auszug aus FG Hessen, 06.07.2022 - 4 K 702/20
    Soweit durch den Unterschied zwischen Soll- und Ist-Verzinsung der Steuergläubiger ungerechtfertigte Vorteile im Falle einer freiwilligen Zahlung ohne Festsetzung erlangen könnte, begegnet man dem durch Billigkeitsmaßnahmen, also insbesondere durch den Erlass von Nachzahlungszinsen (BFH-Urteil vom 6. November 2002 V R 75/01, BStBl II 2003, 115; BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2001 X B 147/01, BFH/NV 2002, 505; Rüsken, in: Klein, AO, 15. Aufl., 2020, § 233a Rn. 2a, 51).
  • BFH, 20.04.2011 - I R 80/10

    Verfassungsmäßigkeit von Nachforderungszinsen - Entscheidungsfreiheit des

    Auszug aus FG Hessen, 06.07.2022 - 4 K 702/20
    Denn die verfassungsrechtlichen Bedenken sind durch die BFH-Rechtsprechung ausgeräumt (BFH-Beschluss vom 14. Januar 2010 X B 64/09, BFH/NV 2010, 1233; BFH-Urteil vom 3. März 2011 I R 80/10, BFH/NV 2011, 1654).
  • BFH, 30.10.2001 - X B 147/01

    NZB; FGO -Novelle; Darlegungspflicht bei geklärten Rechtsfragen

    Auszug aus FG Hessen, 06.07.2022 - 4 K 702/20
    Soweit durch den Unterschied zwischen Soll- und Ist-Verzinsung der Steuergläubiger ungerechtfertigte Vorteile im Falle einer freiwilligen Zahlung ohne Festsetzung erlangen könnte, begegnet man dem durch Billigkeitsmaßnahmen, also insbesondere durch den Erlass von Nachzahlungszinsen (BFH-Urteil vom 6. November 2002 V R 75/01, BStBl II 2003, 115; BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2001 X B 147/01, BFH/NV 2002, 505; Rüsken, in: Klein, AO, 15. Aufl., 2020, § 233a Rn. 2a, 51).
  • BFH, 14.01.2010 - X B 64/09

    Nachzahlungszinsen trotz Einkommensbesteuerung gezogener Zinsen

    Auszug aus FG Hessen, 06.07.2022 - 4 K 702/20
    Denn die verfassungsrechtlichen Bedenken sind durch die BFH-Rechtsprechung ausgeräumt (BFH-Beschluss vom 14. Januar 2010 X B 64/09, BFH/NV 2010, 1233; BFH-Urteil vom 3. März 2011 I R 80/10, BFH/NV 2011, 1654).
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