Rechtsprechung
FG Hessen, 06.10.2008 - 8 K 266/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 165 Abs 2 S 1 AO, § 180 Abs 1 Nr 2b AO, § 171 Abs 8 AO
Keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei der Vermietung von Containern - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufheben von Gewinnfeststellungsbescheiden bei fehlenden Einkünften aus Gewerbebetrieb aufgrund einer Überschreitung einer privaten Vermögensverwaltung durch die Betätigung; Vorliegen von Einkünften aus Gewerbebetrieb bei Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht bei der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Containervermietung als gewerbliche Tätigkeit; Feststellungsverjährung; Gesonderte Feststellung; Gewinnerzielungsabsicht; Containervermietung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Containervermietung als gewerbliche Tätigkeit
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Abgrenzung gewerblichen Vermietung v. privater Vermögensverwaltung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 06.10.2008 - 8 K 266/07
- BFH, 20.10.2009 - X B 241/08
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 08.06.2017 - IV R 30/14
Fondsgesellschaften - Verklammerung der Teilakte zu einer einheitlichen Tätigkeit …
Insoweit unterscheidet sich der Streitfall auch von dem Sachverhalt, der dem Urteil des Hessischen FG vom 6. Oktober 2010 8 K 266/07 zugrunde gelegen hat. - FG Düsseldorf, 21.12.2021 - 13 K 2755/20
Containervermietung mit planmäßigem Rückverkauf als Gewerbebetrieb - …
Der An- und Verkauf der Container sei nicht aufgrund eines einheitlichen Konzepts verklammert gewesen und die Betätigung erschöpfe sich in der Anschaffung und Finanzierung und der Vereinnahmung des vereinbarten Mietzinses (unter Verweis auf das Urteil des Hessischen Finanzgerichts - FG - vom 06.10.2008, Az.: 8 K 266/07).Insoweit unterscheidet sich der vorliegend zu beurteilende Sachverhalt auch von dem Sachverhalt, über den das Hessische FG mit seinem Urteil vom 06.10.2010 8 K 266/07 (juris) zu entscheiden hatte.