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FG Hessen, 07.04.2006 - 5 K 2287/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 9 Abs. 5 § 4 Abs. 5 Satz 1
Vermietung und Verpachtung; Abzugsbeschränkung; Arbeitszimmer; Häusliches Arbeitszimmer; Nutzungsüberlassung - Typusbegriff des häuslichen Arbeitszimmers bei der Vermietung von Räumlichkeiten - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Typusbegriff des häuslichen Arbeitszimmers bei der Vermietung von Räumlichkeiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorliegen eines Arbeitszimmers bei Vermietung eines Zimmers in einem Privathaus durch einen Steuerpflichtigen an eine GmbH und Überlassung der Räume an den Vermieter für dessen nichtselbstständige Arbeit; Vorliegen eines häuslichen Arbeitszimmers bei Vermietung der ...
Wird zitiert von ...
- FG Niedersachsen, 24.10.2007 - 12 K 611/04
Zur Abgrenzung Dienstreisen/Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - zur …
Solche Mietverhältnisse mit dem Arbeitgeber schließen zwar die Anwendung der Abzugsbeschränkung für Arbeitszimmerkosten gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG in der für das Streitjahr geltenden Fassung aus, weil solche Räume bereits vom Typusbegriff des häuslichen Arbeitszimmers nicht erfasst werden (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 16. September 2004 VI R 25/02, BStBl II 2006, 10;… zur im Sinne eines Abzugsverbots unschädlichen Nutzung durch die Ehefrau: BFH-Beschluss vom 12. Juli 2002 IV B 36/01, BFH/NV 2002, 1570; Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 7. April 2006 5 K 2287/02, n.v.).