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   FG Hessen, 08.02.1993 - 4 K 6216/91   

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https://dejure.org/1993,4167
FG Hessen, 08.02.1993 - 4 K 6216/91 (https://dejure.org/1993,4167)
FG Hessen, Entscheidung vom 08.02.1993 - 4 K 6216/91 (https://dejure.org/1993,4167)
FG Hessen, Entscheidung vom 08. Februar 1993 - 4 K 6216/91 (https://dejure.org/1993,4167)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • EFG 1994, 397
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 09.06.2004 - 5 StR 579/03

    Steuerhinterziehung (Rechtsanwendung und Berechnungsdarstellung des Richters:

    Wird ein GmbH-Anteil nur treuhänderisch gehalten, hat dies bei einer wirksamen Treuhandvereinbarung zur Folge, daß der Treugeber nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO 1977 wirtschaftlicher Eigentümer der GmbH-Anteile ist (Hessisches FG vom 8. Februar 1993 - 4 K 6216/91, EFG 1994, 397, rechtskräftig; FG Münster vom 18. Dezember 2001 15 K 8610/98 E, EFG 2002, 301, rechtskräftig, mit Anmerkung von Fumi).
  • BFH, 02.03.2004 - III B 114/03

    Beherrschungsidentität bei einer Betriebsaufspaltung; Realisationszeitpunkt eines

    Wird ein GmbH-Anteil nur treuhänderisch gehalten, hat dies bei einer wirksamen Treuhandvereinbarung zur Folge, dass der Treugeber nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO 1977 wirtschaftlicher Eigentümer der GmbH-Anteile ist (Hessisches FG vom 8. Februar 1993 4 K 6216/91, EFG 1994, 397, rechtskräftig; FG Münster vom 18. Dezember 2001 15 K 8610/98 E, EFG 2002, 301, rechtskräftig, mit Anmerkung von Fumi).
  • FG Berlin, 15.11.2004 - 8 K 8188/00

    Erwerb eigener Anteile aus betrieblichen Gründen - keine verdeckte

    Zu diesem Ergebnis komme auch das Hessische Finanzgericht im Urteil vom 8. Februar 1993 (EFG 1994, 397).
  • FG Baden-Württemberg, 21.07.1998 - 7 K 223/96

    Pflicht zur Versteuerung eines Gewinns aus der Veräußerung eines GmbH-Anteils ;

    Zu Unrecht berufen sich die Kläger auf die Entscheidung des hessischen Finanzgerichts vom 08.02.1993 (Az. 4 K 6216/91, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1994, 397, 398).
  • FG Münster, 17.11.2000 - 11 K 7120/98

    Unschädlichkeit einer nach Abschluss der Investition eintretende Veränderung der

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