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   FG Hessen, 08.06.2020 - 12 V 643/20   

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https://dejure.org/2020,16878
FG Hessen, 08.06.2020 - 12 V 643/20 (https://dejure.org/2020,16878)
FG Hessen, Entscheidung vom 08.06.2020 - 12 V 643/20 (https://dejure.org/2020,16878)
FG Hessen, Entscheidung vom 08. Juni 2020 - 12 V 643/20 (https://dejure.org/2020,16878)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    InsO § 21 Abs. 2 Nr. 1
    Einstellung von Vollstreckungsmaßnahmen gegenüber einer GbR

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Vollstreckungsschutz nach CoVInsAG bei bereits vor Corona-Pandemie beantragtem Insolvenzverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Vollstreckungsschutz bei einem bereits vor der Covid-19-Pandemie beantragten ...

  • datev.de (Kurzinformation)

    Kein Vollstreckungsschutz bei einem bereits vor der COVID-19-Pandemie beantragten Insolvenzverfahren

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Gewährung von Vollstreckungsschutz bei Insolvenzverfahren

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Kein Vollstreckungsschutz bei einem bereits vor der COVID-19-Pandemie beantragten Insolvenzverfahren

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Kein Vollstreckungsschutz für bereits vor der Corona-Pandemie eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen

Papierfundstellen

  • ZIP 2020, 1728
  • NZI 2020, 862
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 11.01.2001 - VIII B 83/00

    Anordnungsanspruch und Antragsbefugnis i.S.v. § 114 FGO

    Auszug aus FG Hessen, 08.06.2020 - 12 V 643/20
    Anordnungsanspruch ist mit anderen Worten das Recht oder das Rechtsverhältnis, das im Hauptsacheverfahren Gegenstand des Klagebegehrens sein soll (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11. Januar 2001 VIII B 83/00, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2001, 578).

    Wer nicht befugt ist, in der Hauptsache Klage zu erheben, kann auch im Antragsverfahren nicht schlüssig einen Anspruch darlegen, den er zur Hauptsache verfechten will (BFH-Urteil, VIII B 83/00; Gräber/Stapperfend, FGO, 9. Auflage 2019, § 114 Rn 11; Loose in Tipke/Kruse, Abgabenordnung - FGO, Loseblattausgabe Stand: April 2019,.

  • FG München, 24.03.1994 - 14 V 4087/93
    Auszug aus FG Hessen, 08.06.2020 - 12 V 643/20
    Bei den Antragstellern ist jedoch eine eigene Rechtsstellung nicht gefährdet, da sie sich gegen Vollstreckungsmaßnahmen wenden, die der Antragsgegner gegenüber der GbR - die Vollstreckung gegenüber einer GbR ist in deren gesamthänderisch gebundenes Vermögen möglich (vgl. Finanzgericht München, Beschluss vom 24. März 1994 14 V 4087/93, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1994, 762) - und nicht ihnen gegenüber ausgebracht hat.
  • BFH, 12.11.1992 - IV B 83/91

    Kein Rechtsanspruch auf Zwangsmittelanwendung gegen den Konkursverwalter

    Auszug aus FG Hessen, 08.06.2020 - 12 V 643/20
    Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist ebenso wie die Klage nach § 40 Abs. 2 FGO nur zulässig, wenn der Antragsteller geltend macht, durch ein Verwaltungshandeln in seinen Rechten verletzt zu sein (BFH-Beschluss vom 12. November 1992 IV B 83/91, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1993, 265: Gräber/Stapperfend, a.a.O., § 114 Rn 11).
  • BFH, 30.07.2020 - VII B 73/20

    Zur Beitreibung nach dem EUBeitrG unter Berücksichtigung des BMF-Schreibens

    Der Begriff des "Absehens" i.S. der Nr. 3 Satz 1 dieses Schreibens deutet auch darauf hin, dass Maßnahmen gemeint sind, die noch nicht durchgeführt worden sind (vgl. auch Beschluss des Hessischen FG vom 08.06.2020 - 12 V 643/20, EFG 2020, 1056, Rz 25).
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