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   FG Hessen, 08.12.2022 - 4 K 1006/20   

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https://dejure.org/2022,46617
FG Hessen, 08.12.2022 - 4 K 1006/20 (https://dejure.org/2022,46617)
FG Hessen, Entscheidung vom 08.12.2022 - 4 K 1006/20 (https://dejure.org/2022,46617)
FG Hessen, Entscheidung vom 08. Dezember 2022 - 4 K 1006/20 (https://dejure.org/2022,46617)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 12 KStG, Art. 6 DBA Australien 1972

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 12 ; Art. 6 DBA Australien 1972

  • rechtsportal.de

    KStG § 12 ; Art. 6 DBA Australien 1972
    Besteuerungsrecht für Veräußerungsgewinne aus unbeweglichem Vermögen; Ersetzung des DBA Australien 1972 durch das DBA Australien 2015

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 23.03.1972 - I R 128/70

    Doppelbesteuerungsabkommen - Zuteilung eines Steuerguts - Einkommenbesteuerung in

    Auszug aus FG Hessen, 08.12.2022 - 4 K 1006/20
    Für diese Auslegung spreche das BFH-Urteil vom 23. März 1972 (I R 128/70, BStBl II 1972, 948) zum DBA Italien 1925, wonach auch bei Fehlen einer speziellen DBA-Regelung für Gewinne aus der Veräußerung von unbeweglichem Vermögen des Belegenheitsprinzips durchgegriffen habe.

    So hat der BFH zum DBA Italien 1925 entschieden, dass "jede andere Art der Nutzung des unbeweglichen Vermögens" Veräußerungsgewinne und -verluste umfasst und das Besteuerungsrecht beim Belegenheitsstaat liegt (BFH-Urteil vom 23. März 1972 I R 128/70, BStBl II 1972, 948).

  • BFH, 28.04.1982 - I R 151/78

    Abfindung - Rechte aus langfristigen Pachtverträgen - Einkünfte aus Nutzung

    Auszug aus FG Hessen, 08.12.2022 - 4 K 1006/20
    Zurückzugreifen ist nicht nur auf den zu ermittelnden Willen der Vertragsparteien, sondern auch auf den systematischen Abkommenszusammenhang, den Sinngehalt des DBA und nachrangig die Auslegungsregelungen, die, wie etwa Art. 3 Abs. 2 OECD-MA, auf das Recht des Anwenderstaates verweisen (BFH-Urteil vom 28. April 1982 I R 151/78, BStBl II 1982, 566; Musil, in: H/H/S, AO/FGO, 271. Lieferung, DBA Rn. 90 ff.).

    Im anderen Fall hat der BFH das Besteuerungsrecht betreffend die Abfindung für einen Verzicht auf Rechte aus einem langfristigen Pachtvertrag ebenfalls dem Belegenheitsstaat zugeordnet (BFH-Urteil vom 28. April 1982 I R 151, BStBl II 1982, 566).

  • BFH, 19.05.1982 - I R 257/78

    Veräußerung eines Kaufoptionsrechts - Grundstück in Spanien - Spekulationsgewinn

    Auszug aus FG Hessen, 08.12.2022 - 4 K 1006/20
    Das BFH-Urteil vom 19. Mai 1982 (I R 257/78, BStBl II 1982, 768) zum DBA Spanien 1966 bestätige dies.
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