Rechtsprechung
FG Hessen, 09.04.2008 - 7 V 780/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,32153) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 116 Abs. 5; StPO § 111k; ZollVG § 12a Abs. 6
Bargeldkontrolle; Sichergestellte Zahlungsmittel; Auszahlung; Geld; Einstweilige Anordnung; Freigabe; Mehrere Anspruchsteller; Verwahrung - Freigabe sichergestellter Zahlungsmittel bei mehreren Anspruchstellern - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Freigabe sichergestellter Zahlungsmittel bei mehreren Anspruchstellern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LG Berlin, 14.06.1999 - 538 Qs 44/99
Auszug aus FG Hessen, 09.04.2008 - 7 V 780/08
Es ist unstreitig und wird inzwischen bei Strafverfahren als Gewohnheitsrecht angesehen, dass das Gericht einem der Beteiligten eine Frist zur Erhebung einer zivilrechtlichen Klage gegen den anderen Beteiligten setzen und bei fruchtlosem Ablauf die Herausgabe der Sache an den anderen Beteiligten anordnen kann (vgl. LG Berlin, Beschl. v. 14.06.1999 538 Qs 44/99, NStZ 1999, 636 unter 2.;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, § 111k Rdn. 8;… Löffler a.a.O. S. 1708).
- VG München, 31.07.2008 - M 17 K 06.3644
Kulturgut; Verbringung vor dem EU-Beitritt Tschechiens; Verjährung des …
Streiten der Dritte und der letzte Gewahrsamsinhaber um die herauszugebende Sache, so richtet sich der Anspruch des Dritten gegen die Behörde nach allgemeiner Auffassung darauf, dass die Sache nicht an den letzten Gewahrsamsinhaber herausgegeben wird (vgl. FG Hessen v. 9.4.2008 Az. 7 V 780/08 juris m.w.N.).