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   FG Hessen, 10.04.2003 - 3 K 3186/02   

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https://dejure.org/2003,16745
FG Hessen, 10.04.2003 - 3 K 3186/02 (https://dejure.org/2003,16745)
FG Hessen, Entscheidung vom 10.04.2003 - 3 K 3186/02 (https://dejure.org/2003,16745)
FG Hessen, Entscheidung vom 10. April 2003 - 3 K 3186/02 (https://dejure.org/2003,16745)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Kindergeld; Einfluss der Arbeitslosigkeit eines volljährigen Kindes; Bemühungen zur Auffindung einer Beschäftigung; Passives Verhalten des Kindes; Erfordernis besserer deutscher Sprachkenntnisse bei türkischem Staatsbürger; Fehlende Vermittelbarkeit auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeld; Arbeitslos; Vermittelbarkeit; Ausbildung - Kindergeld bei Arbeitslosigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeld bei Arbeitslosigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1393
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG München, 20.11.2002 - 1 K 4864/01

    Unterhalt ohne Einsatz der eigenen Arbeitskraft; Einkommensteuer 1999 und 2000

    Auszug aus FG Hessen, 10.04.2003 - 3 K 3186/02
    Der Senat lässt in diesem Zusammenhang offen, ob er sich der im Urteil des Finanzgerichts München vom 20. November 2002 ( 1 K 4864/01, Entscheidungen der Finanzgerichte 2003, 464) vertretenen Rechtsauffassung anschließen könnte, wonach der Berechtigte in einem vergleichbaren Fall die Unterhaltsaufwendungen nach § 33 a Abs. 1 Satz 1 EStG als außergewöhnliche Belastung geltend machen kann.
  • BFH, 23.10.2002 - III R 57/99

    Unterhaltsleistungen an Geschwister

    Auszug aus FG Hessen, 10.04.2003 - 3 K 3186/02
    Besteht demnach für den Steuerpflichtigen grundsätzlich ein Anspruch auf Kindergeld für ein volljähriges Kind, ist dieser Anspruch jedoch im Einzelfall auf Grund des § 32 Abs. 4 EStG zu versagen, dann sind die gleichwohl geleisteten Unterhaltszahlungen des Steuerpflichtigen nicht zwangsläufig (dazu auch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23. Oktober 2002 III R 57/99, Bundessteuerblatt II 2003, 187 - 189).
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