Rechtsprechung
   FG Hessen, 10.10.2022 - 7 K 1056/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,45983
FG Hessen, 10.10.2022 - 7 K 1056/18 (https://dejure.org/2022,45983)
FG Hessen, Entscheidung vom 10.10.2022 - 7 K 1056/18 (https://dejure.org/2022,45983)
FG Hessen, Entscheidung vom 10. Oktober 2022 - 7 K 1056/18 (https://dejure.org/2022,45983)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,45983) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • FG Hamburg, 21.12.2017 - 4 V 143/17

    Gemeinsamer Zolltarif: Einreihung von Röntgenflachdetektoren - Antrag auf

    Auszug aus FG Hessen, 10.10.2022 - 7 K 1056/18
    So kommt auch das Finanzgericht Hamburg zu dem Ergebnis, dass sich aus dem Zusammenspiel der Sätze 2 und 3 der Erläuterungen zu Position 8525 HS, Rz. 12.0, nicht ergibt, dass nur Kameras mit einer optischen Linse und Vorrichtungen zum Regeln des Lichts Kameras im Sinne der Position 8525 sein können; vielmehr kommt es darauf an, dass das in eine analoge oder digitale Datei umzuwandelnde Bild in Form der Lichtimpulse in geeigneter Weise auf den lichtempfindlichen Träger auftreffen kann und insoweit "fokussiert" wird (FG Hamburg, Beschluss vom 21. Dezember 2017 4 V 143/17, juris).

    Von der Position 8525 KN werden nämlich auch Infrarot-Kameras oder Wärmebildkameras erfasst, die ebenfalls für das menschliche Auge unsichtbare Bilder aufnehmen können (vgl. Erläuterungen zur Position 8525 KN, Rz. 00.5; Beschluss des Finanzgerichts Hamburg vom 21. Dezember 2017 4 V 143/17, a. a. O.) und daher die streitgegenständlichen Kameras entgegen der Auffassung der Klägerin sehr wohl mit Infrarot-Kameras oder Wärmebildkameras vergleichbar sind.

  • EuGH, 15.09.2005 - C-495/03

    Intermodal Transports

    Auszug aus FG Hessen, 10.10.2022 - 7 K 1056/18
    Ferner sieht sich der Senat ausweislich der Ausführungen des EuGH im Urteil vom 15. September 2005 C-495/03 - Rs. Intermodal Transports -, juris Rz. 45 nicht in der Pflicht, im vorliegenden Fall dem EuGH Auslegungsfragen vorzulegen.
  • EuGH, 20.06.1996 - C-121/95

    VOBIS Microcomputer / Oberfinanzdirektion München

    Auszug aus FG Hessen, 10.10.2022 - 7 K 1056/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH sowie des BFH (vgl. etwa EuGH-Urteil vom 20. Juni 1996 C-121/95, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 1996, 614, juris; statt vieler: BFH-Urteil vom 18. Dezember 2001 VII R 78/00, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2002, 690) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen sowie in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind (vgl. die AV 1 und 6 für die Auslegung der KN; Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 30. Juli 2012 4 K 83/11, juris).
  • BFH, 05.10.1999 - VII R 42/98

    Arzneimittel - Arzneiwaren - Vitamintabletten - Vitaminmangelzustand

    Auszug aus FG Hessen, 10.10.2022 - 7 K 1056/18
    Auf den Verwendungszweck einer Ware darf nur dann abgestellt werden, wenn im Wortlaut der Bestimmungen oder in den Erläuterungen dazu ausdrücklich auf dieses Kriterium Bezug genommen wird (vgl. BFH-Urteil vom 5. Oktober 1999 VII R 42/98, BFH/NV 2000, 404).
  • BFH, 18.12.2001 - VII R 78/00

    Tarifierung; Spielzeug

    Auszug aus FG Hessen, 10.10.2022 - 7 K 1056/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH sowie des BFH (vgl. etwa EuGH-Urteil vom 20. Juni 1996 C-121/95, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 1996, 614, juris; statt vieler: BFH-Urteil vom 18. Dezember 2001 VII R 78/00, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2002, 690) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen sowie in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind (vgl. die AV 1 und 6 für die Auslegung der KN; Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 30. Juli 2012 4 K 83/11, juris).
  • FG Hamburg, 30.07.2012 - 4 K 83/11

    Tarifierung eines Kameraobjektivs mit Bildsensor und Bildprozessor

    Auszug aus FG Hessen, 10.10.2022 - 7 K 1056/18
    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH sowie des BFH (vgl. etwa EuGH-Urteil vom 20. Juni 1996 C-121/95, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 1996, 614, juris; statt vieler: BFH-Urteil vom 18. Dezember 2001 VII R 78/00, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2002, 690) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen sowie in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind (vgl. die AV 1 und 6 für die Auslegung der KN; Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 30. Juli 2012 4 K 83/11, juris).
  • EuGH, 09.12.1997 - C-143/96

    Knubben Spedition

    Auszug aus FG Hessen, 10.10.2022 - 7 K 1056/18
    Daneben gibt es nach dem Übereinkommen zum Harmonisierten System (HS) Erläuterungen und Einreihungsavise, die ebenso wie die Erläuterungen zur KN, die von der Europäischen Kommission ausgearbeitet wurden, ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen darstellen (vgl. EuGH-Urteile vom 9. Dezember 1997 C-143/96, HFR 1998, 318; und vom 19. Mai 1994 C-11/93, ABl EG 1994, Nr. C 174, 6).
  • EuGH, 19.05.1994 - C-11/93

    Siemens Nixdorf / Hauptzollamt Augsburg

    Auszug aus FG Hessen, 10.10.2022 - 7 K 1056/18
    Daneben gibt es nach dem Übereinkommen zum Harmonisierten System (HS) Erläuterungen und Einreihungsavise, die ebenso wie die Erläuterungen zur KN, die von der Europäischen Kommission ausgearbeitet wurden, ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen darstellen (vgl. EuGH-Urteile vom 9. Dezember 1997 C-143/96, HFR 1998, 318; und vom 19. Mai 1994 C-11/93, ABl EG 1994, Nr. C 174, 6).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht