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   FG Hessen, 11.03.2020 - 3 K 1554/19   

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FG Hessen, 11.03.2020 - 3 K 1554/19 (https://dejure.org/2020,14566)
FG Hessen, Entscheidung vom 11.03.2020 - 3 K 1554/19 (https://dejure.org/2020,14566)
FG Hessen, Entscheidung vom 11. März 2020 - 3 K 1554/19 (https://dejure.org/2020,14566)
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  • BFH, 12.01.2001 - VI R 64/98

    Kindergeld - Wohnsitz im Inland

    Auszug aus FG Hessen, 11.03.2020 - 3 K 1554/19
    Das setzt zunächst voraus, dass eine Wohnung mit zum Wohnen geeigneten Räumlichkeiten vorhanden ist, die der Steuerpflichtige innehat, d.h. über die er tatsächlich verfügen kann (BFH-Urteil vom 12.01.2001 VI R 64/98, BFH/NV 2001, 1231, m.w.N.).

    In einem solchen Fall nutzt er die zur Verfügung gestellten Räume nicht als Bleibe und damit nicht als Wohnsitz, sondern nur besuchsweise oder als Ferienwohnung (BFH VI R 64/98, a.a.O.).

  • BFH, 17.05.1995 - I R 8/94

    Zum Wohnsitz eines in das Ausland versetzten Arbeitnehmers

    Auszug aus FG Hessen, 11.03.2020 - 3 K 1554/19
    Dabei begründet bei einem ins Ausland versetzten Arbeitnehmer das Beibehalten einer eingerichteten Wohnung im Inland eine vom Umfang der tatsächlichen Nutzung unabhängige Vermutung für eine fortdauernde Nutzungsabsicht (BFH-Urteil vom 17.05.1995 I R 8/94, BStBl II 1996, 2).

    Ist in diesem Sinne der Nachweis des Gegenteils erbracht, so kann das Verbleiben der Wohnung im Inland einen Wohnsitz des versetzten Bediensteten nicht begründen (BFH I R 8/94, a.a.O.).

  • BFH, 19.03.1997 - I R 69/96

    Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes bei Auslandstätigkeit

    Auszug aus FG Hessen, 11.03.2020 - 3 K 1554/19
    Er kann deshalb mehrere Wohnsitze haben (vgl. BFH-Urteile vom 26.02.1986 II R 200/82, BFH/NV 1987, 301; vom 19.03.1997 I R 69/96, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1997, 447).

    Weitere Gesichtspunkte, die nach der Rechtsprechung in die Beurteilung einfließen können, sind etwa die Ausstattung und die tatsächliche Nutzung der Wohnung, ob der Steuerpflichtige die Wohnung nach Beendigung des Auslandsaufenthalts mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder ständig nutzen wird (BFH I R 69/96, a.a.O.).

  • BFH, 27.09.1999 - I B 83/98

    Wohnsitz; Beibehaltung

    Auszug aus FG Hessen, 11.03.2020 - 3 K 1554/19
    Ein nur gelegentliches Verweilen während unregelmäßig aufeinander folgender kurzer Zeiträume zu Erholungszwecken macht eine Wohnung nicht zum Wohnsitz i.S. des § 8 AO (vgl. BFH-Urteile vom 06.03.1968 I 38/65, BStBl II 1968, 439; vom 23.11.1988 II R 139/87, BStBl II 1989, 182; vgl. auch BFH-Beschluss vom 27.09.1999 I B 83/98, BFH/NV 2000, 673, für den Fall unregelmäßigen Aufenthalts im Inland ohne Besuchscharakter).
  • BFH, 06.03.1968 - I 38/65

    Anforderungen an die Aufenthaltsdauer zum Begründen eines Wohnsitz im Sinne des §

    Auszug aus FG Hessen, 11.03.2020 - 3 K 1554/19
    Ein nur gelegentliches Verweilen während unregelmäßig aufeinander folgender kurzer Zeiträume zu Erholungszwecken macht eine Wohnung nicht zum Wohnsitz i.S. des § 8 AO (vgl. BFH-Urteile vom 06.03.1968 I 38/65, BStBl II 1968, 439; vom 23.11.1988 II R 139/87, BStBl II 1989, 182; vgl. auch BFH-Beschluss vom 27.09.1999 I B 83/98, BFH/NV 2000, 673, für den Fall unregelmäßigen Aufenthalts im Inland ohne Besuchscharakter).
  • BFH, 23.06.2015 - III R 38/14

    Kindergeld - Beibehaltung des Wohnsitzes - mehrjähriger Auslandsaufenthalt -

    Auszug aus FG Hessen, 11.03.2020 - 3 K 1554/19
    Die Rechtsprechungsgrundsätze die der Bundesfinanzhof zu ausbildungsbedingten Auslandsaufenthalten von Kindern aufgestellt hat, die ohne ihre Eltern ins Ausland gehen (BFH-Urteil vom 23.06.2015 III R 38/14, BStBl II 2016, 102), kommen nach der Auffassung des erkennenden Gerichts bereits deshalb nicht zur Anwendung, weil hier keine entsprechende Sachverhaltskonstellation vorliegt.
  • BFH, 26.02.1986 - II R 200/82

    Umschreibung des steuerrechtlichen Wohnbegriffs

    Auszug aus FG Hessen, 11.03.2020 - 3 K 1554/19
    Er kann deshalb mehrere Wohnsitze haben (vgl. BFH-Urteile vom 26.02.1986 II R 200/82, BFH/NV 1987, 301; vom 19.03.1997 I R 69/96, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1997, 447).
  • BFH, 23.11.1988 - II R 139/87

    Inländischer Wohnsitz i. S. des § 8 AO bei Nutzung einer Doppelhaushälfte zweimal

    Auszug aus FG Hessen, 11.03.2020 - 3 K 1554/19
    Ein nur gelegentliches Verweilen während unregelmäßig aufeinander folgender kurzer Zeiträume zu Erholungszwecken macht eine Wohnung nicht zum Wohnsitz i.S. des § 8 AO (vgl. BFH-Urteile vom 06.03.1968 I 38/65, BStBl II 1968, 439; vom 23.11.1988 II R 139/87, BStBl II 1989, 182; vgl. auch BFH-Beschluss vom 27.09.1999 I B 83/98, BFH/NV 2000, 673, für den Fall unregelmäßigen Aufenthalts im Inland ohne Besuchscharakter).
  • BFH, 24.07.2018 - I R 58/16

    Wohnsitz eines Piloten bei mehrjähriger Auslandsabordnung

    Auszug aus FG Hessen, 11.03.2020 - 3 K 1554/19
    Unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 24.07.2018 (I R 58/16, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidung des BFH (BFH/ NV 2019, 104)) ist sie der Auffassung, dass ein Wohnsitz nicht voraussetze, dass sich der Betreffende während einer Mindestanzahl von Tagen oder Wochen im Jahr tatsächlich in der Wohnung aufhalte.
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