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   FG Hessen, 12.02.2003 - 4 K 1665/01   

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https://dejure.org/2003,14927
FG Hessen, 12.02.2003 - 4 K 1665/01 (https://dejure.org/2003,14927)
FG Hessen, Entscheidung vom 12.02.2003 - 4 K 1665/01 (https://dejure.org/2003,14927)
FG Hessen, Entscheidung vom 12. Februar 2003 - 4 K 1665/01 (https://dejure.org/2003,14927)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarung einer festen Gewinnbeteiligung mit einem stillen Gesellschafter; Pflicht zur Anmeldung und Abführung von Kapitalertragsteuer; Vertrag über eine stille Gesellschaft als Scheingeschäft; Befreiung von der Kapitalertragssteuerpflicht bei der Vereinbarung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stille Gesellschaft; Kapitalertragsteuer; Scheingeschäft; Kapitalertragsteueranmeldung; Erstattungsanspruch - Erstattung von Kapitalertragsteuer bei Scheingeschäften

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erstattung von Kapitalertragsteuer bei Scheingeschäften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 13.09.2000 - I R 61/99

    Umsatzabhängige Vergütung bei partiarischen Darlehen

    Auszug aus FG Hessen, 12.02.2003 - 4 K 1665/01
    In Rechtsprechung und Schrifttum besteht Einigkeit darüber, dass die Gewinnbeteiligung unverzichtbares Merkmal der stillen Gesellschaft ist (vgl. dazu nur Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - I R 61/99 vom 13.09.2000, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2001, 67; K. Schmidt in Münchner Kommentar Handelsgesetzbuch Rz. 38 zu § 230 HGB ; Heinicke in Schmidt, Einkommensteuergesetz , 21. Aufl., § 20 EStG Rz. 130 jeweils m.w.N.).
  • BFH, 10.02.1988 - X R 16/82

    - Zu den Tatbeständen der "Leistung gegen Entgelt" und des "Entgelts für die

    Auszug aus FG Hessen, 12.02.2003 - 4 K 1665/01
    Auf den Willen der Beteiligten, ein Scheingeschäft zu tätigen, kann im Regelfall nur aus äußeren Tatsachen (Inhalt des Vertrages, tatsächliche und wirtschaftliche Auswirkung der Vereinbarung, tatsächliche Durchführung etc.) geschlossen werden (vgl. BFH-Urteil vom 10.02.1988 X R 16/82, BStBl II 1988, 640 und - ausführlich m.w.N. - Tipke/Kruse Rz. 65 zu § 41 AO ).
  • BFH, 14.07.2004 - I R 100/03

    Erstattungsberechtigung bei Entrichtung der Kapitalertragsteuer für Rechnung

    Er beantragt sinngemäß, das Urteil des Hessischen FG vom 12. Februar 2003 4 K 1665/01 im Umfang der Klageabweisung aufzuheben und das FA zu verpflichten, an ihn Kapitalertragsteuer für Juli und August 1997 in Höhe von 2 015 625 DM (= 1 030 572, 70 EUR) zu erstatten.
  • BFH, 25.08.2004 - I R 100/03
    Er beantragt sinngemäß, das Urteil des Hessischen FG vom 12. Februar 2003 4 K 1665/01 im Umfang der Klageabweisung aufzuheben und das FA zu verpflichten, an ihn Kapitalertragsteuer für Juli und August 1997 in Höhe von 2 015 625 DM (= 1 030 572, 70 EUR) zu erstatten.
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