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   FG Hessen, 12.02.2009 - 1 K 24/08   

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https://dejure.org/2009,15063
FG Hessen, 12.02.2009 - 1 K 24/08 (https://dejure.org/2009,15063)
FG Hessen, Entscheidung vom 12.02.2009 - 1 K 24/08 (https://dejure.org/2009,15063)
FG Hessen, Entscheidung vom 12. Februar 2009 - 1 K 24/08 (https://dejure.org/2009,15063)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückstellung für die zukünftige Betreuung von Versicherungsverträgen i.R.d. Einkommensteuerveranlagung und der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags; Vorliegen eines Erfüllungsrückstandes bei Störung des Gleichgewichts der gegenseitigen Leistungsbeziehungen eines ...

  • Judicialis

    EStG § 5 Abs. 1; ; EStG § 5 Abs. 4a; ; HGB § 249 Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückstellungen für die Betreuung von Versicherungsverträgen - Rückstellung; Drohverlustrückstellung; Vorleistung; Vertragsbetreuung; Erfüllungsrückstand; Abschlussprovision; Bestandspflegeprovision

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rückstellungen für die Betreuung von Versicherungsverträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Erfüllungsrückstand, Rückstellungen, Betreuung von Versicherungsverträgen, Lebensversicherungsverträge, Bestandspflegeprovision, LV, Betreuungsaufwand, Rückstellung für Nachbetreuungsaufwand

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • FG München, 27.02.2008 - 10 K 1237/07

    Rückstellung wegen Erfüllungsrückständen

    Auszug aus FG Hessen, 12.02.2009 - 1 K 24/08
    Erhält ein Versicherungsvertreter außer den Abschlussprovisionen gesonderte und laufende Provisionen für die Pflege des Bestandes an Versicherungsverträgen, kann er eine Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes selbst dann nicht bilden, wenn die Bestandspflegeprovisionen nicht kostendeckend sind (Anschluss an Urteil des FG München vom 27.02.2008 10 K 1237/07 , EFG 2008, 931).

    Für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften ist aber - wie bereits ausgeführt - die Bildung einer Rückstellung durch § 5 Abs. 4a EStG ausdrücklich ausgeschlossen (ebenso Beschluss des FG Münster vom 01.06.2007 11 V 1382/07 E, Juris, und Urteil des FG München vom 27.02.2008 10 K 1237/07, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2008, 931, mit Anm. von Valentin in EFG 2008, 1107).

  • BFH, 28.07.2004 - XI R 63/03

    Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes für die Betreuung bereits

    Auszug aus FG Hessen, 12.02.2009 - 1 K 24/08
    Da die X neben einer Abschlussprovision für Neuverträge eine Bestandspflegeprovision gezahlt habe, unterscheide sich der Streitfall gerade maßgeblich von dem durch den BFH mit Urteil vom 28.07.2004 XI R 63/03, BStBl II 2006, 866, entschiedenen Fall, in dem lediglich Abschlussprovisionen vereinnahmt worden seien, so dass für eine Rückstellung kein Raum bleibe.

    Vor diesem Hintergrund hat der BFH durch das Urteil in BStBl II 2006, 866, entschieden, dass Versicherungsvertreter, die vom Versicherungsunternehmen die Abschlussprovision nicht nur für die Vermittlung der Versicherung, sondern zugleich auch für die weitere Betreuung des Versicherungsvertrages erhalten, für die Verpflichtung zu künftiger Vertragsbetreuung eine Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes zu bilden haben (ebenso z.B. Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts - FG - vom 09.02.2007 2 V 233/06, Juris, Urteil des FG Münster vom 02.12.2008 9 K 4216/07 K, Juris).

  • BFH, 14.10.1999 - IV R 12/99

    Gewinnrealisierung bei Provisionen eines Assekuradeurs

    Auszug aus FG Hessen, 12.02.2009 - 1 K 24/08
    Auch der Bundesfinanzhof (BFH) habe in einem vergleichbaren Fall eine Rückstellung für die ungewisse und keinem abgrenzbaren Zeitraum zuordenbare Verpflichtung zu künftiger Schadensbearbeitung anerkannt (Urteil vom 14.10.1999 IV R 12/99, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2000, 25).

    Das Urteil des BFH in BStBl II 2000, 25, auf das sich die Klägerin bezieht, betrifft zum einen einen Sonderfall im Bereich der Seetransportversicherung, bei der der sog. Assekuradeur das gesamte Dienstleistungsgeschäft eines Versicherers übernimmt, während der Versicherer selbst lediglich das Risiko trägt, zum anderen einen Zeitraum vor der Geltung des § 5 Abs. 4a EStG.

  • FG Münster, 02.12.2008 - 9 K 4216/07

    Rückstellungen für künftige Aufwendungen zur Betreuung von Bestandskunden auch

    Auszug aus FG Hessen, 12.02.2009 - 1 K 24/08
    Vor diesem Hintergrund hat der BFH durch das Urteil in BStBl II 2006, 866, entschieden, dass Versicherungsvertreter, die vom Versicherungsunternehmen die Abschlussprovision nicht nur für die Vermittlung der Versicherung, sondern zugleich auch für die weitere Betreuung des Versicherungsvertrages erhalten, für die Verpflichtung zu künftiger Vertragsbetreuung eine Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes zu bilden haben (ebenso z.B. Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts - FG - vom 09.02.2007 2 V 233/06, Juris, Urteil des FG Münster vom 02.12.2008 9 K 4216/07 K, Juris).
  • BFH, 23.06.1997 - GrS 2/93

    Wirtschaftliche Vorteile aus Weitervermietung stehen dem Ausweis von

    Auszug aus FG Hessen, 12.02.2009 - 1 K 24/08
    Ein Bilanzausweis ist aber - wie schon bisher (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 23.06.1997 GrS 2/93, BStBl II 1997, 735) - weiterhin zum Ausgleich sog. Erfüllungsrückstände zulässig und geboten.
  • BFH, 05.04.2006 - I R 43/05

    Erfüllungsrückstand bei zeitweiser Freistellung von Mietzahlungen

    Auszug aus FG Hessen, 12.02.2009 - 1 K 24/08
    Dies gilt insbesondere im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen, wenn der Verpflichtete sich mit seinen Leistungen gegenüber seinem Vertragspartner im Rückstand befindet, d.h. weniger geleistet hat, als er nach dem Vertrag für die bis dahin vom Vertragspartner erbrachte Leistung insgesamt zu leisten hatte (Urteil des BFH vom 05.04.2006 I R 43/05, BStBl II 2006, 593, m.w.N.).
  • FG Schleswig-Holstein, 09.02.2007 - 2 V 233/06

    AdV wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids -

    Auszug aus FG Hessen, 12.02.2009 - 1 K 24/08
    Vor diesem Hintergrund hat der BFH durch das Urteil in BStBl II 2006, 866, entschieden, dass Versicherungsvertreter, die vom Versicherungsunternehmen die Abschlussprovision nicht nur für die Vermittlung der Versicherung, sondern zugleich auch für die weitere Betreuung des Versicherungsvertrages erhalten, für die Verpflichtung zu künftiger Vertragsbetreuung eine Rückstellung wegen Erfüllungsrückstandes zu bilden haben (ebenso z.B. Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts - FG - vom 09.02.2007 2 V 233/06, Juris, Urteil des FG Münster vom 02.12.2008 9 K 4216/07 K, Juris).
  • FG Münster, 01.06.2007 - 11 V 1382/07

    Möglichkeit eines einseitigen bilanziellen Ausweises von ungewissen

    Auszug aus FG Hessen, 12.02.2009 - 1 K 24/08
    Für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften ist aber - wie bereits ausgeführt - die Bildung einer Rückstellung durch § 5 Abs. 4a EStG ausdrücklich ausgeschlossen (ebenso Beschluss des FG Münster vom 01.06.2007 11 V 1382/07 E, Juris, und Urteil des FG München vom 27.02.2008 10 K 1237/07, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2008, 931, mit Anm. von Valentin in EFG 2008, 1107).
  • FG Münster, 08.09.2010 - 6 K 1533/07

    Erfüllungsrückstand in Bezug auf Betreuung bereits abgeschlossener

    Auch die Finanzgerichte haben sich der skizzierten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes in einer Vielzahl von Fällen im Grundsatz angeschlossen, auch wenn die Judikate naturgemäß unterschiedliche Ausführungen zum Nachweis und zum Umfang der Betreuungspflichten im jeweiligen Einzelfall enthalten (vgl. etwa FG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 09.02.2007, 2 V 233/06, juris; FG Münster, Beschluss v. 01.06.2007, 11 V 1382/07 E, juris; FG Münster, Urteil v. 13.09.2007, 12 K 6087/04 E, EFG 2007, 1931; FG Niedersachsen, Beschluss v. 21.12.2007, 9 V 309/06, juris; FG München, Urteil v. 27.02.2008, 10 K 1237/07, EFG 2008, 931; FG Baden-Württemberg, Beschluss v. 09.05.2008, 8 V 1535/08, EFG 2008, 1543; FG Niedersachsen, Beschluss v. 24.07.2008, 15 V 43/08, juris; FG Münster, Urteil v. 02.12.2008, 9 K 4216/07 K, EFG 2009, 454; FG München, Urteil v. 16.12.2008, 10 K 1954/07, EFG 2009, 562; FG Hessen, Urteil v. 12.02.2009, 1 K 24/08, juris; FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 25.02.2010, 6 K 1570/07, juris).

    d) Der erkennende Senat setzt sich mit seiner Entscheidung - soweit ersichtlich - nicht in Widerspruch zu solchen Judikaten, die die Bildung einer Rückstellung wegen Erfüllungsaufwandes in der Vergangenheit abgelehnt haben (vgl. etwa BFH, Urteil v. 09.12.2009, X R 41/07, BFH/NV 2010, 860; FG München, Urteil v. 27.02.2008, 10 K 1237/07, EFG 2008, 931; FG Niedersachsen, Beschluss v. 24.07.2008, 15 V 43/08, juris; FG Hessen, Urteil v. 12.02.2009, 1 K 24/08, juris).

  • BFH, 08.11.2011 - X B 221/10

    Rückstellung wegen Erfüllungsrückstands

    Von diesen Grundsätzen geht ersichtlich auch die finanzgerichtliche Rechtsprechung aus (Finanzgericht --FG-- München, Urteil vom 27. Februar 2008  10 K 1237/07, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2008, 931, und Hessisches FG, Urteil vom 12. Februar 2009 1 K 24/08, nicht veröffentlicht, juris; vgl. auch Schmidt/ Weber-Grellet, EStG, 30. Aufl., § 5 Rz 550, Stichwort Bestandspflege).
  • FG Sachsen, 17.06.2010 - 4 K 154/07

    Keine Rückstellung für die Betreuung von Versicherungsverträgen nach Erhalt der

    Da die Klägerin den Betreuungsaufwand für die gesamte Restlaufzeit der jeweiligen Verträge in die Rückstellung einstellen wollte, hätte sie diesem zu erwartenden Aufwand die zu erwartenden Erlöse aus Ziffer 2.1.2 der "Allgemeinen Provisionsbestimmungen..." gegenüberzustellen gehabt (vgl. zum Ganzen auch Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 12.02.2009, Az. 1 K 24/08 mit weiteren Nachweisen).
  • FG Hessen, 30.10.2012 - 1 K 1264/07

    Rückstellungen wegen Erfüllungsrückständen aus Versicherungs- und

    Da es bei der Rückstellung wegen Erfüllungsrückstand um das Vorliegen eines Verpflichtungsüberhangs geht, kann die erlangte Abschlussprovision zudem nicht allein mit der Begründung als Vorleistung für die zu erbringende Betreuung bzw. Bestandspflege angesehen werden, die vertraglich vereinbarten Provisionen seien nicht kostendeckend (BFH-Urt. vom 9.12.2009 X R 41/07, a.a.O.; BFH-Urt. vom 19.7.2011 X R 26/10, a.a.O; BFH-Beschl. vom 8.11.2011 X B 221/10, a.a.O.; vgl. auch FG München, Urteil vom 27.2.2008 10 K 1137/07, Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 931 sowie Urteil des Senats vom 12.2.2009 1 K 24/08, Juris).
  • FG Hessen, 30.10.2012 - 1 K 1264/09

    Rückstellungen für die Betreuung von Versicherungsverträgen; Rückstellungen für

    Da es bei der Rückstellung wegen Erfüllungsrückstand um das Vorliegen eines Verpflichtungsüberhangs geht, kann die erlangte Abschlussprovision zudem nicht allein mit der Begründung als Vorleistung für die zu erbringende Betreuung bzw. Bestandspflege angesehen werden, die vertraglich vereinbarten Provisionen seien nicht kostendeckend (BFH-Urt. vom 9.12.2009 X R 41/07, a.a.O.; BFH-Urt. vom 19.7.2011 X R 26/10, a.a.O; BFH-Beschl. vom 8.11.2011 X B 221/10, a.a.O.; vgl. auch FG München, Urteil vom 27.2.2008 10 K 1137/07, Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 931 sowie Urteil des Senats vom 12.2.2009 1 K 24/08, Juris).
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