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   FG Hessen, 12.02.2013 - 10 K 2171/07   

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FG Hessen, 12.02.2013 - 10 K 2171/07 (https://dejure.org/2013,12092)
FG Hessen, Entscheidung vom 12.02.2013 - 10 K 2171/07 (https://dejure.org/2013,12092)
FG Hessen, Entscheidung vom 12. Februar 2013 - 10 K 2171/07 (https://dejure.org/2013,12092)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 52 Abs 33a S 4 EStG, § 52 Abs 33a S 1 EStG, § 15b EStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit des Vorliegens eines geschlossener Fonds beim Fehlen eines Außenvertriebs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 52 Abs. 33a S. 1, 4; EStG § 15b
    Rückwirkende Anwendung des § 15b EStG auf eine GbR ohne Außenvertrieb

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rückwirkende Anwendung des § 15b EStG auf eine GbR ohne Außenvertrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 01.09.2016 - IV R 17/13

    Haftung der Gesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds

    Auszug aus FG Hessen, 12.02.2013 - 10 K 2171/07
    des BFH : IV R 17/13.
  • BGH, 21.01.2002 - II ZR 2/00

    Verfassungsmäßigkeit des § 15b EStG; rückwirkende Anwendung auf eine

    Auszug aus FG Hessen, 12.02.2013 - 10 K 2171/07
    Nach dem Urteil des Bundesgerichtshof - BGH - vom 21.01.2002 (II ZR 2/00, Entscheidungen des BGH in Zivilsachen - BGHZ - 150, 1 m. w. N.) sind z. B. geschlossene Immobilienfonds Kapitalanlagegesellschaften, "deren Geschäftszweck auf die Errichtung, den Erwerb und die Verwaltung einer oder mehrerer Immobilienobjekte mit einem im voraus feststehenden Investitionsvolumen ausgerichtet ist, und die, sobald das Eigenkapital platziert ist, mit einem festen Kreis von Anlegern geschlossen" werden ( so auch Arndt/Bruchwitz in Arndt/Voß, Kommentar zum VerkProspG 2008, § 8f Rdnr. 35 m. w. N.).
  • FG Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 3 K 4368/09

    Aussetzung der Vollziehung: Stichtag für die rückwirkende Anwendung der

    Auszug aus FG Hessen, 12.02.2013 - 10 K 2171/07
    Dies gebietet eine enge Auslegung (Urteil des Finanzgerichts - FG - Baden-Württemberg vom 07.07.2011 3 K 4368/09, Entscheidungen der FG - EFG - 2011, 1897, Rz. 38).
  • FG Hessen, 07.05.2008 - 10 V 2167/07

    Verlustausgleichsverbot nach § 15b EStG; Anlaufverluste; Darlegungs- und

    Auszug aus FG Hessen, 12.02.2013 - 10 K 2171/07
    Mit Beschluss vom 07.05.2008 - 10 V 2167/07 hat der Senat in dem Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung des Bescheides über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 2005 Aussetzung der Vollziehung gewährt.
  • FG Münster, 08.11.2010 - 5 K 4566/08
    Auszug aus FG Hessen, 12.02.2013 - 10 K 2171/07
    Die Darlegungs- und Feststellungslast liegt bei der Finanzverwaltung, da es sich um eine steuererhöhende Vorschrift handelt (Urteil des FG Münster vom 08.11.2010 5 K 4566/08 F, EFG 2011, 438).
  • OLG Düsseldorf, 07.03.2002 - 6 U 45/01
    Auszug aus FG Hessen, 12.02.2013 - 10 K 2171/07
    Bei einem Private Placement handelt es sich um ein Angebot, das sich an einen begrenzten, dem Anbietenden bekannten Personenkreis richtet (Bühring/Linnemannstöns, Private Placement - Rettungsanker bei der Prospektpflicht?, Der Betrieb 2007, 2637; Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 07.03.2002 I-6 U 45/01, iuris: Fremdkapitalbeschaffung im Wege der Ansprache eines begrenzten Personenkreises).
  • BFH, 01.09.2016 - IV R 17/13

    Inkrafttreten des § 15b EStG bei geschlossenen Fonds

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 12. Februar 2013  10 K 2171/07 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Es beantragt, das Urteil des Hessischen FG vom 12. Februar 2013  10 K 2171/07 aufzuheben und das Verfahren zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG zurückzuverweisen.

  • FG Münster, 11.12.2013 - 6 K 3045/11

    Steuerrechtliche Behandlung von Goldgeschäften im Ausland

    Ein vorgefertigtes Konzept ist dadurch gekennzeichnet, dass es sich an nicht näher bestimmte Interessenten richtet oder zur wiederholten Verwendung geeignet ist (vgl. auch BFH-Beschluss vom 08.04.2009 I B 223/08, BFH/NV 2009, 1437; Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 30.01.2013 3 K 1185/12, EFG 2013, 849; Hessisches FG vom 12.02.2013 10 K 2171/07, EFG 2013, 1213).
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