Rechtsprechung
FG Hessen, 12.12.1997 - 12 K 2063/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellung des Verlustanteils an einer KG (Kommanditgesellschaft); Mindestvoraussetzungen einer ordnungsgemäßen Klageerhebung; Niedrigere Festsetzung von Steuern aus Billigkeitsgründen; Vorliegen von sachlichen Billigkeitsgründen; Verdrängung gesetzten Rechts durch den ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- FG Baden-Württemberg, 25.04.2002 - 14 K 114/00
Unterbliebene Berücksichtigung eines Verlustanteils rechtfertigt keinen …
Insoweit unterscheide sich der vorliegende Fall von dem Sachverhalt, der dem Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 12. Dezember 1997 - 12 K 2063/95 (Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1998, 708) zugrunde liege.Das Gericht folgt in vollem Umfang der Begründung der Einspruchsentscheidung (§ 105 Abs. 5 FGO ), die sich auf die Entscheidungsgründe des rechtskräftigen Urteils des Hessischen Finanzgerichts vom 12. Dezember 1997 12 K 2063/95 (EFG 1998, 708) stützt, dem ein dem vorliegenden Fall nahezu gleicher Sachverhalt zugrunde lag (vgl. ferner das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 06. Oktober 1993 8 K 579/90, EFG 1994, 462).