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   FG Hessen, 12.12.2011 - 8 K 1754/08   

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FG Hessen, 12.12.2011 - 8 K 1754/08 (https://dejure.org/2011,11380)
FG Hessen, Entscheidung vom 12.12.2011 - 8 K 1754/08 (https://dejure.org/2011,11380)
FG Hessen, Entscheidung vom 12. Dezember 2011 - 8 K 1754/08 (https://dejure.org/2011,11380)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindungswirkung einer gemeindlichen Bescheinigung für Steuerbegünstigung bei Vorbehalt der Prüfung der steuerlichen Voraussetzungen des Fördertatbestandes durch die Finanzbehörde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Gebäude in Sanierungsgebieten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Gebäude in Sanierungsgebieten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Bescheinigung der Kommune alleine reicht für Steuerförderung von Gebäudeaufwendungen in Sanierungsgebieten nicht aus

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Gebäudeaufwendungen in Sanierungsgebieten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bescheinigung der Kommune ist für Steuerförderung von Gebäudeaufwendungen in Sanierungsgebieten alleine nicht ausreichend

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Bescheinigung der Kommune ist für Steuerförderung von Gebäudeaufwendungen in Sanierungsgebieten alleine nicht ausreichend

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Bescheinigung der Kommune ist für Steuerförderung nicht ausreichend

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Bescheinigung der Kommune ist für Steuerförderung von Gebäudeaufwendungen in Sanierungsgebieten alleine nicht ausreichend

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Keine Steuerbegünstigung für neue Gebäude in Sanierungsgebiet

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Abschreibung
    Erhöhte Abschreibungen und Sonderabschreibungen
    Erhöhte Abschreibungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 828
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 14.01.2004 - X R 19/02

    Zu eigenen Wohnzwecken genutztes Baudenkmal

    Auszug aus FG Hessen, 12.12.2011 - 8 K 1754/08
    Nach Wortlaut und Zielsetzung dieser Vorschrift sind grundsätzlich nur Herstellungskosten an einem im Sanierungsgebiet liegenden, (bereits) bestehenden Gebäude begünstigt, nicht hingegen der Neubau oder Wiederaufbau von Gebäuden (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes -BVerwG- vom 27.August 1996 ... 8 B 165/96, Buchholz 401.1 § 7h EStG Nr. 1; vgl. auch Urteile des Bundesfinanzhofes -BFH- vom 14. Januar 2003 IX R 72/00, BFHE 201, 250, BStBl. II 2003, 916, und vom 14. Januar 2004 X R 19/02, BFHE 205, 87, BStBl. II 2004, 711, wonach der Neubau oder Wiederaufbau von Gebäuden auch nicht nach § 7i EStG begünstigt ist).

    Die nach den Verwaltungsverfahrensgesetzen gegebenen Möglichkeiten, rechtswidrige Verwaltungsakte zu korrigieren, sind anders als die entsprechenden Vorschriften über die Steuerfestsetzung nicht darauf ausgerichtet, die Interessen der Steuergläubiger zu wahren (BFH-Urteil vom 14.01.2004 X R 19/02, BFHE 205, 87, BStBl. II 2004, 711).

    Für die Auslegung von Willenserklärungen des öffentlichen Rechts sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs ergänzend heranzuziehen (BFH-Urteil vom 14.01.2004 X R 19/02, BFHE 205, 87, BStBl. II 2004, 711).

    Es ist daher auch zu berücksichtigen, welche behördliche Entscheidung der Betroffene nach seinem Empfängerhorizont in Kenntnis des in seiner Wissenssphäre verwirklichten Sachverhalts billigerweise erwarten durfte (BFH-Urteil vom 14.01.2004 X R 19/02, BFHE 205, 87, BStBl. II 2004, 711; BFH-Urteil vom 02.09.2008 X R 7/07, BFHE 224, 484, BStBl. II 2009, 596).

    Angesichts des insoweit eindeutigen Wortlauts der Bescheinigung mussten auch die Kläger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller ihnen bekannten Umstände davon ausgehen, dass die Gemeinde keine abschließende Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 10f, 7h EStG getroffen hat (bei einem entsprechenden Hinweis auf das eigenständige Prüfungsrecht der Finanzbehörde entsprechend den Bescheinigungsrichtlinien im Ergebnis ebenso: BFH-Urteile vom 14.01.2004 X R 19/02, BFHE 205, 87, BStBl. II 2004, 711, vom 24.06.2009 X R 8/08, BFHE 225, 431, BStBl. II 2009, 960 sowie vom 02.09.2008 X R 7/07, BFHE 224, 484, BStBl. II 2009, 596 und BFH-Beschluss vom 22.10.2008 X B 91/08, BFH/NV 2009, 155).

  • BFH, 02.09.2008 - X R 7/07

    Umfang der Bindungswirkung einer Bescheinigung nach § 7h Abs. 2 EStG - keine

    Auszug aus FG Hessen, 12.12.2011 - 8 K 1754/08
    Das vom Bekl. zitierte Urteil des BFH X R 7/07 sei im Streitfall nicht einschlägig, da die Stadt A beim Verweis auf das Prüfungsrecht des Finanzamtes nur Tz. 7 der Bescheinigungs-Richtlinien gemeint habe.

    Für die Bindungswirkung der Bescheinigung komme es nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, z.B. dem Urteil in Sachen X R 7/07, immer auf den konkreten Inhalt der Bescheinigung an.

    Das schließt ihre Anwendung auf den Fall eines Ersatz- oder Neubaues aus (BVerwG-Beschluss in Buchholz 401.1 § 7h EStG Nr. 1; so auch die sog. Bescheinigungs-Richtlinien in Staatsanzeiger für das Land Hessen 1998, 2184 unter 3.2; zu allen Alternativen: BFH-Urteil vom 02.09.2008 X R 7/07, BFHE 224, 484, BStBl. II 2009, 596 m.w.N. aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung).

    Es ist daher auch zu berücksichtigen, welche behördliche Entscheidung der Betroffene nach seinem Empfängerhorizont in Kenntnis des in seiner Wissenssphäre verwirklichten Sachverhalts billigerweise erwarten durfte (BFH-Urteil vom 14.01.2004 X R 19/02, BFHE 205, 87, BStBl. II 2004, 711; BFH-Urteil vom 02.09.2008 X R 7/07, BFHE 224, 484, BStBl. II 2009, 596).

    Angesichts des insoweit eindeutigen Wortlauts der Bescheinigung mussten auch die Kläger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller ihnen bekannten Umstände davon ausgehen, dass die Gemeinde keine abschließende Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 10f, 7h EStG getroffen hat (bei einem entsprechenden Hinweis auf das eigenständige Prüfungsrecht der Finanzbehörde entsprechend den Bescheinigungsrichtlinien im Ergebnis ebenso: BFH-Urteile vom 14.01.2004 X R 19/02, BFHE 205, 87, BStBl. II 2004, 711, vom 24.06.2009 X R 8/08, BFHE 225, 431, BStBl. II 2009, 960 sowie vom 02.09.2008 X R 7/07, BFHE 224, 484, BStBl. II 2009, 596 und BFH-Beschluss vom 22.10.2008 X B 91/08, BFH/NV 2009, 155).

  • BFH, 24.06.2009 - X R 8/08

    Auch ein Neubau im bautechnischen Sinn kann steuerrechtlich als Denkmal gefördert

    Auszug aus FG Hessen, 12.12.2011 - 8 K 1754/08
    b.) Entgegen der Ansicht der Kl. ergibt sich aus dem Urteil des BFH vom 24.06.2009 X R 8/08, BFHE 225, 431, BStBl. II 2009, 960, nichts anderes zu Ihren Gunsten.

    Angesichts des insoweit eindeutigen Wortlauts der Bescheinigung mussten auch die Kläger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller ihnen bekannten Umstände davon ausgehen, dass die Gemeinde keine abschließende Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 10f, 7h EStG getroffen hat (bei einem entsprechenden Hinweis auf das eigenständige Prüfungsrecht der Finanzbehörde entsprechend den Bescheinigungsrichtlinien im Ergebnis ebenso: BFH-Urteile vom 14.01.2004 X R 19/02, BFHE 205, 87, BStBl. II 2004, 711, vom 24.06.2009 X R 8/08, BFHE 225, 431, BStBl. II 2009, 960 sowie vom 02.09.2008 X R 7/07, BFHE 224, 484, BStBl. II 2009, 596 und BFH-Beschluss vom 22.10.2008 X B 91/08, BFH/NV 2009, 155).

  • FG Berlin-Brandenburg, 17.11.2010 - 2 K 3060/06

    Keine Steuerbegünstigung von Sanierungsaufwand nach den §§ 7h und 10f EStG in

    Auszug aus FG Hessen, 12.12.2011 - 8 K 1754/08
    Damit kann entgegen der Ansicht des Prozessbevollmächtigten vorliegend zugunsten der Kl. nicht darauf abgestellt werden, dass das Gebäude als solches und damit auch der umbaute Raum für die klägerische Eigentumswohnung im Wesentlichen schon vor der Baumaßnahme vorhanden war (im Ergebnis ebenso: FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.11.2010 ... 2 K 3060/06 B, EFG 2011, 955 unter Rn. 18).

    Insoweit bestehen bereits erhebliche Zweifel, ob dieses denkmalschutzrechtliche Verständnis auf die Gebäude des § 7h EStG in Sanierungsgebieten oder städtebaulichen Entwicklungsbereichen übertragen werden kann (siehe hierzu: FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.11.2010 ... 2 K 3060/06 B, EFG 2011, 955 unter Rn. 28).

  • BFH, 13.09.2001 - IX R 62/98

    Baukindergeld für behindertes Kind bei Heimunterbringung

    Auszug aus FG Hessen, 12.12.2011 - 8 K 1754/08
    Dabei ist zwar im Zweifel grundsätzlich das den Betroffenen weniger belastende Auslegungsergebnis vorzuziehen, da er als Empfänger einer auslegungsbedürftigen Willenserklärung der Verwaltung durch etwaige Unklarheiten aus ihrer Sphäre nicht benachteiligt werden darf (BFH-Urteile vom 27. November 1996 X R 20/95, BFHE 183, 348, BStBl II 1997, 791; vom 13. September 2001 IX R 62/98, BFHE 196, 550, BStBl II 2003, 912).
  • BFH, 22.10.2008 - X B 91/08

    Wohnbauförderung nach § 7h EStG: Bindungswirkung einer sanierungsrechtlichen

    Auszug aus FG Hessen, 12.12.2011 - 8 K 1754/08
    Angesichts des insoweit eindeutigen Wortlauts der Bescheinigung mussten auch die Kläger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller ihnen bekannten Umstände davon ausgehen, dass die Gemeinde keine abschließende Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 10f, 7h EStG getroffen hat (bei einem entsprechenden Hinweis auf das eigenständige Prüfungsrecht der Finanzbehörde entsprechend den Bescheinigungsrichtlinien im Ergebnis ebenso: BFH-Urteile vom 14.01.2004 X R 19/02, BFHE 205, 87, BStBl. II 2004, 711, vom 24.06.2009 X R 8/08, BFHE 225, 431, BStBl. II 2009, 960 sowie vom 02.09.2008 X R 7/07, BFHE 224, 484, BStBl. II 2009, 596 und BFH-Beschluss vom 22.10.2008 X B 91/08, BFH/NV 2009, 155).
  • BFH, 27.05.1998 - III B 22/98

    Anforderungen an den Inhalt der die Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Auszug aus FG Hessen, 12.12.2011 - 8 K 1754/08
    Das arbeitsteilige (Bescheinigungs-) Verfahren ist zwar grundsätzlich sinnvoll, weil und soweit die Gemeinde - bzw. im Falle des § 7i EStG die Denkmalschutzbehörde - Sachverhalte beurteilt, welche die Finanzbehörde mangels eigener Sachkunde nicht selbst prüfen könnte (vgl. BFH-Entscheidungen vom 22. September 1989 III R 167/86, BFHE 158, 375, BStBl II 1990, 60; vom 27. Mai 1998 III B 22/98, BFH/NV 1998, 1474).
  • BFH, 21.08.2001 - IX R 20/99

    Erhöhte Absetzungen für Maßnahmen i.S. des § 177 BauGB

    Auszug aus FG Hessen, 12.12.2011 - 8 K 1754/08
    Unabhängig von dann auftretenden verfahrensrechtlichen Fragen im Verhältnis von Bescheinigungsaussteller und Bürger bliebe das Finanzamt trotz der geschilderten grundgesetzlichen Aufgabenzuweisung immer auf den guten Willen der Behörde zur Rücknahme oder Änderung der rechtswidrigen Bescheinigung angewiesen, da ihr in diesem Verhältnis wohl kein subjektives Klagerecht zukommen dürfte (anders: FG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.07.2010 ... 2 K 5606/08, EFG 2011, 457; BFH-Urteil vom 21. August 2001 IX R 20/99, BFHE 196, 191, BStBl. II 2003, 910).
  • BFH, 10.10.2002 - VI R 13/01

    Antrag auf Lohnsteuerpauschalierung

    Auszug aus FG Hessen, 12.12.2011 - 8 K 1754/08
    Im Übrigen gilt der Grundsatz, dass empfangsbedürftige Willenserklärungen so auszulegen sind, wie sie der Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller ihm bekannten Umstände verstehen musste (Empfängerhorizont; vgl. BFH-Urteil vom 10. Oktober 2002 VI R 13/01, BFHE 200, 363, BStBl II 2003, 156).
  • BFH, 30.10.2002 - IX R 13/99

    Grundlagenbescheid; Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde

    Auszug aus FG Hessen, 12.12.2011 - 8 K 1754/08
    Ein Verständnis, dass bei in beiden Rechtsbereichen relevanten Begriffen die Gemeinde oder Denkmalbehörden zu spezifisch steuerlichen Voraussetzungen von Fördertatbeständen verbindlich entscheiden könnten (so BFH-Urteil vom 30. Oktober 2002 IX R 13/99, BFH/NV 2003, 744), verstieße gegen die verfassungsmäßig vorgenommene Aufgabenzuweisung.
  • BFH, 27.11.1996 - X R 20/95

    Vorläufigkeit wegen anhängiger Verfassungsbeschwerde

  • FG Baden-Württemberg, 29.07.2010 - 2 K 5606/08

    Umfang der Bindungswirkung einer Bescheinigung nach § 7 h Abs. 2 EStG bei

  • BFH, 22.09.1989 - III R 167/86

    Der herabgesetzte Grad der Behinderung ist ab Feststellungszeitpunkt und nicht

  • BFH, 19.06.1991 - IX R 1/87

    Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungsaufwand: Umbau des Daches

  • BVerwG, 27.08.1996 - 8 B 165.96

    Bauplanungsrecht - Begriff der Instandsetzung bzw. Modernisierung i.S. von § 177

  • BFH, 22.09.2005 - IX R 13/04

    Bindungswirkung einer Bescheinigung der Gemeindebehörde nach § 7h Abs. 2 EStG

  • BFH, 04.05.2004 - XI R 38/01

    Begünstigte Herstellungskosten für die erhöhte Absetzung nach §§ 82g EStDV , 7h

  • BFH, 14.01.2003 - IX R 72/00

    Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen

  • FG Baden-Württemberg, 30.07.2012 - 12 K 3091/09

    Verhältnis des Sonderausgabenabzugs gem. § 10f EStG zur Eigenheimzulage: Keine

    Die Schaffung einer bislang nicht existierenden Wohnung ohne Einbeziehung bereits bisher zu Wohnzwecken genutzter Räume stellt aber nach Überzeugung des Senats die Herstellung einer "neuen" Wohnung dar (ebenso Hessisches FG - Urteil vom 12. Dezember 2011 8 K 1754/08, EFG 2012, 828), zumal jedenfalls wesentliche Teile der neuen Wohnung in bislang noch gar nicht vorhandener Gebäudesubstanz (OG 2) errichtet wurden.

    Bei der Bescheinigung gem. §§ 10 f, 7i EStG vom 20. August 2004 handelt es sich um einen Grundlagenbescheid i. S. d. §§ 171 Abs. 10, 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 179 AO (Hessisches FG - Urteil vom 12. Dezember 2011 8 K 1754/08, EFG 2012, 828), dessen verbindliche Feststellungen sich jedoch auf die Tatbestände des zum Landesrecht gehörenden Denkmalrechts beschränken (BFH-Urteil vom 14. Januar 2004 X R 19/02, BStBl II 2004, 711; ebenso Sächsisches FG - Urteil vom 11. November 2012 2 K 1416/11, "Juris").

    Soweit nämlich in dem von dem Kläger aufgewendeten Gesamtbetrag andere Aufwendungen als solche, die konkret auf die Wohnung bzw. das geförderte Objekt entfallen, enthalten sein sollten, wie etwa Aufwendungen für Außenanlagen und Hofbefestigung, oder Aufwendungen, welche nicht "erforderlich" im Sinne des § 7i Abs. 1 Satz 1 EStG in dem geltend gemachten Förderbetrag enthalten sind, wären jedenfalls diese Aufwendungen nicht zu berücksichtigen (vgl. auch Hessisches FG - Urteil vom 12. Dezember 2011 8 K 1754/08, EFG 2012, 828).

  • BFH, 25.02.2014 - X R 4/12

    Erhöhte Absetzungen im Sanierungsgebiet - Bescheinigung nach § 7h Abs. 2 EStG als

    Das Finanzgericht (FG) wies sie mit in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 828 veröffentlichtem Urteil ab.
  • BFH, 29.08.2013 - IX B 17/13

    Beidseitige Vertragsbindung im Rahmen des § 7i Abs. 1 Satz 5 EStG -

    Die gerügte Divergenz zu den BFH-Urteilen vom 25. Mai 2004 VIII R 6/01 (BFHE 206, 266, BStBl II 2004, 783) und vom 24. Juni 2009 X R 8/08 (BFHE 225, 431, BStBl II 2009, 960) sowie den Urteilen des Hessischen FG vom 12. Dezember 2011  8 K 1754/08 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2012, 828; Revision X R 4/12) und des Sächsischen FG vom 11. Januar 2012  2 K 1416/11 (EFG 2012, 1633; die dagegen erhobene Revision wurde durch Erledigung der Hauptsache mit BFH-Beschluss vom 29. August 2012 X R 5/12, BFH/NV 2013, 53 erledigt) liegt aber auch angesichts unterschiedlicher Sachverhalte nicht vor.

    Anders als im Streitfall geht es im Urteil des Hessischen FG in EFG 2012, 828 um einen hier unstreitig nicht vorliegenden "völligen Neubau".

  • FG Sachsen-Anhalt, 27.02.2013 - 3 K 1620/09

    Keine erhöhte Absetzung nach § 7h EStG für die in einem bisher nicht ausgebauten

    Die unter 1.a) und 1.b) vertretene Auffassung entspricht der des Hessischen Finanzgerichts im Urteil vom 12. Dezember 2011 8 K 1754/08 (EFG 2012, 828).
  • FG Sachsen-Anhalt, 27.02.2013 - 3 K 1184/08

    (Dachgeschossausbau eines in einem Sanierungsgebiet belegenen ehemaligen

    Die unter 1.a) und 1.b) vertretene Auffassung entspricht der des Hessischen Finanzgerichts im Urteil vom 12. Dezember 2011 8 K 1754/08 (EFG 2012, 828).
  • FG Sachsen-Anhalt, 27.02.2013 - 3 K 1183/08

    Dachgeschossausbau eines in einem Sanierungsgebiet belegenen ehemaligen

    Die unter 1.a) und 1.b) vertretene Auffassung entspricht der des Hessischen Finanzgerichts im Urteil vom 12. Dezember 2011 8 K 1754/08 (EFG 2012, 828).
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