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   FG Hessen, 13.02.2006 - 6 V 2275/05   

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https://dejure.org/2006,12502
FG Hessen, 13.02.2006 - 6 V 2275/05 (https://dejure.org/2006,12502)
FG Hessen, Entscheidung vom 13.02.2006 - 6 V 2275/05 (https://dejure.org/2006,12502)
FG Hessen, Entscheidung vom 13. Februar 2006 - 6 V 2275/05 (https://dejure.org/2006,12502)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 33a Abs 3 EStG, § 33a Abs 3 EStG, § 136a StPO, § 370 AO, § 404 AO
    Zu den Belehrungspflichten und Verwertungsverboten bei Steuerstrafverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwertungsverbot; Belehrung; Strafverfahren; Zwangsmittelverbot - Verwertungsverbot bei unterlassenem Hinweis auf ein Zwangsmittelverbot

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verwertungsverbot bei unterlassenem Hinweis auf ein Zwangsmittelverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verwertungsverbot bei unterlassenem Hinweis auf ein Zwangsmittelverbot; Folgen der Verletzung einer strafrechtlichen Belehrungspflicht im Hinblick auf ein steuerrechtliches Verwertungsverbot

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus FG Hessen, 13.02.2006 - 6 V 2275/05
    Das (steuerliche) Verwertungsverbot ergebe sich nach der (strafrechtlichen) BGH Rechtsprechung zur Nichtbelehrung über das Aussageverweigerungsrecht des einer Straftat verdächtigen (BGH NJW 1992, 1463).

    Darüber hinaus ist in der Rechtsprechung des BGH anerkannt, dass ein strafrechtliches Verwertungsverbot anzunehmen ist, wenn das Recht des Stpfl., sich nicht selbst bezichtigen zu müssen (nemo tenetur se iso accusare, vgl. BVerfGE 56, 37, 41), bei unterlassener Belehrung über sein Aussageverweigerungsrecht nach § 136 I StPO oder bei Nichtbelehrung über das steuerliche Zwangsmittelverbot des § 393 Absatz 1 AO ursächlich für eine selbstbelastende Mitwirkung wird (BGH Urteile vom 12.1.2005 5 StR 191/04, NJW 2005, 763 und BGHSt 38, 214).

  • BGH, 12.01.2005 - 5 StR 191/04

    Zwangsmittelverbot bei anhängigem Steuerstrafverfahren (nemo tenetur se ipsum

    Auszug aus FG Hessen, 13.02.2006 - 6 V 2275/05
    Darüber hinaus ist in der Rechtsprechung des BGH anerkannt, dass ein strafrechtliches Verwertungsverbot anzunehmen ist, wenn das Recht des Stpfl., sich nicht selbst bezichtigen zu müssen (nemo tenetur se iso accusare, vgl. BVerfGE 56, 37, 41), bei unterlassener Belehrung über sein Aussageverweigerungsrecht nach § 136 I StPO oder bei Nichtbelehrung über das steuerliche Zwangsmittelverbot des § 393 Absatz 1 AO ursächlich für eine selbstbelastende Mitwirkung wird (BGH Urteile vom 12.1.2005 5 StR 191/04, NJW 2005, 763 und BGHSt 38, 214).

    Wie der BGH jedoch bereits entschieden hat (Beschluss vom 12.1.2005 5 StR 191/04, NJW 2005, 763), findet das steuerverfahrensrechtliche Zwangsmittelverbot seine Grenze innerhalb des Zeitraumes und der Steuerart, für den ein Strafverfahren eingeleitet worden ist (vorliegend 1995 - 1998).

  • BFH, 23.01.2002 - XI R 10/01

    Betriebsprüfung - Das Verhältnis von strafrechtlichem zu steuerrechtlichem

    Auszug aus FG Hessen, 13.02.2006 - 6 V 2275/05
    Die Verletzung von Verfahrensvorschriften bei der Tatsachenermittlung hat vielmehr kein allgemeines Verwertungsverbot zur Folge (BFH Urteil vom 23.1.2002 XI 10, 11 /01, BStBl II 2002, 328).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.08.2002 - 3 K 284/00

    Schätzung von Besteuerungsgrundlagen; Rechte des Beschuldigten bei der

    Auszug aus FG Hessen, 13.02.2006 - 6 V 2275/05
    c) Im Steuerverfahren wird ein Verwertungsverbot angenommen, wenn verbotene Vernehmungsmethoden im Sinne des § 136a StPO angewandt worden sind (vgl. Tipke/ Kruse, AO und FGO vor § 193 Tz. 24; FG Mecklenburg - Vorpommern, Wistra 2003, 473; offengelassen im BFH Urteil vom 23.1.2002 a.a.O).
  • BFH, 16.04.1997 - XI R 61/94

    Ermittlungen der Steuerfahndung gegenüber einem Handlungsunfähigen hemmen nicht

    Auszug aus FG Hessen, 13.02.2006 - 6 V 2275/05
    Die Steuerfahndungsstelle hat vor Ablauf der Festsetzungsfrist im Jahre 2002 mit Ermittlungen für die Zeiträume 1990 - 1998 begonnen, was für die Antragsteller aufgrund des Einleitungsschreibens vom 27.5.2002 auch erkennbar war (§ 171 Absatz 5 AO; BFH Urteil in BStBl II 1997, 595).
  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus FG Hessen, 13.02.2006 - 6 V 2275/05
    Darüber hinaus ist in der Rechtsprechung des BGH anerkannt, dass ein strafrechtliches Verwertungsverbot anzunehmen ist, wenn das Recht des Stpfl., sich nicht selbst bezichtigen zu müssen (nemo tenetur se iso accusare, vgl. BVerfGE 56, 37, 41), bei unterlassener Belehrung über sein Aussageverweigerungsrecht nach § 136 I StPO oder bei Nichtbelehrung über das steuerliche Zwangsmittelverbot des § 393 Absatz 1 AO ursächlich für eine selbstbelastende Mitwirkung wird (BGH Urteile vom 12.1.2005 5 StR 191/04, NJW 2005, 763 und BGHSt 38, 214).
  • BGH, 17.03.2005 - 5 StR 328/04

    Steuerhinterziehung bei der Abgabe unrichtiger Umsatzsteuerjahreserklärungen

    Auszug aus FG Hessen, 13.02.2006 - 6 V 2275/05
    Wie der BGH bereits entschieden hat, reicht eine "unbewußte Irreführung" des Stpfl. nicht aus (BGH Beschluß vom 17. März 2005, 5 StR 328/04, wistra 2005, 228).
  • FG Baden-Württemberg, 05.02.2007 - 6 K 408/02

    Tatbestandswirkung von Durchsuchungsbeschlüssen und Beschlagnahmebeschlüssen -

    Es gibt daher auch kein allgemeines steuerrechtliches Verwertungsverbot aufgrund einer "Verletzung der steuerrechtlichen Pflichten bei der Informationsgewinnung" (Hessisches Finanzgericht Beschluss vom 13. Februar 2006 6 V 2275/05 AO-StB 2006, 142).
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