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   FG Hessen, 13.02.2008 - 8 K 2258/01   

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https://dejure.org/2008,34615
FG Hessen, 13.02.2008 - 8 K 2258/01 (https://dejure.org/2008,34615)
FG Hessen, Entscheidung vom 13.02.2008 - 8 K 2258/01 (https://dejure.org/2008,34615)
FG Hessen, Entscheidung vom 13. Februar 2008 - 8 K 2258/01 (https://dejure.org/2008,34615)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lohnsteuerliche Arbeitgeberpflichten einer ausländischen Gesellschaft mit inländischer Geschäftsstelle; Lohnsteuerhaftung; Betriebstätte; Inländischer Arbeitgeber

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Lohnsteuerliche Arbeitgeberpflichten einer ausländischen Gesellschaft mit inländischer Geschäftsstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Lohnsteuerhaftung; Betriebstätte; Inländischer Arbeitgeber

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 10.05.1989 - I R 50/85

    1. Arbeitgeber kann sich auf Steuerfreiheit des Arbeitslohns nach DBA-Niederlande

    Auszug aus FG Hessen, 13.02.2008 - 8 K 2258/01
    a) Auch im Ausland ansässige Firmen werden unter bestimmten Voraussetzungen der Deutschen Steuerhoheit unterworfen (BFH-Urteil vom 10. Mai 1989 I R 50/85, BStBl II 1989, 755 ), ohne dass dem die Bestimmungen eines DBA entgegenstehen.

    Geschäftsstellen sind Geschäftseinrichtungen, in denen unternehmensbezogene Tätigkeiten ausgeführt werden (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 1989, 755 ).

    Es handelte sich hierbei um eine feste Geschäftseinrichtung, die der Tätigkeit des Unternehmens diente (vgl. BFH in BStBl II 1989, 755 ).

    Auf das Vorliegen einer Freistellungsbescheinigung kommt es nicht an (vgl. BFH-Urteil vom 10. Mai 1989 I R 50/86, BStBl II 1989, 755 ).

  • BFH, 17.12.1998 - I B 101/98

    Geschäftsstelle als Betriebsstätte einer ausländischen (hier: ungarischen)

    Auszug aus FG Hessen, 13.02.2008 - 8 K 2258/01
    Es reicht aus, dass sie tatsächlich als Büro benutzt wurden (BFH-Beschluss vom 17. Dezember 1998 I B 101/98, BFH/NV 1999, 753 ).

    So können auch bloße Kontaktbüros Geschäftsstellen sein (vgl. BFH in BFH/NV 1999, 753 m.w.N).

  • BFH, 24.02.1988 - I R 143/84

    Besteuerungsrecht für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und

    Auszug aus FG Hessen, 13.02.2008 - 8 K 2258/01
    Da demzufolge die Vergütungen nach wirtschaftlicher Betrachtung von einer inländischen Betriebsstätte getragen werden (vgl. auch BFH-Urteil vom 24. Februar 1988 I R 143/84, BStBl II 1988, 819 ), ist die (möglicherweise) in einigen Fällen weniger als 183 Tage dauernde Beschäftigung im Inland ebenso wenig relevant wie die Ansässigkeit des Arbeitgebers.
  • EuGH, 25.10.2001 - C-493/99

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus FG Hessen, 13.02.2008 - 8 K 2258/01
    Inwieweit die Europarechtswidrigkeit des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (EuGH, Urteil vom 25. Oktober 2001 Rs C-493/99, NJW 2001, 3767 ) eine Auswirkung auf die hier bestehende Lohnsteuerhaftung eines Geschäftsführers einer portugiesischen Firma mit Betriebsstätte im Deutschland haben sollte, vermag das Gericht aus vorstehenden Gründen nicht zu erkennen.
  • BFH, 30.05.1990 - I R 50/86

    Versagung des rechtlichen Gehörs durch Zurückweisung eines Antrages auf

    Auszug aus FG Hessen, 13.02.2008 - 8 K 2258/01
    Auf das Vorliegen einer Freistellungsbescheinigung kommt es nicht an (vgl. BFH-Urteil vom 10. Mai 1989 I R 50/86, BStBl II 1989, 755 ).
  • BFH, 05.10.1977 - I R 90/75

    Pflicht zur Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer bei Arbeitgebern mit Sitz

    Auszug aus FG Hessen, 13.02.2008 - 8 K 2258/01
    Da das DBA keine Vereinbarungen über die Einbehaltungen und Abführungen der Lohnsteuer durch einen portugiesischen Arbeitgeber enthält, ist hierfür von den Regelungen des deutschen Steuerrechts auszugehen (vgl. BFH-Urteil vom 5. Oktober 1977 I R 90/75, BStBl II 1978, 205 ).
  • BFH, 04.10.1988 - VII R 53/85

    Haftung eines Prokuristen einer GmbH für die nicht ordnungsgemäße Abführung von

    Auszug aus FG Hessen, 13.02.2008 - 8 K 2258/01
    Daraus folgt umgekehrt, dass die Ermessensentscheidung fehlerhaft ist, wenn die Behörde bei ihrer Entscheidung Gesichtspunkte tatsächlicher und rechtlicher Art, die dem Sinn und Zweck der Ermessensvorschrift zu berücksichtigen wären, außer Acht lässt (BFH-Urteil vom 4. Oktober 1988 VII R 53/85, BFH/NV 1989, 274).
  • BFH, 29.01.1986 - I R 296/82

    Arbeitgeber - DBA-Frankreich - Ansässigkeit - Ausländisches Unternehmen -

    Auszug aus FG Hessen, 13.02.2008 - 8 K 2258/01
    Auf die Ansässigkeit des Arbeitgebers i.S.d. DBA (vgl. BFH-Urteil vom 29. Januar 1986, I R 296/82, BStBl II 1986, 513 ) kommt es nicht an.
  • BFH, 13.07.1994 - I R 112/93

    Feststellungen im Strafurteil - Substantiierte Einwendungen - Zueigenmachen von

    Auszug aus FG Hessen, 13.02.2008 - 8 K 2258/01
    Konkrete, substantiierte Einwendungen hat der Kläger dagegen nicht erhoben (BFH-Urteil vom 13. Juli 1994 I R 112/99, BStBl II 1995, 198).
  • BFH, 14.07.1999 - I B 151/98

    Festsetzungsfrist bei Kapitalertragsteuer-Anmeldung

    Auszug aus FG Hessen, 13.02.2008 - 8 K 2258/01
    Dementsprechend gilt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BFH-Beschluss vom 14. Juli 1999 I B 151/98, BStBl II 2001, 556 ) die für die Lohnsteuer geltende Vorschrift des § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO (Anlaufhemmung) über § 191 Abs. 3 Satz 1 AO auch für den Haftungsschuldner der Lohnsteuer mit der Folge, dass vorliegend die Haftungsverjährung erst nach Ablauf von sieben Jahren, und damit für das erste Haftungsjahr 1995 erst am 31.12.2002 ablief.
  • FG Hessen, 14.11.1997 - 2 V 4096/97

    Arrestanordnung zur Sicherung von Lohnsteueransprüchen; Illegale

  • EuGH, 10.02.2000 - C-202/97

    DIE VON EINEM ZEITARBEITSUNTERNEHMEN IN EINEN ANDEREN MITGLIEDSTAAT ENTSANDTEN

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