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   FG Hessen, 13.06.2005 - 7 K 3831/04   

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https://dejure.org/2005,16623
FG Hessen, 13.06.2005 - 7 K 3831/04 (https://dejure.org/2005,16623)
FG Hessen, Entscheidung vom 13.06.2005 - 7 K 3831/04 (https://dejure.org/2005,16623)
FG Hessen, Entscheidung vom 13. Juni 2005 - 7 K 3831/04 (https://dejure.org/2005,16623)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 220 Abs 1 ZK, Art 220 Abs 1 EWGV 2913/92, Art 203 Abs 1 ZK, Art 203 Abs 1 EWGV 2913/92, Art 239 Abs 1 ZK
    Nacherhebungsbescheid nach Art. 220 ZK als selbständig anfechtbare buchmäßige Erfassung - Entstehung der Zollschuld in Fällen nichterledigter externer gemeinschaftlicher Versandverfahren, in denen der Verbleib des Versandguts nicht geklärt werden konnte - bei Anfechtung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zollkodex Art. 220 Abs. 1; AO § 265 Abs. 3 Satz 1
    Nacherhebung; Einfuhrabgaben; Einspruchsverfahren; Erlass - Änderung des Bescheids bei Nacherhebung von Einfuhrabgaben im Einspruchsverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Änderung des Bescheids bei Nacherhebung von Einfuhrabgaben im Einspruchsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nacherhebung von Einfuhrabgaben während des Einspruchsverfahrens wegen der erstmaligen Abgabenerhebung; Auswirkungen der Nacherhebung auf die Erstfestsetzung; Anfechtung des Abgabenbescheides; Erlass oder Erstattung der buchmäßig oder nachträglich buchmäßig erfassten ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 20.01.2005 - C-300/03

    Honeywell Aerospace

    Auszug aus FG Hessen, 13.06.2005 - 7 K 3831/04
    Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. Urt. v. 20.01.2005 Rs. C-300/03, ZfZ 2005, 84), an die das Gericht gebunden ist, entsteht in Fällen nichterledigter externer gemeinschaftlicher Versandverfahren, in denen der Verbleib des Versandguts - wie hier - nicht geklärt werden konnte, eine Zollschuld wegen Entziehens der Waren aus der zollamtlichen Überwachung (Art. 203 Abs. 1 ZK), so dass auch im vorliegenden Fall jeweils eine Zollschuldentstehung nach Art. 203 Abs. 1 ZK anzunehmen ist.
  • BFH, 08.07.2004 - VII R 60/03

    Unzulässiger Binnenverkehr

    Auszug aus FG Hessen, 13.06.2005 - 7 K 3831/04
    Rechtsprechung und Schrifttum nehmen daher einhellig eine Zweigleisigkeit zwischen Erstattung/Erlass nach Art. 236 ZK einerseits und Art. 239 ZK andererseits an (vgl. z.B. Bundesfinanzhof (BFH), Urt. v. 08.07.2004 VII R 60/03, BFH/NV 2005, 84 m.w.N.; Gericht erster Instanz, Urt. v. 14.12.2004 Rs. T-332/02, ZfZ 2005, 53 (Rdnr. 69) - besonderer Umstand in Bezug auf den Hauptverpflichteten bei Betrug im gemeinschaftlichen Versandverfahren durch andere; Witte/Huchatz, Zollkodex Art. 236 Rz. 1, 4 ff. und 26 ff., Art. 239 Rz. 1 f.).
  • BFH, 05.06.2002 - VII B 12/02

    Einspruch gegen Bescheid über Eingangsabgaben; Billigkeitsgründe

    Auszug aus FG Hessen, 13.06.2005 - 7 K 3831/04
    Falls die Behörde den bei ihr gestellten Erstattungsantrag nach Art. 239 ZK für unzulässig oder unbegründet hält, ist sie sogar gehalten, über den Einspruch und den Antrag getrennt zu entscheiden, da dem Antragsteller sonst eine Instanz genommen wäre, also die Rechtsschutzmöglichkeiten verkürzt würden (vgl. BFH, Beschl. v. 05.06.2001 VII B 12/02, BFH/NV 2002, 1327).
  • BFH, 12.10.1999 - VII R 6/99

    Nacherhebung von Zoll beim Widerruf von Ursprungszeugnissen zur Erlangung einer

    Auszug aus FG Hessen, 13.06.2005 - 7 K 3831/04
    begründete Billigkeitsgesichtspunkte (Vorliegen der Voraussetzungen einer Erstattung oder eines Erlasses nach Art. 239 ZK) berühren daher nicht die Rechtmäßigkeit der zunächst erfolgten Abgabenerhebung (vgl. dazu auch BFH, Urt. v. 12.10.1999 VII R 6/99, ZfZ 2000, 90 (92 f.)).
  • BFH, 06.12.2001 - VII R 102/00

    Einfuhrabgaben; Zuwiderhandlungen im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren

    Auszug aus FG Hessen, 13.06.2005 - 7 K 3831/04
    Die Mitteilungen im Sinne von Art. 379 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 ZK-DVO a.F. wurden jedoch während des Einspruchsverfahrens nachgeholt (Schreiben der ZSM an die Klägerin vom 20.04.2000) und der Mangel dadurch geheilt (vgl. BFH, Urt. v. 06.12.2001 VII R 102/00, ZfZ 2002, 199 (200)).
  • BFH, 20.07.2004 - VII R 99/00

    Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung

    Auszug aus FG Hessen, 13.06.2005 - 7 K 3831/04
    Die Zollbehörden und Gerichte sind verpflichtet, einen Erstattungsantrag umfassend auf alle Erstattungsgründe hin zu prüfen, die nach dem Vorbringen des Antragstellers einschlägig sein könnten (vgl. BFH, Urt. v. 20.07.2004 VII R 99/00, ZfZ 2005, 15 (17) m.w.N.).
  • EuG, 14.12.2004 - T-332/02

    Nordspedizionieri di Danielis Livio u.a. / Kommission

    Auszug aus FG Hessen, 13.06.2005 - 7 K 3831/04
    Rechtsprechung und Schrifttum nehmen daher einhellig eine Zweigleisigkeit zwischen Erstattung/Erlass nach Art. 236 ZK einerseits und Art. 239 ZK andererseits an (vgl. z.B. Bundesfinanzhof (BFH), Urt. v. 08.07.2004 VII R 60/03, BFH/NV 2005, 84 m.w.N.; Gericht erster Instanz, Urt. v. 14.12.2004 Rs. T-332/02, ZfZ 2005, 53 (Rdnr. 69) - besonderer Umstand in Bezug auf den Hauptverpflichteten bei Betrug im gemeinschaftlichen Versandverfahren durch andere; Witte/Huchatz, Zollkodex Art. 236 Rz. 1, 4 ff. und 26 ff., Art. 239 Rz. 1 f.).
  • FG Hamburg, 06.11.2008 - 4 K 218/06

    Einfuhrabgaben: Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung bei Unterlassung der

    Ein Nacherhebungsbescheid nach Art. 220 Abs. 1, 221 Abs. 1 ZK ändert nicht einen zuvor erlassenen Einfuhrabgabenbescheid, sondern stellt eine selbständig anfechtbare buchmäßige Erfassung dar (vgl. Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 13.06.2005, Az. 7 K 3831/04).

    Insoweit verweist der Senat auf die zutreffende Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts vom 13.06.2005 (Az. 7 K 3831/04; Juris): "Denn Nacherhebungsbescheide - ebenso wie (Teil- oder Voll-)Erlass- oder Erstattungsbescheide nach den Art. 235 ff. ZK - ändern nicht den vorausgegangenen Bescheid, mit dem die Einfuhrabgaben erstmalig festgesetzt wurden.

  • FG Baden-Württemberg, 22.12.2015 - 11 K 1567/10

    Anwendung von § 68 FGO auf Nacherhebungsbescheide - Wirksamkeit der

    Somit stellen diese Bescheide im Ergebnis eine Änderung der jeweils ergangenen Erstbescheide dar (vgl. dazu BFH, Urteil vom 23. Februar 2010 VII R 1/09, BFHE 229, 14, BFH/NV 2010, 1566, HFR 2010, 956, ZfZ 2010, 249; FG Sachsen, Urteil vom 12. Dezember 2007 7 K 760/04, ZfZ Beilage 2008, 41; Großmann, Anwendung von § 68 FGO bei nachträglicher buchmäßiger Erfassung und bei Erstattung von Einfuhrabgaben?, ZfZ 2008, 169; Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 68 FGO Rn. 8; a. A. FG Hessen, Urteil vom 13. Juni 2005 7 K 3831/04, juris-Datenbank; FG Hamburg, Urteil vom 6. November 2008 4 K 218/06, juris-Datenbank).
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