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   FG Hessen, 13.09.2011 - 4 K 829/07   

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https://dejure.org/2011,20646
FG Hessen, 13.09.2011 - 4 K 829/07 (https://dejure.org/2011,20646)
FG Hessen, Entscheidung vom 13.09.2011 - 4 K 829/07 (https://dejure.org/2011,20646)
FG Hessen, Entscheidung vom 13. September 2011 - 4 K 829/07 (https://dejure.org/2011,20646)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 10 Nr 4 KStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abzugsfähigkeit der an Beiratsmitglieder einer GmbH gezahlten Vergütungen in voller Höhe oder gem. § 10 Nr. 4 KStG nur zur Hälfte als Betriebsausgaben

  • Betriebs-Berater

    Abzug der Beiratsvergütung nach § 10 Nr. 4 KStG bei Beratung der Gesellschafter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 10 Nr. 4
    Beiratsvergütungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorliegen einer Überwachungsfunktion i.S.d. § 10 Nr. 4 KStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Aufsichtsratsvergütung
    Begriff der Aufsichtsratsvergütung
    Überwachungsfunktion

Papierfundstellen

  • BB 2012, 1134
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 11.03.1981 - I R 8/77

    Vergütung - Aufsichtsratsmitglied - Abzugsfähigkeit von Vergütungen - Überwachung

    Auszug aus FG Hessen, 13.09.2011 - 4 K 829/07
    Aus dem BFH-Urteil vom 11.3.1981 I R 8/77 ergebe sich, dass die Zustimmungspflicht des Beirats zu bestimmten Geschäftsführungsmaßnahmen eine Überwachung der Geschäftsführung voraussetze.

    Wesentlich ist die von ihnen ausgeübte Tätigkeit (BFH-Urteil vom 11.03.1981 I R 8/77, BStBl. 1981, 623, BFHE 133, 193 zur Vorgängervorschrift § 12 Nr. 3 KStG a. F., die unter gleichen Voraussetzungen den Abzug als Betriebsausgaben vollständig versagte).

    Nach der BFH-Rechtsprechung, welcher sich das Gericht insgesamt anschließt, beinhaltet die erforderliche Zustimmung zu allen Geschäftsvorgängen die Prüfung solcher Geschäftsvorgänge, weil mit der Zustimmung und der vorausgehenden Prüfung des zustimmungsbedürftigen Geschäfts ein Beirat die ihm insoweit übertragene Überwachung der Geschäftsführung wahrnimmt (BFH-Urteil vom 11.03.1981, a. a. O.; ebenso vorgehend FG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.10.1976 III (II) 73/73), EFG 1977, 133).

    Überwachungsorgane sind zudem auch solche Einrichtungen, die wie die häufig vorkommenden Verwaltungsräte und Beiräte, eine Stellung zwischen Geschäftsführung und Aufsichtsrat einnehmen, aber im Wesentlichen oder überwiegend eine Überwachungstätigkeit ausüben (vgl. BFH-Urteil vom 11.03.1981, a.a.O. mit Nachweisen).

    Die Aufgaben eines Beirats einer GmbH können selbst dann in der Prüfung und damit der Überwachung der Geschäftsführung bestehen, wenn daneben auch ein (fakultativ eingerichteter) Aufsichtsrat die Geschäftsführung überwacht (BFH-Urt. vom 11.03.1981, a.a.O.).

    In dem Sachverhalt, der dem BFH-Urteil vom 11.03.1981 (a.a.O.) zugrunde lag, hat der BFH die Überwachung jedoch in der der Zustimmung vorangehenden Prüfung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Maßnahme gesehen und die Anwendung des § 10 Nr. 4 KStG auch dann zugelassen, wenn daneben ein Aufsichtsrats als weiteres Überwachungsorgan bestand.

  • BFH, 16.12.1999 - I B 117/97

    GmbH-Beirat; Überwachungsfunktion

    Auszug aus FG Hessen, 13.09.2011 - 4 K 829/07
    Ob der Schwerpunkt der Aufgaben in der Überwachung der Geschäftsführung liegt, ist eine von den Finanzgerichten aufgrund der Würdigung der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls zu erforschende Tatfrage (BFH-Beschluss vom 16.12.1999 I B 117/97, BFH/NV 2000, 895).
  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvR 338/68

    Verfassungsmäßigkeit des körperschaftsteuerlichen Abzugsverbots für

    Auszug aus FG Hessen, 13.09.2011 - 4 K 829/07
    Zwar wurde dies vom Gesetzgeber wohl als Anreiz gegen überhöhte Aufsichtsratvergütungen angesehen, weshalb das Nettoprinzip durchbrochen werden durfte (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.11.1972 1 BvR 338/68, BVerfGE 34, 103).
  • BFH, 15.11.1978 - I R 65/76

    Vergütung - Kreditausschuß - Öffentlich-rechtliche Sparkasse - Verwaltungsrat -

    Auszug aus FG Hessen, 13.09.2011 - 4 K 829/07
    a) Der Begriff der Überwachung der Geschäftsführung wird von der Rechtsprechung weit ausgelegt (vgl. BFH-Urteil vom 15.11.1978 I R 65/76, BStBl II 1979, 193, BFHE 126, 124 ebenfalls zu § 12 Nr. 3 KStG a. F.).
  • BFH, 30.03.2011 - XI R 30/09

    Keine Bindung der Finanzbehörde an unverbindliche Auskunft bei Änderung der

    Auszug aus FG Hessen, 13.09.2011 - 4 K 829/07
    Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen ist das Vertrauen des Steuerpflichtigen in ein bestimmtes Verhalten der Verwaltung in so hohem Maß schutzwürdig ist, dass demgegenüber die Grundsätze der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zurücktreten müssen (vgl. BFH-urteil vom 30.03.2011 XI R 30, 09, BFHE 233, 18, BStBl. II 2011, 613).
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