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   FG Hessen, 14.04.2011 - 6 K 1390/08   

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FG Hessen, 14.04.2011 - 6 K 1390/08 (https://dejure.org/2011,14311)
FG Hessen, Entscheidung vom 14.04.2011 - 6 K 1390/08 (https://dejure.org/2011,14311)
FG Hessen, Entscheidung vom 14. April 2011 - 6 K 1390/08 (https://dejure.org/2011,14311)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 6a UStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Fahrzeuglieferungen beim Verdacht der späteren unrechtmäßigen Differenzbesteuerung ungeachtet der Erfüllung oder Nichterfüllung des Buch- und Belegnachweises; Umsatzsteuerfreiheit innergemeinschaftlicher Fahrzeuglieferungen beim ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 6a
    Differenzbesteuerung; Fahrzeuglieferungen; Steuerbefreiung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Fahrzeuglieferungen beim Verdacht der späteren unrechtmäßigen Differenzbesteuerung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 12.05.2009 - V R 65/06

    BFH klärt umsatzsteuerliche Zweifelsfragen bei Ausfuhrlieferungen und

    Auszug aus FG Hessen, 14.04.2011 - 6 K 1390/08
    Die Vorlage einer schriftlichen, auf den Beauftragten des Abnehmers lautenden Vollmacht zum Nachweis der Abholberechtigung ist nicht erforderlich (BFH vom 12.05.2009 - V R 65/06, BStBl. II 2010, 511).

    Belege zum Nachweis der Beförderung oder Versendung i.S.d. § 17a UStDV müssen entweder selbst oder in Verbindung mit anderen Unterlagen den Namen und die Anschrift ihres Ausstellers erkennen lassen (BFH vom 12.05.2009 - V R 65/06, BStBl. II 2010, 511 unter II. B. 1. c.).

    Erweisen sich die Nachweisangaben als unzutreffend oder bestehen zumindest berechtigte Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit der Angaben, die der Unternehmer nicht allgemeinen Beweisregeln und Beweisgrundsätzen entsprechend ausräumt, ist die Lieferung grundsätzlich steuerpflichtig (BFH vom 12.05.2009 - V R 65/06, BFH/NV 2009, 1555).

  • BFH, 06.12.2007 - V R 59/03

    Nachweis einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

    Auszug aus FG Hessen, 14.04.2011 - 6 K 1390/08
    Die Vorschriften zum Beleg- und Buchnachweis stellen zwar keine materiell-rechtlichen Tatbestandsvoraussetzungen für die Gewährung der Steuerbefreiung dar, da sie lediglich bestimmen, dass und auf welche Weise der Unternehmer den Nachweis zu erbringen hat (BFH vom 08.11.2007, V R 72/05, BStBl. II 2009, 55 und BFH vom 06.12.2007, V R 59/03, BStBl. II 2009, 57 im Nachgang zu EuGH vom 29.07.2007 in der Rechtssache Collé , C-146/05, Slg. 2007, I-7861, DStR 2007, 1811).

    In diesem Fall ist die Steuerbefreiung auch dann zu gewähren, wenn der Unternehmer die erforderlichen Nachweise nach §§ 17a, 17c UStDV nicht erbracht hat (BFH vom 08.11.2007 und 06.12.2007 a.a.O.).

  • BFH, 08.11.2007 - V R 71/05

    Nachweis einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

    Auszug aus FG Hessen, 14.04.2011 - 6 K 1390/08
    Eine Berufung auf die Vertrauensschutzvorschrift des § 6a Abs. 4 UStG ist allerdings dessen ungeachtet nur unter der Voraussetzung möglich, dass der Beleg- und Buchnachweis nach §§ 17a bis 17c UStDV dem Grunde nach erbracht werden kann (BFH vom 08.11.2007, V R 71/05, BStBl. II 2009, 52 am Ende).

    Nach dieser Vorschrift kommt eine Steuerbefreiung aus Vertrauensschutzerwägungen insoweit bei dem Grunde nach erbrachtem Buch- und Belegnachweis (BFH vom 08.11.2007, V R 71/05, BStBl. II 2009, 52 am Ende) in Betracht, wenn sich ein vom Unternehmer nach §§ 17a, 17c UStG vorgelegter Nachweis im Nachhinein als inhaltlich falsch herausstellt ( Treiber in Sölch / Ringleb, UStG-Kommentar, Stand 4/2010, § 6a Rn. 62), z.B. wenn der Abnehmer dem Unternehmer einen unrichtigen Namen und eine unrichtige Anschrift genannt hat.

  • BFH, 15.07.2004 - V R 1/04

    Innergemeinschaftliche Lieferung

    Auszug aus FG Hessen, 14.04.2011 - 6 K 1390/08
    Eine dem Abnehmer von der zuständigen Behörde tatsächlich erteilte und vom Unternehmer nach § 17c Abs. 1 UStDV aufgezeichnete Umsatzsteueridentifikationsnummer ist allerdings auch dann nicht unrichtig, wenn es sich bei dem Abnehmer um einen bloßen Firmenmantel handelte (BFH vom 15.07.2004 - V R 1/04, BFH/NV 2005, 81).

    An die Nachweisobliegenheiten des Steuerpflichtigen sind besonders dann hohe Anforderungen zu stellen, wenn umfangreiche Leistungen oder hochwertige Gegenstände in bar abgewickelt werden (BFH vom 15.07.2004 - V R 1/04, BFH/NV 2005, 81; BFH vom 26.08.2004 - V B 243/03, BFH/NV 2005, 255).

  • BFH, 08.11.2007 - V R 72/05

    Nachweis einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

    Auszug aus FG Hessen, 14.04.2011 - 6 K 1390/08
    Die Vorschriften zum Beleg- und Buchnachweis stellen zwar keine materiell-rechtlichen Tatbestandsvoraussetzungen für die Gewährung der Steuerbefreiung dar, da sie lediglich bestimmen, dass und auf welche Weise der Unternehmer den Nachweis zu erbringen hat (BFH vom 08.11.2007, V R 72/05, BStBl. II 2009, 55 und BFH vom 06.12.2007, V R 59/03, BStBl. II 2009, 57 im Nachgang zu EuGH vom 29.07.2007 in der Rechtssache Collé , C-146/05, Slg. 2007, I-7861, DStR 2007, 1811).
  • EuGH, 27.09.2007 - C-184/05

    Twoh International - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a

    Auszug aus FG Hessen, 14.04.2011 - 6 K 1390/08
    Die für ihn zuständige Finanzbehörde ist nicht verpflichtet, auf Verlangen des Unternehmers ein Auskunftsersuchen an die Finanzverwaltung im Zuständigkeitsbereich des vermeintlichen Abnehmers der innergemeinschaftlichen Lieferung zu stellen (EuGH vom 27.09.2007 - C-184/05 "Twoh International B.V.", Slg. 2007, I-7897).
  • BFH, 26.08.2004 - V B 243/03

    Voraussetzungen für Vorsteuerabzug - AdV

    Auszug aus FG Hessen, 14.04.2011 - 6 K 1390/08
    An die Nachweisobliegenheiten des Steuerpflichtigen sind besonders dann hohe Anforderungen zu stellen, wenn umfangreiche Leistungen oder hochwertige Gegenstände in bar abgewickelt werden (BFH vom 15.07.2004 - V R 1/04, BFH/NV 2005, 81; BFH vom 26.08.2004 - V B 243/03, BFH/NV 2005, 255).
  • EuGH, 07.12.2010 - C-285/09

    R. - Sechste Richtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a - Hinterziehung von

    Auszug aus FG Hessen, 14.04.2011 - 6 K 1390/08
    Ungeachtet der Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen der §§ 4 Nr. 1 lit. b, 6a Abs. 1 UStG ist die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferung auf der Grundlage des sog. gemeinschaftsrechtlichen Missbrauchsverbotes gleichwohl dann zu versagen, wenn der die Steuerbefreiung beanspruchende Lieferant die Identität des wahren Empfängers verschleiert hat, um diesem zu ermöglichen, im Bestimmungsland die Mehrwertsteuer zu hinterziehen (EuGH vom 07.12.2010 - C-285/09" Strafverfahren gegen R.', Slg. 2010 N. N., DB 2010, 2774).
  • FG Köln, 03.11.2010 - 4 K 4262/08

    Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen auch ohne USt-IdNr.

    Auszug aus FG Hessen, 14.04.2011 - 6 K 1390/08
    Hinsichtlich der zu dokumentierenden Umsatzsteueridentifikationsnummer ist der Buchnachweis nur erbracht, wenn der Unternehmer die richtige Umsatzsteueridentifikationsnummer des wirklichen Abnehmers aufgezeichnet hat und diese im Zeitpunkt der Lieferung schon oder noch gültig war (FG Köln vom 03.11.2010 - 4 K 4262/08 unter 2. d., Juris, rechtskräftig).
  • EuGH, 27.09.2007 - C-146/05

    Collée - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1

    Auszug aus FG Hessen, 14.04.2011 - 6 K 1390/08
    Die Vorschriften zum Beleg- und Buchnachweis stellen zwar keine materiell-rechtlichen Tatbestandsvoraussetzungen für die Gewährung der Steuerbefreiung dar, da sie lediglich bestimmen, dass und auf welche Weise der Unternehmer den Nachweis zu erbringen hat (BFH vom 08.11.2007, V R 72/05, BStBl. II 2009, 55 und BFH vom 06.12.2007, V R 59/03, BStBl. II 2009, 57 im Nachgang zu EuGH vom 29.07.2007 in der Rechtssache Collé , C-146/05, Slg. 2007, I-7861, DStR 2007, 1811).
  • BFH, 07.12.2006 - V R 52/03

    Buchnachweis und Belegnachweis innergemeinschaftlicher Lieferungen in sog.

  • FG München, 26.08.2009 - 3 V 1503/09

    Voraussetzungen des Nachweises eines Reihengeschäftes bei innergemeinschaftlichen

  • BFH, 29.07.2009 - XI B 24/09

    Ernstliche Zweifel an Versagung der Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen

  • BFH, 30.03.2006 - V R 47/03

    Zur Nachholbarkeit des Belegnachweises bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

  • BFH, 05.04.2006 - I R 20/05

    Voraussetzungen für Abzug einer "Durchlaufspende"

  • BFH, 31.07.2008 - V R 21/06

    Anforderungen an die Erbringung eines Ausfuhrnachweises in Beförderungsfällen

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