Rechtsprechung
FG Hessen, 14.07.2016 - 12 K 1197/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 15 Abs. 1, § 16 Abs. 1 Nr. 2, § 24 Nr. 2 EStG
§ 15 Abs.1, § 16 Abs.1 Nr.2, § 24 Nr.2 EStG - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kaufpreiszahlung; Verrentung; Zinsanteil; gewerbliche Einkünfte
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Aufteilung der Kaufpreisrate in Zins- und Tilgungsanteil bei Verrentung der Kaufpreiszahlung und Abwahl der Sofortbesteuerung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 14.07.2016 - 12 K 1197/15
- BFH, 05.11.2019 - X R 12/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 26.07.1984 - IV R 137/82
Zum Besteuerungswahlrecht bei Veräußerung eines Teilbetriebs gegen Zeitrente
Auszug aus FG Hessen, 14.07.2016 - 12 K 1197/15
Dieses Wahlrecht stellt rechtssystematisch eine Billigkeitsregelung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit der Besteuerung dar, welche ihre innere Rechtfertigung in einer teleologischen Reduktion des (an sich zwingenden) Anwendungsbereichs der §§ 16, 34 EStG im Verhältnis zu § 24 Nr. 2 EStG findet (BFH-Urteile vom 26. Juli 1984 IV R 137/82, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1984, 829; und vom 12. Juni 1968 IV 254/62, BStBl II 1968, 653).Das Wahlrecht zwischen einer begünstigten Sofortversteuerung eines Veräußerungsgewinns und einer nicht begünstigten Besteuerung nachträglicher Einkünfte aus Gewerbebetrieb besteht auch bei der Veräußerung gegen eine Zeitrente mit einer langen, nicht mehr überschaubaren Laufzeit, wenn sie auch mit dem Nebenzweck vereinbart ist, dem Veräußerer langfristig eine etwaige zusätzliche Versorgung zu schaffen (Einkommensteuerhinweise 16 Abs. 11 "Zeitrente"; BFH-Urteile IV R 137/82 und IV 254/62).
- BFH, 12.06.1968 - IV 254/62
Erfassen von Kaufpreisratenzahlungen für einen Gewerbebetrieb als laufende Bezüge …
Auszug aus FG Hessen, 14.07.2016 - 12 K 1197/15
Dieses Wahlrecht stellt rechtssystematisch eine Billigkeitsregelung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit der Besteuerung dar, welche ihre innere Rechtfertigung in einer teleologischen Reduktion des (an sich zwingenden) Anwendungsbereichs der §§ 16, 34 EStG im Verhältnis zu § 24 Nr. 2 EStG findet (BFH-Urteile vom 26. Juli 1984 IV R 137/82, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1984, 829; und vom 12. Juni 1968 IV 254/62, BStBl II 1968, 653).Das Wahlrecht zwischen einer begünstigten Sofortversteuerung eines Veräußerungsgewinns und einer nicht begünstigten Besteuerung nachträglicher Einkünfte aus Gewerbebetrieb besteht auch bei der Veräußerung gegen eine Zeitrente mit einer langen, nicht mehr überschaubaren Laufzeit, wenn sie auch mit dem Nebenzweck vereinbart ist, dem Veräußerer langfristig eine etwaige zusätzliche Versorgung zu schaffen (Einkommensteuerhinweise 16 Abs. 11 "Zeitrente"; BFH-Urteile IV R 137/82 und IV 254/62).
- BFH, 12.05.1999 - IV B 52/98
Betriebliche Veräußerungsrente
Auszug aus FG Hessen, 14.07.2016 - 12 K 1197/15
Dies gilt unabhängig davon, ob der Veräußerungspreis sofort fällig oder ganz oder teilweise langfristig gestundet ist und wann der Veräußerungspreis dem Verkäufer tatsächlich zufließt (Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. Mai 1999 IV B 52/98, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1999, 1330). - FG Schleswig-Holstein, 27.05.2003 - 5 K 140/01
Besteuerung von Kaufpreisraten aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils …
Auszug aus FG Hessen, 14.07.2016 - 12 K 1197/15
Eine Aufteilung dieser Raten in einen Tilgungs- und einen Zinsanteil ist daher nicht vorzunehmen (vgl. Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 27. Mai 2003 5 K 140/01, Entscheidungen der Finanzgerichts - EFG - 2003, 1160).
- BFH, 05.11.2019 - X R 12/17
Zuflussbesteuerung bei Veräußerungszeitrenten
Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 14.07.2016 - 12 K 1197/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.