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   FG Hessen, 14.09.2005 - 13 K 1329/04   

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https://dejure.org/2005,17065
FG Hessen, 14.09.2005 - 13 K 1329/04 (https://dejure.org/2005,17065)
FG Hessen, Entscheidung vom 14.09.2005 - 13 K 1329/04 (https://dejure.org/2005,17065)
FG Hessen, Entscheidung vom 14. September 2005 - 13 K 1329/04 (https://dejure.org/2005,17065)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 103 Abs 1 GG, § 91 AO, § 29 VwVfG
    Kein Anspruch auf Akteneinsicht im außergerichtlichen Verfahren in den Kanzleiräumen des Bevollmächtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 91
    Akteneinsicht; Rechtsbehelfsverfahren - Akteneinsicht im Rechtsbehelfsverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Akteneinsicht im Rechtsbehelfsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gewährung des Akteneinsichtsrechts in den Räumen des Finanzamts nach pflichtgemäßem Ermessen; Akteneinsichtsrecht nach der Abgabenordnung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 26.05.1995 - VI B 91/94

    Anspruch auf Akteneinsicht

    Auszug aus FG Hessen, 14.09.2005 - 13 K 1329/04
    Auch nach der Rechtsprechung des BFH (Beschluss vom 26. Mai 1995, VI B 91/94, Juris Nr. STRE 955071660) kann das Finanzamt nach seinem Ermessen Akteneinsicht gewähren, was jedenfalls dann regelmäßig geschehen sollte, wenn Verhältnisse Dritter nicht berührt werden.

    Dass der Steuerpflichtige keinen Anspruch darauf hat, Akteneinsicht in den Räumen der Kanzlei des Bevollmächtigten zu nehmen, entspricht ständiger Rechtsprechung des BFH, der sich der erkennende Senat anschließt (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Mai 1995 VI B 91/94).

  • BFH, 23.07.2003 - VII B 188/03

    FG-Verfahren; Übersendung von Prozessakten an Bevollmächtigte

    Auszug aus FG Hessen, 14.09.2005 - 13 K 1329/04
    Im Gegensatz zur Rechtsansicht der Kläger gilt dies nicht nur für das außergerichtliche Verfahren, sondern auch für das gerichtliche Verfahren (BFH-Beschluss vom 23. Juli 2003, VII B 188/03, Juris Nr. STRE 200351096; Beschluss vom 19. November 2002, V B 166/01, Juris Nr. STRE 200350074; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 19.11.2002 - V B 166/01

    NZB: Akteneinsicht

    Auszug aus FG Hessen, 14.09.2005 - 13 K 1329/04
    Im Gegensatz zur Rechtsansicht der Kläger gilt dies nicht nur für das außergerichtliche Verfahren, sondern auch für das gerichtliche Verfahren (BFH-Beschluss vom 23. Juli 2003, VII B 188/03, Juris Nr. STRE 200351096; Beschluss vom 19. November 2002, V B 166/01, Juris Nr. STRE 200350074; jeweils m.w.N.).
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