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   FG Hessen, 14.12.2004 - 11 K 3359/02   

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https://dejure.org/2004,10862
FG Hessen, 14.12.2004 - 11 K 3359/02 (https://dejure.org/2004,10862)
FG Hessen, Entscheidung vom 14.12.2004 - 11 K 3359/02 (https://dejure.org/2004,10862)
FG Hessen, Entscheidung vom 14. Dezember 2004 - 11 K 3359/02 (https://dejure.org/2004,10862)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • RA Kotz

    Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen anrechenbar?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33a Abs. 1; AO § 90 Abs. 2; BGB § 1602
    Außergewöhnliche Belastung; Unterhalt; Eltern; Türkei; Unterhaltsberechtigung - Unterhaltszahlungen an in der Türkei lebende Eltern

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Unterhaltszahlungen an in der Türkei lebende Eltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Minderung der Einkommensteuer wegen Abzugsfähigkeit von Unterhaltsaufwendungen an Verwandte; Notwendigkeit des Bestehens einer gesetzlichen Unterhaltsberechtigung ; Beweislast für das Vorliegen von Unterhaltsaufwendungen und Unterhaltsberechtigung der unterstützten ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Unterhaltszahlungen ins Ausland

 
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Wird zitiert von ...

  • BFH, 18.05.2006 - III R 26/05

    Abziehbarkeit von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

    Die Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers i.S. des § 1602 BGB ist daher nach bislang wohl herrschender Auffassung Voraussetzung für die Annahme einer Unterhaltsberechtigung i.S. des § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG (sog. konkrete Betrachtungsweise, z.B. Urteile des FG Rheinland-Pfalz vom 27. Juni 2001 1 K 2924/00, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2002, 11; des FG Köln vom 28. März 2003 7 K 4897/02, EFG 2003, 1167, und vom 23. November 2004 8 K 5329/03, EFG 2005, 363; des FG Berlin vom 9. Juli 2004 9 K 9256/01, EFG 2005, 363; des FG Niedersachsen vom 24. August 2004 15 K 325/01, Steuer-Eildienst --StE-- 2005, 639, sowie des Hessischen FG vom 14. Dezember 2004 11 K 3359/02, Praxis der internationalen Steuerberatung --PIStB-- 2005, 194; Schmieszek in Bordewin/ Brandt, § 33a EStG Rz. 43, 77; Mellinghoff in Kirchhof, 6. Aufl., § 33a EStG Rz. 16; Fuhrmann in Korn, § 33a EStG Rz. 25; Müller, Finanz-Rundschau --FR-- 1997, 705; Plenker, Der Betrieb --DB-- 1997, 247; Morsbach, EFG 2005, 365).
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