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   FG Hessen, 15.03.2005 - 6 V 3721/04   

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FG Hessen, 15.03.2005 - 6 V 3721/04 (https://dejure.org/2005,20167)
FG Hessen, Entscheidung vom 15.03.2005 - 6 V 3721/04 (https://dejure.org/2005,20167)
FG Hessen, Entscheidung vom 15. März 2005 - 6 V 3721/04 (https://dejure.org/2005,20167)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 119 Satz 1; AO § 125 Abs. 1; AO § 208
    Aussetzung des Verfahrens; Verwertungsverbot; Steuerfahndung; Ermittlungsmaßnahme - Verwertungsverbot bei Ermittlungsmaßnahme der Steuerfahndung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verwertungsverbot bei Ermittlungsmaßnahme der Steuerfahndung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Einkommensteuerbescheide

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 19.04.1968 - IV B 3/66

    Statthaftigkeit einer Anschlussbeschwerde im finanzgerichtlichen Verfahren und

    Auszug aus FG Hessen, 15.03.2005 - 6 V 3721/04
    Sind Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide so gut wie ausgeschlossen, hat also der Rechtsbehelf in der Hauptsache keine Aussicht auf Erfolg, ist eine Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte nicht zulässig (BFH-Beschluss vom 19.04.1968, BStBl II 1968, 538).
  • BFH, 17.05.1978 - I R 50/77

    Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die in ihrer Höhe von gesondert festzustellenden

    Auszug aus FG Hessen, 15.03.2005 - 6 V 3721/04
    Die Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheides ist ernstlich zweifelhaft, wenn die Prüfung der Sach- und Rechtslage auf Grund der präsenten Beweismittel, der gerichtsbekannten Tatsachen und des unstreitigen Sachverhaltes in entscheidungserheblicher Weise zu Unsicherheiten in der Beurteilung der Rechtslage oder zu Unklarheiten in der Beurteilung von Tatfragen führt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17. Mai 1978 I R 50/77, BFHE 125, 423 , BStBl II 1978, 579 ; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung , 5. Aufl., § 69 Anm. 86 ff. m.w.N.).
  • BFH, 24.11.1988 - IV S 1/86

    Bildung eines Rumpfwirtschaftsjahres beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus

    Auszug aus FG Hessen, 15.03.2005 - 6 V 3721/04
    Eine unbillige Härte im Sinne des § 69 Abs. 2 FGO ist anzunehmen, wenn dem Steuerpflichtigen durch die Vollziehung des angefochtenen Bescheides wirtschaftliche Nachteile drohen, die über die eigentliche Steuerzahlung hinausgehen und die nicht oder nur schwer wieder gutzumachen sind (vgl. BFH-Beschluss vom 24.11.1988 IV S 1/86, BFH/NV 1990, 295).
  • BFH, 25.09.1990 - IX R 84/88

    - Zur ordnungsmäßigen Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung, die die gesonderte und

    Auszug aus FG Hessen, 15.03.2005 - 6 V 3721/04
    Dies ist der Fall, wenn er inhaltlich nicht so bestimmt ist, dass ihm hinreichend sicher entnommen werden kann, was von wem verlangt wird (BFH-Urteil vom 25.09.1990 IX R 84/88, BStBl II 1991, 120 ), beispielsweise bei Unbestimmtheit des Haftungsschuldners und des Haftungsbetrages (BFH-Urteil vom 22.11.1988 VII R 173/85, BStBl II 1989, 220, 222).
  • BFH, 16.12.1997 - VII B 45/97

    Ermittlungsbefugnis der Steuerfahndung

    Auszug aus FG Hessen, 15.03.2005 - 6 V 3721/04
    § 93 Abs. 1 Satz 1 AO gibt hiernach der Steuerfahndung das Recht, von den Beteiligten und anderen Personen die zur Feststellung eines für die Besteuerung erheblichen Sachverhalts erforderlichen Auskünfte zu verlangen (vgl. BFH-Beschluss vom 16.12.1997 VII B 45/97, BStBl II 1998, 231 ff.).
  • BFH, 22.11.1988 - VII R 173/85

    Ein Lohnsteuerhaftungsbescheid, der mangels zeitraumbezogener Aufgliederung des

    Auszug aus FG Hessen, 15.03.2005 - 6 V 3721/04
    Dies ist der Fall, wenn er inhaltlich nicht so bestimmt ist, dass ihm hinreichend sicher entnommen werden kann, was von wem verlangt wird (BFH-Urteil vom 25.09.1990 IX R 84/88, BStBl II 1991, 120 ), beispielsweise bei Unbestimmtheit des Haftungsschuldners und des Haftungsbetrages (BFH-Urteil vom 22.11.1988 VII R 173/85, BStBl II 1989, 220, 222).
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