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   FG Hessen, 15.05.2001 - 8 K 5382/99   

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https://dejure.org/2001,16379
FG Hessen, 15.05.2001 - 8 K 5382/99 (https://dejure.org/2001,16379)
FG Hessen, Entscheidung vom 15.05.2001 - 8 K 5382/99 (https://dejure.org/2001,16379)
FG Hessen, Entscheidung vom 15. Mai 2001 - 8 K 5382/99 (https://dejure.org/2001,16379)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zinsen; Kapitallebensversicherung; Anlaufhemmung; Feststellungsbescheid; Sparanteil; Hinweispflicht; Anzeige - Verjährung eines Bescheides über die gesonderte Feststellung der Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verjährung eines Bescheides über die gesonderte Feststellung der Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verjährung eines Bescheides über die gesonderte Feststellung der Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen; Bindungswirkung des Feststellungsbescheids

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1137
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Niedersachsen, 17.06.2002 - 14 K 434/00

    Gegenstand des Klageverfahrens bei Änderung oder Ersetzung des angefochtenen

    Auszug aus FG Hessen, 15.05.2001 - 8 K 5382/99
    Der erkennende Senat sieht angesichts der geschilderten Umstände in der Bestätigungserklärung und in den sonstigen Angaben des Klägers auf dem amtlichen Anzeigen-Vordruck - ebenso wie das FG Niedersachsen in seinem rechtskräftigen Urteil vom 17.6.2002 (Az. 14 K 434/00, EFG 2002, 1546 ) - eine Anzeige des Steuerpflichtigen im Sinne des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO .

    Unabhängig davon geht die auf das Feststellungsverfahren zugeschnittene Norm des § 181 Abs. 5 AO als Spezialregelung vor (so auch FG Niedersachsen, Urteil vom 17.6.2002 14 K 434/00 a.a.O., rkr.).

  • BFH, 18.03.1998 - II R 45/96

    Ergänzung eines Grundlagenbescheids

    Auszug aus FG Hessen, 15.05.2001 - 8 K 5382/99
    Die in dem Hinweis liegende Regelung muss den Bestimmtheitsanforderungen des § 119 Abs. 1 AO genügen und deshalb unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass die Feststellung nach Ablauf der Feststellungsfrist getroffen worden und nur noch für solche Folgesteuern von Bedeutung ist, für die die Festsetzungsfrist im Zeitpunkt des Ergehens des Bescheides noch nicht abgelaufen war (vgl. im Einzelnen BFH-Urteil vom 18.3.1998 II R 45/98, BFHE 185, 348 , BStBl. II 1998, 426).
  • BFH, 17.08.1989 - IX R 76/88

    Zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Einkünften aus Vermietung und

    Auszug aus FG Hessen, 15.05.2001 - 8 K 5382/99
    Fehlt dieser Hinweis, so ist der Feststellungsbescheid rechtswidrig und damit auf Anfechtung hin aufzuheben (vgl. BFH Urteil vom 17.8.1989 IX R 76/88, BFHE 159, 398, BStBl. II 1990, 411; Hübschmann/Hepp/Spitaler/Söhn, Komm. zur AO , § 181 Tz. 47 m.w.N).
  • BFH, 16.02.1994 - II R 125/90

    Verschmelzung von Genossenschaften

    Auszug aus FG Hessen, 15.05.2001 - 8 K 5382/99
    Wird die Anzeige von einem vom Steuerpflichtigen unabhängigen Dritten eingereicht, so greift die Anlaufhemmung nicht (vgl. u.a. BFH Urteil vom 16.2.1994 II R 125/90, BFHE 174, 185, BStBl. II 1994, 866, 869; Hübschmann/Hepp/ Spitaler - Ruban, Komm. zur FGO , Stand:3/03, § 170 Tz. 19 m.w.N.).
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