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   FG Hessen, 15.07.2015 - 4 K 2484/13   

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https://dejure.org/2015,25333
FG Hessen, 15.07.2015 - 4 K 2484/13 (https://dejure.org/2015,25333)
FG Hessen, Entscheidung vom 15.07.2015 - 4 K 2484/13 (https://dejure.org/2015,25333)
FG Hessen, Entscheidung vom 15. Juli 2015 - 4 K 2484/13 (https://dejure.org/2015,25333)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8b Abs. 3; InvStG § 8 Abs. 1 S. 1
    Zur Berücksichtigung von auf Dollar-Basis erzielten Investmentfonds-Aktiengewinnen; Währungsverluste

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Berücksichtigung von auf Dollar-Basis erzielten Investmentfonds-Aktiengewinnen; Währungsverluste

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 228
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 16.02.1996 - I R 43/95

    Währungsverluste beim Dotationskapital ausländischer DBA-Betriebsstätten

    Auszug aus FG Hessen, 15.07.2015 - 4 K 2484/13
    Bei Geschäftsvorfällen, die in ausländischer Währung ausgewiesen sind, schlägt sich unter Beachtung der Prinzipien ordnungsgemäßer Bilanzierung auch der jeweilige Wechselkurs als ein für die Bewertung der Wirtschaftsgüter relevanter Faktor nieder (vgl. BFH-Urteil vom 16.02.1996 I R 43/95, BStBl II 1997, 128).
  • BFH, 26.09.2007 - I R 58/06

    Abschreibung von Aktien auf den gesunkenen Börsenkurs

    Auszug aus FG Hessen, 15.07.2015 - 4 K 2484/13
    Davon ist bei Aktien, die als Finanzanlage gehalten werden, jedenfalls dann auszugehen, wenn der Teilwert zum Bilanzstichtag oder spätestens zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung unter seinen Buchwert gesunken ist und keine konkreten Anhaltspunkte für eine baldige Wertsteigerung vorliegen (vgl. BFH-Urteil vom 26.09.2007 I R 58/06, BStBl II 2009, 294).
  • BFH, 18.09.1996 - I R 69/95

    Fremdwährungsverluste und Betriebsausgabenabzug bei Beteiligungen an

    Auszug aus FG Hessen, 15.07.2015 - 4 K 2484/13
    Währungsgewinne oder -verluste stehen in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den Aktien und sind infolgedessen auch diesen zuzuordnen (vgl. BFH-Urteil vom 18.09.1996, I R 69/95, BFH/NV 1997, 408).
  • BFH, 14.12.2011 - I R 92/10

    Investmentanteile: Nichtabziehbarkeit des sog. negativen Aktiengewinns auch bei

    Auszug aus FG Hessen, 15.07.2015 - 4 K 2484/13
    Für eine weitergehende Freistellung fehle es an der dafür notwendigen gesetzlichen Regelung, wie sich insbesondere aus der Entscheidung des Bundesfinanzhofs, Urt. vom 14.12.2011 I R 92/10, BFH/NV 2012, 519 ergebe.
  • FG Düsseldorf, 12.06.2012 - 6 K 2435/09

    Ermittlung des steuerfreien Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung von Aktien

    Auszug aus FG Hessen, 15.07.2015 - 4 K 2484/13
    Obwohl der Fonds sich am Markt als nachsteuerorientierter Teilfonds präsentiert und auch die Vermögensaufstellung im Jahresbericht zum 31.12.2006 darauf schließen lässt, dass parallel zu den Aktienkäufen gegenläufige Termingeschäfte vorgenommen wurden, deren Verluste nach der Rechtsprechung bei der Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung von Aktien gem. § 8b KStG gegenzurechnen sind (Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.6.2012 6 K 2435/09 K., EFG 2012, 2055; BFH, Urteil vom 9.4.2014 I R 52/12 BStBl. II 2014, 861) bedarf es vorliegend keiner Überprüfung der Richtigkeit der Ermittlung des prozentualen Anteils des steuerrelevanten Aktiengewinns bei dem ausländischen Investmentfonds.
  • BFH, 09.04.2014 - I R 52/12

    Verluste aus Termingeschäften als Veräußerungskosten nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG

    Auszug aus FG Hessen, 15.07.2015 - 4 K 2484/13
    Obwohl der Fonds sich am Markt als nachsteuerorientierter Teilfonds präsentiert und auch die Vermögensaufstellung im Jahresbericht zum 31.12.2006 darauf schließen lässt, dass parallel zu den Aktienkäufen gegenläufige Termingeschäfte vorgenommen wurden, deren Verluste nach der Rechtsprechung bei der Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung von Aktien gem. § 8b KStG gegenzurechnen sind (Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.6.2012 6 K 2435/09 K., EFG 2012, 2055; BFH, Urteil vom 9.4.2014 I R 52/12 BStBl. II 2014, 861) bedarf es vorliegend keiner Überprüfung der Richtigkeit der Ermittlung des prozentualen Anteils des steuerrelevanten Aktiengewinns bei dem ausländischen Investmentfonds.
  • BFH, 21.09.2016 - I R 63/15

    Anlegerbesteuerung bei einem in US-Dollar geführten Aktienfonds

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 15. Juli 2015 4 K 2484/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die Sprungklage der Klägerin blieb weitgehend ohne Erfolg (Hessisches Finanzgericht --FG--, Urteil vom 15. Juli 2015  4 K 2484/13, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2016, 228).

  • FG Nürnberg, 13.12.2016 - 1 K 1214/14

    Körperschaftsteuer 2005 - 2008 sowie Gewerbesteuermessbetrag 2005 - 2008

    Vielmehr gilt dies auch für den zu diesem Zeitpunkt bestehenden Wechselkurs (vgl. Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 15.07.2015 4 K 2483/13, EFG 2016, 228).
  • FG Münster, 28.10.2016 - 9 K 2393/14

    Bilanzansätze für Anteile an offenen Immobilienfonds im Umlaufvermögen;

    Die vorgenannte Rechtsprechung hat der BFH zwar auf Anteile an Aktieninvestmentfonds übertragen (BFH-Urteil in BFHE 235, 273, BStBl II 2014, 616; s.a. Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 15.7.2015 4 K 2484/13, EFG 2016, 228, Rev. BFH I R 63/15).
  • FG Schleswig-Holstein, 25.05.2016 - 1 K 20/13

    Steuerliche Anerkennung von Verlusten aus einer Finanzanlage; Aktivierung

    Es handelt sich deshalb der Sache nach um ein der Kaufpreisforderung von vornherein beizumessendes Risiko, welches sich in einem späteren Wirtschaftsjahr tatsächlich realisiert hat, so dass eine Zuordnung zum Veräußerungspreis als solchen und eine nachträgliche Korrektur dieses Preises gerechtfertigt erscheinen (vgl. hierzu auch Gosch, KStG , 3. Aufl. § 8 b Rn. 195; Hess. FG, Urteil vom 15. Juli 2015, 4 K 2484/13, EFG 2016, 228).
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