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   FG Hessen, 16.01.2002 - 12 Ko 3253/00   

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https://dejure.org/2002,13533
FG Hessen, 16.01.2002 - 12 Ko 3253/00 (https://dejure.org/2002,13533)
FG Hessen, Entscheidung vom 16.01.2002 - 12 Ko 3253/00 (https://dejure.org/2002,13533)
FG Hessen, Entscheidung vom 16. Januar 2002 - 12 Ko 3253/00 (https://dejure.org/2002,13533)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweisgebühr beim Nachweis von Aufwendungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erinnerung; Kosten; Beweisgebühr; Beweisaufnahme; Prozessstoff; Fotografie; Mitwirkungspflicht; Zustimmung - Keine Beweisgebühr beim Nachweis von Aufwendungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Beweisgebühr beim Nachweis von Aufwendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1253
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • FG Nürnberg, 01.07.1975 - V 81/75
    Auszug aus FG Hessen, 16.01.2002 - 12 Ko 3253/00
    Hieraus leitet das FG Nürnberg (Beschluss vom 1.7.1975 V 81/75, EFG 1976, 142) - und ihm folgend der überwiegende Teil des Fachschrifttums (Tipke/Kruse, a.a.O., § 149 FGO Tz. 1; Schwarz in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO /FGO, § 149 FGO Rz. 4; Brandt in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 149 FGO Rz. 42; Zenke/Brandenburg, Kosten des finanzgerichtlichen Prozesses, S. 18; Lappe in von Eicken/Lappe/Madert, Die Kostenfestsetzung, D 62) - die Folgerung ab, dass auch im finanzgerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren die Beteiligten uneingeschränkt über ihre Forderungen und Verpflichtungen verfügen könnten, so dass der zu erstattende Betrag vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle nicht niedriger festgesetzt werden dürfe, als ihn der Erstattungsschuldner anerkannt habe.

    Entgegen der Auffassung des FG Nürnberg in EFG 1976, 142 (vgl. auch Lappe, a.a.O., D 62) kann die Berechtigung des beantragten Kostenansatzes auch nicht aus der analogen Anwendung des § 307 ZPO (das FG Nürnberg spricht in diesem Zusammenhang von einer "dem Anerkenntnis des § 307 ZPO ähnlichen Verfahrenshandlung") hergeleitet werden.

  • LG Köln, 14.12.1981 - 11 T 286/81
    Auszug aus FG Hessen, 16.01.2002 - 12 Ko 3253/00
    Ein derartiges wirksames Zugeständnis kann sich jedoch nur auf Tatsachenbehauptungen beziehen, nicht hingegen auf unzutreffende rechtliche Folgerungen der Parteien aus einem unstreitig feststehenden Sachverhalt (Belz in Münchner Kommentar zur ZPO , 2. Aufl., § 104 Rdnr. 7; Landgericht -LG- Köln, Beschluss vom 14.12.1981 11 T 286/81, Anwaltsblatt - AnwBl - 1982, 84).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2000 - 1 K 590/98

    Eigenheimzulage bei bautechnischer "Zweitherstellung" an einem schon bestehenden

    Auszug aus FG Hessen, 16.01.2002 - 12 Ko 3253/00
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Erinnerung bereits deshalb keinen Erfolg hat, weil der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle im Kostenfestsetzungsverfahren möglicherweise unzutreffend davon ausgegangen ist, dass sich der Wert des Streitgegenstandes nach dem gesamten Förderzeitraum (64.000 DM) - und nicht nach dem Jahresbetrag der Zulage (8.000 DM) - bemisst (vgl. hierzu einerseits Finanzgericht - FG - Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23.2.2000 1 K 590/98, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2000, 540 , andererseits Hessisches FG, Beschluss vom 9.8.2000 5 K 5580/99, EFG 2001, 86 ; differenzierend FG des Saarlandes, Beschluss vom 20.7.2001 1 K 49/00, EFG 2001, 1396).
  • BFH, 17.08.1976 - VII B 7/75

    Anhörung einer Partei - Beweisaufnahme - Erörterung der Sachlage - Erörterung der

    Auszug aus FG Hessen, 16.01.2002 - 12 Ko 3253/00
    Deshalb müssen, damit eine Beweisaufnahme erforderlich wird, entweder Parteibehauptungen streitig sein oder - wegen des Amtsermittlungsgrundsatzes im finanzgerichtlichen Verfahren - unbestrittene Darlegungen nach der Auffassung des Gerichts einer Nachprüfung von Amts wegen bedürfen (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 17.8.1976 VII B 7/75, Bundessteuerblatt II 1976, 687).
  • FG Baden-Württemberg, 17.03.1992 - 9 Ko 6/91
    Auszug aus FG Hessen, 16.01.2002 - 12 Ko 3253/00
    Insoweit herrscht Einigkeit in der Kostenrechtsprechung, dass ein Beweisaufnahmeverfahren i. S. d. § 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO auch dann vorliegt, wenn das Gericht zwar keinen förmlichen Beweisbeschluss erlassen, tatsächlich jedoch eine Beweisaufnahme durchgeführt hat (z.B. Beschlüsse des FG Baden-Württemberg vom 17.3.1992 9 Ko 6/91, EFG 1992, 485, und des FG Bremen vom 13.1.2000 2 99 302 Ko 2, EFG 2000, 289 ; beide m.w.N.).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

    Auszug aus FG Hessen, 16.01.2002 - 12 Ko 3253/00
    Denn auch im vereinfachten Verfahren der Kostenfestsetzung nach der ZPO gilt der Grundsatz, dass keinesfalls höhere Kosten als erstattungsfähig festgesetzt werden dürfen, als dem Berechtigten entstanden sind (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 3.11.1982 1 BvR 710/82, Neue Juristische Wochenschrift 1983, 809, m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 12.09.1979 - 20 W 485/79
    Auszug aus FG Hessen, 16.01.2002 - 12 Ko 3253/00
    Demgemäss hat der Rechtspfleger für jeden einzelnen Ansatz eigenverantwortlich - ohne dabei an eine bloße Rechtsauffassung der einen oder anderen Partei oder beider Parteien gebunden zu sein - zu prüfen, ob dem Verfahrensbevollmächtigten die von ihm geforderte Gebühr tatsächlich erwachsen ist (Oberlandesgericht -OLG- Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.9.1978 20 W 485/79, Rechtspfleger - RPfleger - 1980, 158; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 60. Aufl. 2001, § 104 Anm. 35; Belz, a.a.O., § 104 Rdnr. 17; Bork in Stein/Jonas, Kommentar zur ZPO , § 104 Rz. 8; Putzo in Thomas/Putzo, ZPO , 23. Aufl. 2001, § 104 Rz. 9).
  • FG Bremen, 13.01.2000 - 299302Ko 2

    Anfall der Beweisgebühr bei Anhörung eines Verfahrensbeteiligten

    Auszug aus FG Hessen, 16.01.2002 - 12 Ko 3253/00
    Insoweit herrscht Einigkeit in der Kostenrechtsprechung, dass ein Beweisaufnahmeverfahren i. S. d. § 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO auch dann vorliegt, wenn das Gericht zwar keinen förmlichen Beweisbeschluss erlassen, tatsächlich jedoch eine Beweisaufnahme durchgeführt hat (z.B. Beschlüsse des FG Baden-Württemberg vom 17.3.1992 9 Ko 6/91, EFG 1992, 485, und des FG Bremen vom 13.1.2000 2 99 302 Ko 2, EFG 2000, 289 ; beide m.w.N.).
  • FG Saarland, 20.07.2001 - 1 K 49/00

    Streitwertbemessung bei Eigenheimzulage

    Auszug aus FG Hessen, 16.01.2002 - 12 Ko 3253/00
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Erinnerung bereits deshalb keinen Erfolg hat, weil der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle im Kostenfestsetzungsverfahren möglicherweise unzutreffend davon ausgegangen ist, dass sich der Wert des Streitgegenstandes nach dem gesamten Förderzeitraum (64.000 DM) - und nicht nach dem Jahresbetrag der Zulage (8.000 DM) - bemisst (vgl. hierzu einerseits Finanzgericht - FG - Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23.2.2000 1 K 590/98, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2000, 540 , andererseits Hessisches FG, Beschluss vom 9.8.2000 5 K 5580/99, EFG 2001, 86 ; differenzierend FG des Saarlandes, Beschluss vom 20.7.2001 1 K 49/00, EFG 2001, 1396).
  • FG Hessen, 09.08.2000 - 5 K 5580/99

    Streitwert; Eigenheimzulage - Streitwertbestimmung bei Klagen nach dem

    Auszug aus FG Hessen, 16.01.2002 - 12 Ko 3253/00
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Erinnerung bereits deshalb keinen Erfolg hat, weil der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle im Kostenfestsetzungsverfahren möglicherweise unzutreffend davon ausgegangen ist, dass sich der Wert des Streitgegenstandes nach dem gesamten Förderzeitraum (64.000 DM) - und nicht nach dem Jahresbetrag der Zulage (8.000 DM) - bemisst (vgl. hierzu einerseits Finanzgericht - FG - Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 23.2.2000 1 K 590/98, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2000, 540 , andererseits Hessisches FG, Beschluss vom 9.8.2000 5 K 5580/99, EFG 2001, 86 ; differenzierend FG des Saarlandes, Beschluss vom 20.7.2001 1 K 49/00, EFG 2001, 1396).
  • FG Köln, 11.07.2012 - 10 Ko 930/12

    Höhe der dem Bevollmächtigten zustehenden Erledigungsgebühr

    Das Gericht verweist zur Begründung insoweit auf die Ausführungen des Hessischen FG im Beschluss vom 16. Januar 2002 - 12 Ko 3253/00 (EFG 2002, 1253) und nimmt auf sie Bezug.
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