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   FG Hessen, 16.03.2005 - 4 K 937/03   

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https://dejure.org/2005,16113
FG Hessen, 16.03.2005 - 4 K 937/03 (https://dejure.org/2005,16113)
FG Hessen, Entscheidung vom 16.03.2005 - 4 K 937/03 (https://dejure.org/2005,16113)
FG Hessen, Entscheidung vom 16. März 2005 - 4 K 937/03 (https://dejure.org/2005,16113)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 309 Abs 2 AO, § 314 Abs 1 AO, § 812 Abs 1 S 2 BGB, § 322 Abs 4 AO, § 42d EStG
    Bestimmtheit der Forderung in Arrestanordnung und Einziehungsbescheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einziehungsverfügung; Pfändungsverfügung; Lohnsteuer; Verwirkung; Arrestanordnung; Drittschuldner; Bestimmtheit; Schuldgrund; Steueranspruch; Haftungsbescheid; Nachforderungsbescheid - Bestimmtheit der Forderung in Arrestanordnung und Einziehungsbescheid

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bestimmtheit der Forderung in Arrestanordnung und Einziehungsbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsfolgen einer fehlenden Angabe des Schuldgrundes in einer Pfändungsverfügung; Überleitung eines Sicherungspfandrechts in ein Vollstreckungsverfahren; Übergang eines Arrestverfahrens in ein Vollstreckungsverfahren; Wechsel eines Sicherungspfandrechts in ein ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 702
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 10.06.1997 - VII R 93/96
    Auszug aus FG Hessen, 16.03.2005 - 4 K 937/03
    Auch hat der Bundesfinanzhof zur Rechtslage vor § 309 Abs. 2 AO jetziger Fassung entschieden, dass die Angabe des Schuldgrundes nach Abgabeart und Entstehung der Zahlungsverpflichtung zum notwendigen Inhalt der dem Drittschuldner zuzustellenden Pfändungsverfügung gehöre (BFH-Urteil vom 08.02.1983 VII R 93/96, BStBl II 1983, 435).

    Aber gleichwohl ist dies für die Wirksamkeit der Pfändung nicht notwendig; denn die fehlende Angabe des Schuldgrundes führt nur zu deren Rechtswidrigkeit und damit Anfechtbarkeit, nicht jedoch zur Unwirksamkeit (BFH vom 08.02.1983 a.a.O.).

  • BFH, 19.03.1998 - VII B 175/97

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Pfändungs- und

    Auszug aus FG Hessen, 16.03.2005 - 4 K 937/03
    Auch sind diese Einwendungen nicht gegen den Pfändungs- und Einziehungsbescheid zu richten, vielmehr bedarf es insoweit eines Antrags auf Erteilung eines Abrechnungsbescheides im Sinne des § 218 Abs. 2 AO (BFH-Beschluss vom 19.03.1998, VII B 175/97, BFH/NV 1998, 1447).
  • BFH, 07.07.1987 - VII R 167/84

    Steuerliche Behandlung von Schmiergeldzahlungen als steuerliche Einkünfte -

    Auszug aus FG Hessen, 16.03.2005 - 4 K 937/03
    Das bedeutet nichts anderes, als dass mit Vollstreckbarkeit der Steuerbescheide, die durch den vollstreckten Arrest gesichert werden sollten, das Arrestverfahren automatisch in das Vollstreckungsverfahren übergeleitete wird (BFH-Urteil vom 07.07.1997 VII R 167/84, BFH/NV 1987, 702).
  • BFH, 18.07.2000 - VII R 94/98

    Steuergeheimnis: Verletzung durch Bekanntgabe der Abgabenforderung in einer

    Auszug aus FG Hessen, 16.03.2005 - 4 K 937/03
    Hinsichtlich der Bestimmtheit des einzuziehenden Betrages verweist § 314 AO auf § 309 Abs. 2 AO und damit auch auf dessen Satz 2. Danach genügt gegenüber dem Drittschuldner anstelle der Bezeichnung des Schuldgrundes die Mitteilung der Summe des beizutreibenden Geldbetrags ohne Angabe von Steuerart und -zeitraum (§ 309 Abs. 2 Satz 2 AO, BFH-Urteil vom 18.07.2000, VII R 94/98, BFH/NV 2001, 141).
  • BFH, 14.09.1978 - IV R 89/74

    Betriebsprüfung - Ablaufhemmung der Verjährung - Steueranspruch -

    Auszug aus FG Hessen, 16.03.2005 - 4 K 937/03
    Weiterhin muss der Verpflichtete auch tatsächlich darauf vertraut und sich auf die Nichtgeltendmachung des Anspruchs eingerichtet haben (BFH-Urteil vom 14.09.1978, IV R 89/74, BStBl II 1979, 121).
  • BFH, 01.03.1990 - VII R 103/88

    1. Zur Rückforderung einer durch das FA nach Pfändung und Überweisung irrtümlich

    Auszug aus FG Hessen, 16.03.2005 - 4 K 937/03
    Da der Zweck der Leistung den rechtlichen Grund mitbestimmt (vgl. BFH-Urteil vom 01.03.1990, VII R 103/88, BStBl II 1990, 521), erfolgte die irrtümliche Leistung des Drittschuldners an den Vollstreckungsschuldner insoweit ohne rechtlichen Grund; denn der Zweck der Leistung, die Erfüllung der bestehenden Verpflichtung, trat wegen des bestehenden Verfügungsverbots gegenüber dem Drittschuldner nicht ein.
  • BFH, 08.02.1983 - VII R 93/76

    Angabe des Schuldgrundes - Pfändungsverfügung - Zahlungsverpflichtung -

    Auszug aus FG Hessen, 16.03.2005 - 4 K 937/03
    Auch hat der Bundesfinanzhof zur Rechtslage vor § 309 Abs. 2 AO jetziger Fassung entschieden, dass die Angabe des Schuldgrundes nach Abgabeart und Entstehung der Zahlungsverpflichtung zum notwendigen Inhalt der dem Drittschuldner zuzustellenden Pfändungsverfügung gehöre (BFH-Urteil vom 08.02.1983 VII R 93/96, BStBl II 1983, 435).
  • BFH, 30.05.1973 - I R 35/71

    Wirtschaftliche (finanzielle) Betreuung von Bauvorhaben durch Baubetreuer

    Auszug aus FG Hessen, 16.03.2005 - 4 K 937/03
    Verwirkung tritt z.B. ein, wenn das Finanzamt in Kenntnis des Steueranspruchs längere Zeit dem Steuerpflichtigen gegenüber untätig bleibt und dieser sich in Folge des Verhaltens des Finanzamts darauf einrichten durfte, dass der Steueranspruch nicht mehr geltend gemacht wird (BFH-Urteil vom 30.05.1973 I R 35/71, BStBl II 1973, 668).
  • FG Hessen, 18.12.2001 - 8 K 6973/98

    Haftung; ohnsteuer; Arbeitgeber; Inland; Gemeinsamer Wohnsitz; Eheleute;

    Auszug aus FG Hessen, 16.03.2005 - 4 K 937/03
    Das Klageverfahren unter dem Aktenzeichen 8 K 6973/98 wurde am 18.12.2001 durch Urteil abgeschlossen.
  • BFH, 10.03.1983 - V R 143/76

    Arrest - Vollstreckung

    Auszug aus FG Hessen, 16.03.2005 - 4 K 937/03
    Das gilt allerdings nur für diejenigen Steueransprüche, die in der Arrestanordnung (und in der Pfändungsverfügung) bezeichnet sind; ein Austausch gegen andere Steueransprüche ist unzulässig (BFH-Urteil vom 10.3.1983 V R 143/76, BStBl II 1983, 401), d.h. wegen anderer Steueransprüche darf nicht vollstreckt werden.
  • FG Düsseldorf, 10.03.2017 - 1 K 3509/14

    Pfändung von Internet-Domains: Unbestimmtheit des Leistungsverbots - Anspruch auf

    Denn die Anordnung der Einziehung setzt eine wirksame Pfändung voraus, weil sie kein Recht schafft, sondern nur dessen Durchsetzung ermöglicht (vgl. Kögel in Beermann/Gosch, AO/FGO, § 314 AO Rz. 5, Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 16.03.2005 4 K 937/03 , Rn. 32, juris).
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