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   FG Hessen, 16.05.2006 - 6 V 1197/06   

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https://dejure.org/2006,17093
FG Hessen, 16.05.2006 - 6 V 1197/06 (https://dejure.org/2006,17093)
FG Hessen, Entscheidung vom 16.05.2006 - 6 V 1197/06 (https://dejure.org/2006,17093)
FG Hessen, Entscheidung vom 16. Mai 2006 - 6 V 1197/06 (https://dejure.org/2006,17093)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 Nr 8 Buchst a UStG, Art 13 Teil B Buchst d EWGRL 388/77
    Aussetzung der Vollziehung: Umsatzsteuer-Befreiung eines selbständigen Finanzdienstleisters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des Begriffs der "Gewährung und Vermittlung von Krediten" im Rahmen der Umsatzsteuerbefreiung eines selbstständigen Finanzdienstleisters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 4 Nr. 8
    Umsatzsteuerbefreiung; Finanzdienstleister - Umsatzsteuerbefreiung für die Leistungen eines selbstständigen Finanzdienstleisters

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuerbefreiung für die Leistungen eines selbstständigen Finanzdienstleisters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Hessen, 22.12.2005 - 6 V 3312/05

    Kreditvermittlung; Umsatzsteuerbefreiung - Umsatzsteuerbefeiung einer

    Auszug aus FG Hessen, 16.05.2006 - 6 V 1197/06
    Der jüngst ergangene Beschluss des hessischen Finanzgerichts vom 22.12.2005 6 V 3312/05, indem die Aussetzung der Vollziehung gewährt worden sei, könne über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht angewendet werden.

    Wie das Hessisches Finanzgericht jedoch bereits in seinem Beschluss vom 22.12.2005 6 V 3312/05 entschieden hat, ist die Rechtsprechung des BFH auf Kritik gestoßen (Herrmann UR 2004, 393; Hamacher UR 2005, 362; zusammenfassend Nieskens UStB 2005, 209).

  • BFH, 17.05.1978 - I R 50/77

    Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die in ihrer Höhe von gesondert festzustellenden

    Auszug aus FG Hessen, 16.05.2006 - 6 V 1197/06
    Die Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheides ist ernstlich zweifelhaft, wenn die Prüfung der Sach- und Rechtslage auf Grund präsenter Beweismittel, der gerichtsbekannten Tatsachen und des unstreitigen Sachverhaltes in entscheidungserheblicher Weise zu Unsicherheiten in der Beurteilung der Rechtslage oder zu Unklarheiten in der Beurteilung von Tatfragen führt (Urteil des BFH vom 17.5.1987 I R 50/77, BStBl II 1978, 579).
  • FG Rheinland-Pfalz, 02.05.2006 - 6 V 1353/06

    Ernstliche Zweifel an der Steuerpflicht von Umsätzen eines Untervermittlers von

    Auszug aus FG Hessen, 16.05.2006 - 6 V 1197/06
    Da das Aussetzungsverfahren nach § 69 FGO nicht der Entscheidung von Rechtsfragen dient und das FA trotz richterlichen Hinweises die Aussetzung weiterhin abgelehnt hat, war durch Beschluss zu entscheiden und die Vollziehung aufzuheben (ebenso FG Rheinland Pfalz, Beschluss vom 02.05.2006 6 V 1353/06, Juris).
  • FG Brandenburg, 23.11.2005 - 1 K 692/05

    Umsatzsteuerfreiheit für selbständige Kreditvermittler

    Auszug aus FG Hessen, 16.05.2006 - 6 V 1197/06
    Die Rechtslage sei ernstlich zweifelhaft, weil das FG Brandenburg mit Beschluss vom 23.11.2005 1 K 692/05 (UR 2006, 277) die Rechtsfrage dem EuGH vorgelegt habe.
  • BFH, 09.10.2003 - V R 5/03

    Umsatzsteuerfreie Kreditvermittlung

    Auszug aus FG Hessen, 16.05.2006 - 6 V 1197/06
    Diese Rechtsauffassung entspreche dem BMF Schreiben vom 13.12.2004 in BStBl I 2004, 1199 und dem BFH Urteil vom 9.10.2003 V R 5/03 (Umsatzsteuerrundschau -UR- 2004, 30).
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