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   FG Hessen, 16.08.2017 - 2 K 775/16   

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https://dejure.org/2017,38745
FG Hessen, 16.08.2017 - 2 K 775/16 (https://dejure.org/2017,38745)
FG Hessen, Entscheidung vom 16.08.2017 - 2 K 775/16 (https://dejure.org/2017,38745)
FG Hessen, Entscheidung vom 16. August 2017 - 2 K 775/16 (https://dejure.org/2017,38745)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    AO § 8; EStG § 63 Abs. 1 Satz 3
    AO, EStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 8; EStG § 63 Abs. 1 S. 3
    Kindergeld; Wohnsitz; Türkei

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wohnsitz von Kindern im Inland, die ihre Ausbildung im Ausland absolvieren.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 23.06.2015 - III R 38/14

    Kindergeld - Beibehaltung des Wohnsitzes - mehrjähriger Auslandsaufenthalt -

    Auszug aus FG Hessen, 16.08.2017 - 2 K 775/16
    Die Rechtsprechung des BFH (Urteil in BFHE 247, 239, [BFH 25.09.2014 - III R 10/14] BStBl. II 2015, 655, juris Rz 21, 23 m.w.N.; in BFHE 250, 381, BStBl. II 2016, 1022, juris Rz 13, 15), dass Kinder, die sich zum Zwecke des Studiums für mehrere Jahre ins Ausland begeben, ihren Wohnsitz bei den Eltern im Inland beibehalten, wenn sie diese Wohnung zumindest überwiegend in den ausbildungsfreien Zeiten nutzen und dass diese Voraussetzung erfüllt ist, wenn das Finanzgericht feststellen kann, dass sie mehr als 50 % und damit den überwiegenden Teil der ausbildungsfreien Zeit im Inland verbringen, ist auf minderjährige Schulkinder die bereits zu Beginn ihrer Schulpflicht bis zum Erreichen des Abiturs in das Heimatland der Eltern gehen und dort bei den Großeltern aufwachsen, nicht anwendbar.

    Der BFH (Urteile in BFHE 247, 239, [BFH 25.09.2014 - III R 10/14] BStBl II 2015, 655, [BFH 25.09.2014 - III R 10/14] juris Rz 21, 23 m. w. N.; in BFHE 250, 381, BStBl II 2016, 1022, juris Rz 13, 15) hat zwar in jüngerer Zeit entschieden, dass Kinder, die sich zum Zwecke des Studiums für mehrere Jahre ins Ausland begeben, ihren Wohnsitz bei den Eltern im Inland beibehalten, wenn sie diese Wohnung zumindest überwiegend in den ausbildungsfreien Zeiten nutzen und dass diese Voraussetzung erfüllt ist, wenn das Finanzgericht feststellen kann, dass sie mehr als 50 % und damit den überwiegenden Teil der ausbildungsfreien Zeit im Inland verbringen.

  • BFH, 25.09.2014 - III R 10/14

    Kindergeld - Beibehaltung des Wohnsitzes - mehrjähriger Auslandsaufenthalt -

    Auszug aus FG Hessen, 16.08.2017 - 2 K 775/16
    Die Rechtsprechung des BFH (Urteil in BFHE 247, 239, [BFH 25.09.2014 - III R 10/14] BStBl. II 2015, 655, juris Rz 21, 23 m.w.N.; in BFHE 250, 381, BStBl. II 2016, 1022, juris Rz 13, 15), dass Kinder, die sich zum Zwecke des Studiums für mehrere Jahre ins Ausland begeben, ihren Wohnsitz bei den Eltern im Inland beibehalten, wenn sie diese Wohnung zumindest überwiegend in den ausbildungsfreien Zeiten nutzen und dass diese Voraussetzung erfüllt ist, wenn das Finanzgericht feststellen kann, dass sie mehr als 50 % und damit den überwiegenden Teil der ausbildungsfreien Zeit im Inland verbringen, ist auf minderjährige Schulkinder die bereits zu Beginn ihrer Schulpflicht bis zum Erreichen des Abiturs in das Heimatland der Eltern gehen und dort bei den Großeltern aufwachsen, nicht anwendbar.

    Der BFH (Urteile in BFHE 247, 239, [BFH 25.09.2014 - III R 10/14] BStBl II 2015, 655, [BFH 25.09.2014 - III R 10/14] juris Rz 21, 23 m. w. N.; in BFHE 250, 381, BStBl II 2016, 1022, juris Rz 13, 15) hat zwar in jüngerer Zeit entschieden, dass Kinder, die sich zum Zwecke des Studiums für mehrere Jahre ins Ausland begeben, ihren Wohnsitz bei den Eltern im Inland beibehalten, wenn sie diese Wohnung zumindest überwiegend in den ausbildungsfreien Zeiten nutzen und dass diese Voraussetzung erfüllt ist, wenn das Finanzgericht feststellen kann, dass sie mehr als 50 % und damit den überwiegenden Teil der ausbildungsfreien Zeit im Inland verbringen.

  • FG Hessen, 30.08.2005 - 3 K 1152/03

    Kindergeld: Schulbesuch im Ausland

    Auszug aus FG Hessen, 16.08.2017 - 2 K 775/16
    Zu diesem Zeitpunkt sind sie auch zumeist noch nicht in der Lage, Beziehungen bei größerer räumlicher Entfernung über längere Zeit eigenständig aufrechtzuerhalten (vgl. Hessischen Finanzgerichts, Urteil vom 30. August 2005 3 K 1152/03 - Juris -).
  • FG Münster, 04.03.2004 - 8 K 4209/02

    Wohnsitz

    Auszug aus FG Hessen, 16.08.2017 - 2 K 775/16
    Solche Aufenthalte während der Schulferien kommen nicht einem Aufenthalt mit Wohncharakter gleich, bewirken kein zwischenzeitliches Wohnen in der elterlichen Wohnung und haben lediglich Besuchscharakter (vgl. Urteil des FG Münster vom 4.3.2004, 8 K 4209/02 Kg).
  • BFH, 22.04.1994 - III R 22/92

    Ausbildungsfreibetrag für ausländisches Kind

    Auszug aus FG Hessen, 16.08.2017 - 2 K 775/16
    In dieser zur objektiven Eignung hinzutretenden subjektiven Bestimmung liegt der Unterschied zwischen dem bloßen Aufenthaltnehmen in einer Wohnung und dem Wohnsitz ( BFH-Urteil vom 22. April 1994 III R 22/92, BStBl. II 1994, 887).
  • FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2020 - 7 K 7013/18

    Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen für das Kindergeld wegen Umschulung des

    Auch in der Rechtsprechung der Finanzgerichte - FG - werden Aufenthalte nur während der Schulferien bei Schulkindern nicht für ausreichend für eine Begründung des Wohnsitzes gehalten (Niedersächsisches FG, Urteil vom 24.07.2014 - 1 K 102/13, juris, bestätigt durch BFH, Urteil vom 17.12.2015 - V R 13/15, BFH/NV 2016, 534; FG Düsseldorf, Urteil vom 12.05.2015 - 10 K 2954/14 Kg, AO, juris - zu einem im Streitjahr ca. 15jährigem Schulkind, das bereits 2 Jahre in der Türkei zur Schule ging, dort mit seinem Vater lebte, noch weitere 5 Jahre dort zur Schule gehen sollte und dessen Mutter und Geschwister in Deutschland lebten; Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 02.06.2017 - 4 K 138/16, juris; Hessisches FG, Urteil vom 16.08.2017 - 2 K 775/16, juris; FG Hamburg, Urteil vom 05.07.2019 - 6 K 215/18, juris; in diese Richtung wohl auch FG Bremen, Urteil vom 08.12.2016 - 3 K 59/15 (1), juris; a.A. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.07.2018 - 3 K 3220/17, juris, bestätigt durch BFH, Urteil vom 25.07.2019 - III R 46/18, BFH/NV 2020, 208; abweichend auch zu einem noch nicht schulpflichtigen Kind, das sich jedenfalls in einem Jahr nur ca. 2 ½ Monate in Deutschland, im Übrigen mit ihrer Mutter in deren Heimatland aufgehalten hatte: Hessisches FG, Urteil vom 20.02.2018 - 3 K 572/15, juris).

    Der Grund für diese abweichende Würdigung besteht insbesondere darin, dass ein Kind, das im Grundschulalter in einem ausländischen Staat eingeschult wird, in der Regel wenige bis keine außerfamiliären Bindungen aufgebaut hat, die es während eines mehrjährigen - im Regelfall mindestens neunjährigen - Auslandsaufenthalts aufrecht erhält (ähnlich BFH, Urteile vom 22.04.1994 - III R 22/92, BStBl. II 1994, 887; vom 27.04.1995 - III R 57/93, BFH/NV 1995, 967; Hessisches FG, Urteil vom 16.08.2017 - 2 K 775/16, juris; FG Hamburg, Urteil vom 05.07.2019 - 6 K 215/18, juris; die beiden letztgenannten Entscheidungen mit eingehender Abgrenzung zur "Studentenrechtsprechung" des BFH).

  • FG Münster, 27.04.2020 - 8 K 7/20

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung für ein nur in den Schulferien in Deutschland

    Jedenfalls im Fall von Schul- oder sonstigen Ausbildungsaufenthalten erwachsener Kinder kommt es darauf an, ob die ausbildungsfreien Zeiten zumindest überwiegend im Inland verbracht werden (BFH, Urteil vom 25.09.2014, III R 10/14, BFHE 247, 239, BStBl II 2015, 655 m.w.N.; einschränkend im Fall von minderjährigen Kindern Hessisches FG, Urteil vom 16.08.2017, 2 K 775/16, juris; FG Hamburg, Urteil vom 05.07.2019, 6 K 215/18, juris).

    Auch im Hinblick auf die Rechtsprechung des BFH zu erwachsenen Kindern, bei den ein überwiegender Aufenthalt während der unterrichtsfreien Zeiten für ausreichend erachtet wird (BFH, Urteil vom 25.09.2014, III R 10/14, BFHE 247, 239, BStBl II 2015, 655 m.w.N.; BFH, Urteil vom 23.06.2015, III R 38/14, BFHE 250, 381, BStBl II 2016, 102), haben mehrere Finanzgerichte dreimonatige Ferienaufenthalte von minderjährigen Kindern, die ansonsten bei den Großeltern untergebracht sind, nicht als hinreichend für die Beibehaltung des Inlandswohnsitzes angesehen (Hessisches FG, Urteil vom 16.08.2017, 2 K 775/16, juris; FG Hamburg, Urteil vom 05.07.2019, 6 K 215/18, juris).

  • FG Hamburg, 05.07.2019 - 6 K 215/18

    Kindergeld: Inländischer Wohnsitz eines Kindes, welches ab der 1. Klasse in

    Diese Rechtsprechung ist aber aus den oben dargelegten Gründen auf minderjährige Schulkinder, die bereits zu Beginn ihrer Schulpflicht bis zum Erreichen des Abiturs in das Heimatland der Eltern gehen und dort bei den Großeltern aufwachsen, nach der Überzeugung des Gerichts nicht anwendbar (vgl. Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 16. August 2017 2 K 775/16, juris).
  • FG Hamburg, 14.07.2021 - 6 K 146/20

    Kindergeld: Inländischer Wohnsitz eines Kindes, welches ab der 1. Klasse in

    Diese Rechtsprechung ist aber aus den oben dargelegten Gründen auf minderjährige Schulkinder, die bereits zu Beginn ihrer Schulpflicht bis zum Erreichen des Abiturs in das Heimatland der Eltern gehen und dort bei den Großeltern aufwachsen, nach der Überzeugung des Gerichts nicht anwendbar (vgl. Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 16. August 2017, 2 K 775/16, juris).
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