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   FG Hessen, 17.06.2020 - 5 K 2191/15   

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https://dejure.org/2020,22231
FG Hessen, 17.06.2020 - 5 K 2191/15 (https://dejure.org/2020,22231)
FG Hessen, Entscheidung vom 17.06.2020 - 5 K 2191/15 (https://dejure.org/2020,22231)
FG Hessen, Entscheidung vom 17. Juni 2020 - 5 K 2191/15 (https://dejure.org/2020,22231)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Festsetzung der Grunderwerbsteuer unter Berücksichtigung einer Bemessungsgrundlage; Grunderwerbsteuerrelevanz eines notariellen Vertrages; Verpflichtung zur Übertragung von Eigentum an einem inländischen Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Leistungen Dritter beim Erwerb eines Grundstücks

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Leistungen Dritter beim Erwerb eines Grundstücks

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 28.04.1970 - II 119/65

    Erwerb von Grundstücken - Flurbereinigungsverfahren - Einlagegrundstücke -

    Auszug aus FG Hessen, 17.06.2020 - 5 K 2191/15
    Beide Erwerbsvorgänge bilden - wie die Klägerin unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BFH (Urt. vom 28.04.1970 II 119/65, BStBl. II 1970, 670) ausgeführt hat - abgeschlossene Steuerfälle, die je für sich gesondert darauf zu prüfen sind, ob sie einen grunderwerbsteuerlichen Tatbestand erfüllen.
  • BFH, 18.09.1985 - II R 168/82

    Ausschluss von Besteuerungen von Grundstückserwerben nach der Höfeordnung

    Auszug aus FG Hessen, 17.06.2020 - 5 K 2191/15
    Die Leistung des Dritten muss in ihrem Hauptzweck darauf gerichtet sein, dass der Verkäufer das Grundstück dem Erwerber überlässt (vgl. Urteil des BFH vom 18.09.1985 II R 168/82, BFH/NV 1986, 698).
  • BFH, 04.12.1996 - II B 116/96

    Grunderwerbsteuerpflicht bei formwechselnder Umwandlung von Kapital- in

    Auszug aus FG Hessen, 17.06.2020 - 5 K 2191/15
    Die formwechselnde Umwandlung der Klägerin, führt hingegen nicht zu einem Beteiligtenwechsel, weil sie die Identität des Rechtsträgers nicht verändert (Beschluss des BFH vom 04.12.1996 II B 116/96, Bundessteuerblatt - BStBl- II 1997, 661).
  • BFH, 22.10.2003 - II B 158/02

    Leistung eines Dritten i.S.d. § 9 Abs. 2 Nr. 4 GrEStG

    Auszug aus FG Hessen, 17.06.2020 - 5 K 2191/15
    Sie muss einen finalen Bezug zur Überlassung des Grundstücks an den Erwerber haben, wobei dieser Bezug aus der Sicht des Leistenden -also hier des Dritten- zu bestimmen ist (Beschluss des BFH vom 22.10.2003 II B 158/02, BFH/NV 2004, 228; Loose in Boruttau, Grunderwerbsteuergesetz 19. Aufl. § 9 Rdnr. 582).
  • BFH, 06.12.1989 - II R 95/86

    Wert der Gegenleistung beim Erwerb eines Grundstücks "zum Buchwert"

    Auszug aus FG Hessen, 17.06.2020 - 5 K 2191/15
    Der Senat weicht - entgegen der Auffassung der Klägerin - auch nicht von der Rechtsprechung des BFH ab, nach der bei Grundstücksübergängen zwischen einem Gesellschafter und der Gesellschaft der Wert der Gegenleistung auch dann Bemessungsgrundlage bleibt, wenn die vereinbarte Gegenleistung weit unter dem Verkehrswert des Grundstücks liegt (vgl. Urt. des BFH vom 06.12.1989 II R 95/86, BStBl. II 1990, 186).
  • BFH, 29.10.1986 - II R 59/85

    Sportverein - Gemeinnützigkeit - Erwerb von Grundstücke - Schlittschuhbahn -

    Auszug aus FG Hessen, 17.06.2020 - 5 K 2191/15
    Aus dem Charakter der Grunderwerbsteuer als Rechtsverkehrssteuer und dem Grundsatz, dass zivilrechtlich unterschiedliche Rechtsvorgänge auch grunderwerbsteuerlich zu trennen sind (vgl. Urteil des BFH vom 29.10.1986 II R 59/85, BStBl II 1987, 133) folgt -entgegen der Auffassung der Klägerin- nicht, dass die Zahlung der C-AG und der D-GmbH nicht als Leistung eines Dritten i.S.d. § 9 Abs. 2 Ziff. 4 GrEStG gewertet werden kann.
  • BFH, 25.04.2023 - II R 19/20

    Leistungen Dritter als grunderwerbsteuerrechtliche Gegenleistung

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 17.06.2020 - 5 K 2191/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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