Rechtsprechung
FG Hessen, 18.03.2004 - 4 K 1260/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gemeinnützigkeit; Stiftung; Testament; Kinderhilfe; Stiftungsverfassung; Errichtung; Genehmigung - Satzungserfordernis für die Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung von Todes wegen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Satzungserfordernis für die Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung von Todes wegen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erfüllung der Voraussetzungen der Abgabenordnung für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit bereits durch ein Testament, welches die Gründung einer Stiftung beinhaltet; Zurechnung des Stiftungsvermögens der noch zu errichtenden Stiftung ab dem Zeitpunkt des Todes des ...
Papierfundstellen
- EFG 2004, 1251
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 17.09.2003 - I R 85/02
Beginn der Steuerbefreiung einer gemeinnützigen Stiftung
Auszug aus FG Hessen, 18.03.2004 - 4 K 1260/01
Hieran sei auch nach Ergehen des als Urteil wirkenden Gerichtsbescheids des BFH vom 17.09.2003 I R 85/02 festzuhalten.Die Klägerin war in der Zeit vom Tode der Stifterin bis zur Genehmigung der Stiftung durch den Regierungspräsidenten in Y am xx.xx.1995 subjektiv steuerpflichtig i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 4 des Körperschaftsteuergesetzes ( KStG ), weil das Stiftungsvermögen der noch zu errichtenden Stiftung gemäß § 84 des Bürgerlichen Gesetzbuches ( BGB ) schon mit dem Tode des Stifters dieser zuzurechnen ist (s. Urteil des BFH vom 17. September 2003 I R 85/02, BFH/NV 2004, 245 ).
- BFH, 29.11.1974 - VI R 77/73
Eheleute - Beschäftigungsort - Familiengerechte Wohnung - Eigener Hausstand - …
Auszug aus FG Hessen, 18.03.2004 - 4 K 1260/01
Eine Beweisaufnahme zu der Frage, ob die Klägerin aus triftigen Gründen an einer früheren Verwirklichung des Satzungszwecks verhindert war (…vgl. Tipke/Kruse § 63 AO Rz. 1; Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 30. Mai 1991 II 39/90, EFG 1991, 749; BFH-Urteil vom 29. November 1974 VI R 77/73, BStBl II 1975, 459 ), konnte unterbleiben. - FG Hamburg, 30.05.1991 - II 39/90
Auszug aus FG Hessen, 18.03.2004 - 4 K 1260/01
Eine Beweisaufnahme zu der Frage, ob die Klägerin aus triftigen Gründen an einer früheren Verwirklichung des Satzungszwecks verhindert war (…vgl. Tipke/Kruse § 63 AO Rz. 1; Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 30. Mai 1991 II 39/90, EFG 1991, 749; BFH-Urteil vom 29. November 1974 VI R 77/73, BStBl II 1975, 459 ), konnte unterbleiben.
- FG Hessen, 16.04.2015 - 4 K 1685/14
Stiftung; Gemeinnützigkeit; Satzungsgenehmigung; formelle Satzungsmäßigkeit
Eine unsachgemäße steuerliche Benachteiligung der Stiftung von Todes wegen gegenüber der Stiftung eines Lebenden zum Nachteil der Begünstigten ist so nicht ersichtlich (vgl. Hessisches Finanzgericht Urteil vom 18.03.2004 4 K 1260/01, EFG 2004, 1251). - FG Hamburg, 11.09.2009 - 3 K 242/08
Abzugsfähigkeit der Zuwendung in den Vermögensstock einer Stiftung durch …
Eine unsachgemäße steuerliche Benachteiligung von Zuwendungen von Todes wegen gegenüber Zuwendungen unter Lebenden ist darin nicht zu sehen (vgl. Hessisches Finanzgericht Urteil vom 18. März 2004, 4 K 1260/01, EFG 2004, 1251, [...] Rn. 31).