Rechtsprechung
   FG Hessen, 18.04.2013 - 4 V 1796/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,8910
FG Hessen, 18.04.2013 - 4 V 1796/12 (https://dejure.org/2013,8910)
FG Hessen, Entscheidung vom 18.04.2013 - 4 V 1796/12 (https://dejure.org/2013,8910)
FG Hessen, Entscheidung vom 18. April 2013 - 4 V 1796/12 (https://dejure.org/2013,8910)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,8910) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 34 Abs 1 AO, § 34 Abs 3 AO, § 251 Abs 1 AO, § 328 AO, § 329 AO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwangsvollstreckung gegen den Insolvenzverwalter persönlich zur Betreibung von Zwangsgeldern zur Erzwingung von Steuererklärungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zwangsgeld gegen Insolvenzverwalter zur Abgabe der ausstehenden Steuererklärungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zwangsgeld gegen Insolvenzverwalter zur Abgabe der ausstehenden Steuererklärungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 994
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 23.08.1994 - VII R 143/92

    1. Ein Konkursverwalter ist nicht zur Abgabe der Erklärung zur gesonderten

    Auszug aus FG Hessen, 18.04.2013 - 4 V 1796/12
    Die Steuererklärungspflicht des Insolvenzverwalters erstreckt sich dabei auch auf Besteuerungszeiträume vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23.08.1994 - VII R 143/92, BFHE 175, 309, BStBl II 1995, 194).

    Darauf beruht letztlich die Rechtsprechung des BFH, wonach ein Insolvenzverwalter die Abgabe einer Steuererklärung für das verwaltete Vermögen nicht mit der Begründung ablehnen kann, dass die erforderlichen Steuerberaterkosten aus der Insolvenzmasse nicht beglichen werden könnten (BFH-Urteil vom 23.08.1994 - VII R 143/92, BFHE 175, 309, BStBl II 1995, 194; BFH-Beschluss vom 19.11.2007 - VII B 104/07, BFH/NV 2008, 334; vgl. Loose, in: Tipke/Kruse, AO/FGO, § 34 AO Rz. 25; vgl. auch BFH-Urteil vom 06.11.2012 - VII R 72/11, BFHE 239, 15BStBl.

    Soweit der BFH im Urteil vom 23.08.1994 - VII R 143/92, BFHE 175, 309, BStBl II 1995, 194 für Ausnahmefälle erwogen hat, dass Zwangsmaßnahmen gegen den Insolvenzverwalter zur Erzwingung der Abgabe der Steuererklärung rechtswidrig sein könnten, betrifft dies die Ermessensausübung beim Erlass des Zwangsgelds und nicht die für den vorliegenden Antrag entscheidungserhebliche Frage, in welches Vermögen ein gegen einen Insolvenzverwalter vollziehbar festgesetztes Zwangsgeld vollstreckt werden kann.

  • BFH, 19.11.2007 - VII B 104/07

    Steuererklärungspflicht des Insolvenzverwalters

    Auszug aus FG Hessen, 18.04.2013 - 4 V 1796/12
    Darauf beruht letztlich die Rechtsprechung des BFH, wonach ein Insolvenzverwalter die Abgabe einer Steuererklärung für das verwaltete Vermögen nicht mit der Begründung ablehnen kann, dass die erforderlichen Steuerberaterkosten aus der Insolvenzmasse nicht beglichen werden könnten (BFH-Urteil vom 23.08.1994 - VII R 143/92, BFHE 175, 309, BStBl II 1995, 194; BFH-Beschluss vom 19.11.2007 - VII B 104/07, BFH/NV 2008, 334; vgl. Loose, in: Tipke/Kruse, AO/FGO, § 34 AO Rz. 25; vgl. auch BFH-Urteil vom 06.11.2012 - VII R 72/11, BFHE 239, 15BStBl.
  • BFH, 06.05.2008 - I B 14/08

    Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen GmbH oder Geschäftsführer: Grundsätzliche

    Auszug aus FG Hessen, 18.04.2013 - 4 V 1796/12
    Eine Beschränkung der Zwangsgeldfestsetzung auf das verwaltete Vermögen ergibt sich auch nicht daraus, dass bei einer aktiven GmbH ein Zwangsgeld zur Erzwingung von Steuererklärungen sowohl gegen die GmbH selbst (vertreten durch den Geschäftsführer) als auch persönlich gegen den gesetzlichen Vertreter (§ 34 Abs. 1 AO) festgesetzt werden kann (Kruse in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 328 AO Rz. 35), wobei nach der BFH-Rechtsprechung die Zwangsgeldfestsetzung gegen den Geschäftsführer nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen soll (vgl. BFH-Beschluss vom 06.05.2008 - I B 14/08, BFH/NV 2008, 1872 mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 09.12.2010 - V R 22/10

    Masseverbindlichkeit bei Entgeltvereinnahmung durch Insolvenzverwalter -

    Auszug aus FG Hessen, 18.04.2013 - 4 V 1796/12
    Dieser beruhte wiederum auf der mit der Androhung des Zwangsgelds verbundenen Aufforderung vom 15.03.2012 zur Abgabe der weiteren Umsatzsteuererklärung 2010 (vgl. § 149 Abs. 1 Satz 2), welche sich nicht nur wegen der entsprechenden Erläuterungen des Antragsgegners vom 20.04.2012, sondern bereits wegen der Bezeichnung der "alten" Steuernummer der Schuldnerin von Anfang erkennbar auf den sog. "vorinsolvenzlichen Unternehmensteil" der Schuldnerin (vgl. BFH-Urteil vom 9.12 . 2010 V R 22/10, BFHE 232, 301, BStBl. II 2011, 996) bezog und daher bis zum 03.09.2012 nicht erfüllt worden war.
  • BFH, 06.11.2012 - VII R 72/11

    Zwangsgeld gegen Insolvenzverwalter auch wegen Nichtabgabe von "Null-Erklärungen"

    Auszug aus FG Hessen, 18.04.2013 - 4 V 1796/12
    Darauf beruht letztlich die Rechtsprechung des BFH, wonach ein Insolvenzverwalter die Abgabe einer Steuererklärung für das verwaltete Vermögen nicht mit der Begründung ablehnen kann, dass die erforderlichen Steuerberaterkosten aus der Insolvenzmasse nicht beglichen werden könnten (BFH-Urteil vom 23.08.1994 - VII R 143/92, BFHE 175, 309, BStBl II 1995, 194; BFH-Beschluss vom 19.11.2007 - VII B 104/07, BFH/NV 2008, 334; vgl. Loose, in: Tipke/Kruse, AO/FGO, § 34 AO Rz. 25; vgl. auch BFH-Urteil vom 06.11.2012 - VII R 72/11, BFHE 239, 15BStBl.
  • BGH, 15.02.2007 - I ZB 73/06

    Prozesskostenhilfe für Insolvenzverwalter

    Auszug aus FG Hessen, 18.04.2013 - 4 V 1796/12
    Denn dies wäre mit der Systematik der Zwangsvollstreckung der Steuererklärungspflicht und der Stellung des Insolvenzverwalters als Beteiligter kraft Amtes (vgl. Loose, in: Tipke/Kruse, AO/FGO, § 251 AO Rz. 36, vgl. zum Begriff auch § 116 Satz 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) und zu den Vorteilen der Beteiligung kraft Amtes Beschluss des Bundesgerichtshof vom 15.02.2007 I ZB 73/06, ZIP 2007, 887: keine Anwendung des § 116 Abs. 1 Nr. 2 ZPO auf Insolvenzverwalter juristischer Personen) nicht vereinbar.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht