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   FG Hessen, 18.06.2020 - 10 K 1204/18   

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https://dejure.org/2020,35532
FG Hessen, 18.06.2020 - 10 K 1204/18 (https://dejure.org/2020,35532)
FG Hessen, Entscheidung vom 18.06.2020 - 10 K 1204/18 (https://dejure.org/2020,35532)
FG Hessen, Entscheidung vom 18. Juni 2020 - 10 K 1204/18 (https://dejure.org/2020,35532)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Vorliegen einer freigebigen Zuwendung; Beweiswürdigung bei Behauptung eines inneren Willens

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 09.10.2018 - VIII B 49/18

    Anwendung der Tarifermäßigung für Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten auf die

    Auszug aus FG Hessen, 18.06.2020 - 10 K 1204/18
    Allein das Fehlen einer Entscheidung des BFH zu der konkreten Fallgestaltung begründet weder einen Klärungsbedarf noch das erforderliche Allgemeininteresse (BFH-Beschluss vom 8. Mai 2018 VIII B 124/17, BFH/NV 2018, 822 m. w. N.; BFH-Beschluss vom 9. Oktober 2018 VIII B 49/18, BFH/NV 2019, 17).

    Dieser Zulassungsgrund stellt einen Spezialfall des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO dar und setzt ebenfalls das Vorliegen einer hinreichend bestimmten und im Allgemeininteresse liegenden klärungsbedürftigen und klärbaren Rechtsfrage voraus (BFH-Beschluss vom 8. Mai 2018 VIII B 124/17, BFH/NV 2018, 822; BFH-Beschluss vom 9. Oktober 2018 VIII B 49/18,.

    BFH/NV 2019, 17).

  • BFH, 08.05.2018 - VIII B 124/17

    Keine Berücksichtigung des sog. Sanierungserlasses im finanzgerichtlichen

    Auszug aus FG Hessen, 18.06.2020 - 10 K 1204/18
    Allein das Fehlen einer Entscheidung des BFH zu der konkreten Fallgestaltung begründet weder einen Klärungsbedarf noch das erforderliche Allgemeininteresse (BFH-Beschluss vom 8. Mai 2018 VIII B 124/17, BFH/NV 2018, 822 m. w. N.; BFH-Beschluss vom 9. Oktober 2018 VIII B 49/18, BFH/NV 2019, 17).

    Dieser Zulassungsgrund stellt einen Spezialfall des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO dar und setzt ebenfalls das Vorliegen einer hinreichend bestimmten und im Allgemeininteresse liegenden klärungsbedürftigen und klärbaren Rechtsfrage voraus (BFH-Beschluss vom 8. Mai 2018 VIII B 124/17, BFH/NV 2018, 822; BFH-Beschluss vom 9. Oktober 2018 VIII B 49/18,.

  • FG Köln, 28.11.2000 - 9 K 2480/94

    Freigebige Zuwendung bei ungeklärten Vermögenszuwächsen?

    Auszug aus FG Hessen, 18.06.2020 - 10 K 1204/18
    Insoweit verweist der Kläger zwar zu Recht darauf, dass eine Kapitalüberlassung - insbesondere zwischen fremden Dritten - keine solche ungewöhnliche Gestaltung darstellt, die aufgrund der dargestellten Grundsätze unmittelbar zu einer Beweislastumkehr führt (vgl. insoweit Gebel in Troll/Gebel/ Jülicher, ErbStG, Loseblatt, Stand Dezember 2019, § 7, Rdnr. 286 ff. unter Verweis auf das Urteil des FG Rheinlad-Pfalz vom 15. September 1994 4 K 2891/93, Umsatzsteuer- und Verkehrssteuer-Recht - UVR - 1995, 24 sowie das Urteil des FG Köln vom 28. November 2000 9 K 2480/94, EFG 2001, 767 zu ungeklärten Vermögenszuwächsen).

    Eine Entscheidung nach den Grundsätzen der Feststellungslast zu Lasten der Finanzbehörde erfordert hierbei zumindest, dass die vom Kläger plausibel geschilderten Umstände das Vorliegen einer Kapitalüberlassung wahrscheinlich erscheinen lassen (vgl. insoweit Urteil des FG Köln vom 28. November 2000 9 K 2480/94, EFG 2001, 767) bzw. ernsthafte Anhaltspunkte für die behauptete Darlehensgewährung sprechen (so Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 15. September 1994 4 K 2891/93, UVR 1995, 24).

  • FG Rheinland-Pfalz, 15.09.1994 - 4 K 2891/93
    Auszug aus FG Hessen, 18.06.2020 - 10 K 1204/18
    Insoweit verweist der Kläger zwar zu Recht darauf, dass eine Kapitalüberlassung - insbesondere zwischen fremden Dritten - keine solche ungewöhnliche Gestaltung darstellt, die aufgrund der dargestellten Grundsätze unmittelbar zu einer Beweislastumkehr führt (vgl. insoweit Gebel in Troll/Gebel/ Jülicher, ErbStG, Loseblatt, Stand Dezember 2019, § 7, Rdnr. 286 ff. unter Verweis auf das Urteil des FG Rheinlad-Pfalz vom 15. September 1994 4 K 2891/93, Umsatzsteuer- und Verkehrssteuer-Recht - UVR - 1995, 24 sowie das Urteil des FG Köln vom 28. November 2000 9 K 2480/94, EFG 2001, 767 zu ungeklärten Vermögenszuwächsen).

    Eine Entscheidung nach den Grundsätzen der Feststellungslast zu Lasten der Finanzbehörde erfordert hierbei zumindest, dass die vom Kläger plausibel geschilderten Umstände das Vorliegen einer Kapitalüberlassung wahrscheinlich erscheinen lassen (vgl. insoweit Urteil des FG Köln vom 28. November 2000 9 K 2480/94, EFG 2001, 767) bzw. ernsthafte Anhaltspunkte für die behauptete Darlehensgewährung sprechen (so Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 15. September 1994 4 K 2891/93, UVR 1995, 24).

  • BFH, 02.03.1994 - II R 59/92

    Schenkungsteuerpflicht unbenannter Zuwendungen an Ehegatten (§ 7 ErbStG )

    Auszug aus FG Hessen, 18.06.2020 - 10 K 1204/18
    Dabei kommen als rechtliche Abhängigkeit, welche die Unentgeltlichkeit ausschließt und die Entgeltlichkeit begründet, Verknüpfungen sowohl nach Art eines gegenseitigen Vertrages (synallagmatische Verknüpfung) als auch durch Setzung einer Bedingung (konditionale Verknüpfung) oder eines entsprechenden Rechtszwecks (kausale Verknüpfung) in Betracht (BFH-Urteile vom 2. März 1994 II R 59/92, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 173, 432, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1994, 366, und vom 11. April 2006 II R 13/04, BFH/NV 2006, 1665).

    Insoweit verkennt der Kläger die Besonderheiten des Schenkungsteuerrechts, das über § 1 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG i. V. m. § 7 ErbStG unter dem Obergriff "Schenkungen unter Lebenden" verschiedenste Vorgänge der Besteuerung unterwirft, ohne dass diese den zivilrechtlichen Schenkungsbegriff erfüllen müsse (vgl. insoweit auch BFH-Urteil vom 2. März 1994 II R 59/92, BFHE 173, 432, BStBl II 1994, 366).

  • BFH, 11.04.2006 - II R 13/04

    Zinsloses Darlehen: Abgrenzung Entgeltlichkeit - Unentgeltlichkeit

    Auszug aus FG Hessen, 18.06.2020 - 10 K 1204/18
    Dabei kommen als rechtliche Abhängigkeit, welche die Unentgeltlichkeit ausschließt und die Entgeltlichkeit begründet, Verknüpfungen sowohl nach Art eines gegenseitigen Vertrages (synallagmatische Verknüpfung) als auch durch Setzung einer Bedingung (konditionale Verknüpfung) oder eines entsprechenden Rechtszwecks (kausale Verknüpfung) in Betracht (BFH-Urteile vom 2. März 1994 II R 59/92, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 173, 432, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1994, 366, und vom 11. April 2006 II R 13/04, BFH/NV 2006, 1665).
  • BFH, 28.11.1984 - II R 133/83

    Schenkungsteuerliche Behandlung von Zuwendungen unter Ehegatten

    Auszug aus FG Hessen, 18.06.2020 - 10 K 1204/18
    Es unterliegt aber der tatrichterlichen Würdigung, die Einwände des Klägers, die gegen Unentgeltlichkeit der Zuwendung(en) vorgebracht werden, unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme einzuordnen (vgl. insoweit BFH-Urteil vom 28. November 1984 II R 133/83, BFHE 142, 511, BStBl II 1985, 159).
  • BFH, 12.06.1975 - IV R 10/72

    Behaupteter Verlust - Atypische Unterbeteiligung - Veräußerung einer atypischen

    Auszug aus FG Hessen, 18.06.2020 - 10 K 1204/18
    Nach der Rechtsprechung des BFH kehrt sich die Beweislast jedoch um, wenn der objektive Geschehensablauf für das Vorliegen einer freigebigen Zuwendung spricht und sich ein Steuerpflichtiger auf einen inneren Vorbehalt (BFH-Urteil vom 5. März 1980 II R 148/76, BStBl II 1980, 402) bzw. auf eine ungewöhnliche Gestaltung oder einen ungewöhnlichen Geschehensablauf beruft (BFH-Urteile vom 10. Oktober 1975 IV R 10/72, BStBl II 1975, 853 sowie vom 5. April 1989 II R 51/86, BFH/NV 1990, 234, Gebel in Troll/Gebel/ Jülicher, ErbStG, Loseblatt, Stand Dezember 2019, § 7, Rdnr. 286 ff.).
  • BFH, 25.01.2001 - II R 39/98

    Maßgeblichkeit des zivilrechtlichen Herausgabeanspruchs

    Auszug aus FG Hessen, 18.06.2020 - 10 K 1204/18
    Daher fehlt es an einer Bereicherung des Empfängers, wenn dieser zivilrechtlich zur Rückgewähr verpflichtet ist bzw. wenn ein zivilrechtlicher Anspruch auf Herausgabe besteht (BFH-Urteil vom 25. Januar 2001 II R 39/98, BFH/NV 2001, 908, m.w.N.) oder wenn der Zugang durch einen Vermögensabfluss in Form von Gegenleistungen wertmäßig ausgeglichen wird (Gebel in Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG, Loseblatt, Stand Dezember 2019, § 7, Rdnr. 144).
  • BFH, 17.03.1997 - I B 123/95

    Gesteigerte Mitwirkungspflicht nach § 90 Abs. 2 AO bei Darlehensgewährungen und

    Auszug aus FG Hessen, 18.06.2020 - 10 K 1204/18
    Hinsichtlich der Beweislast nimmt es ergänzend auf den BFH-Beschluss vom 17. März 1997 I B 123/95 (Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1995, 730) Bezug.
  • BFH, 02.03.1994 - II R 47/92

    Sonstiges; Schenkungsteuerpflicht von unbenannten Zuwendungen

  • BFH, 05.03.1980 - II R 148/76

    Feststellungslast - Beweislast - Beweiswürdigung - Glaubhaftigkeit -

  • BFH, 05.04.1989 - II R 51/86

    Kauf eines Grundstücks - Erhebung von Schenkungsteuer wegen der Unentgeltlichkeit

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