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FG Hessen, 19.01.2021 - 8 K 822/20 |
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Gewerbesteuerpflicht der sog. Gesellschaften für Rücklagenmanagement
Wird zitiert von ...
- FG Hessen, 19.01.2021 - 8 K 1612/17
Ablaufhemmung bei Verfahrensfehlern in der Außenprüfung
Hinsichtlich der Frage der Gewerbesteuerpflicht ist es jedoch der Auffassung, dass das Urteil nicht angewendet werden könne (wegen des Inhalts der Einspruchsentscheidung im Einzelnen vgl. Bl. 18ff. der FG-Akte 8 K 822/20).Die Klägerin hat gegen die zweite Teil-Einspruchsentscheidung mit Schriftsatz vom 29. Juni 2020 unter dem Az. 8 K 822/20 Klage erhoben.
Hinsichtlich der Frage der Gewerbesteuerpflicht könne das BFH-Urteil im vorliegenden Falle keine Anwendung finden, weil der BFH zum einen über die Frage der Gewerbesteuerpflicht letztlich nicht zu entscheiden gehabt habe und weil die BFH-Entscheidung zum anderen nach dem Sinn und Zweck der Regelung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alternative 2 EStG auf die vorliegende Fallkonstellation hinsichtlich der Frage der Gewerbesteuerpflicht nicht angewendet werden könne (wegen der diesbezüglichen weiteren Ausführungen des Finanzamts wird auf seinen Schriftsatz vom 13. Januar 2021 in dem Verfahren 8 K 822/20, Bl. 33ff. der FG-Akte 8 K 822/20 Bezug genommen).
Wegen des weiteren Vorbringens der Beteiligten wird auf die Schriftsätze der Klägerin in den Verfahren 8 K 1612/17 vom 19. Oktober 2017, 16. Februar 2018, 22. Juni 2018, 20. Dezember 2018, 22. Dezember 2020 und 17. Januar 2021 und auf ihren Schriftsatz in dem Verfahren 8 K 822/20 vom 29. Juni 2020 sowie auf die Schriftsätze des Finanzamtes vom 31. Januar 2018, 09. März 2018, 17. August 2018, 03. Dezember 2019 und 13. Januar 2021 (letzterer unter dem Az. 8 K 822/20) verwiesen.